Geht das wirklich???

ich finds ja schon die härte das tierärzte wenn du die rechnung nicht zahlen kannst deinen hund solang behalten dürfen, aber verpfänden und versteigern...
 
Ja das geht, leider :( Alle "Sachen" welche im Eigentum der zu pfändenden Person stehen, können durch die Vollzugsbeamten ins Protokoll aufgenommen und zur Versteigerung ausgeschrieben werden ;)

Beim oben genannten Link find ichs dann schon etwas heftig wegen so einer geringen Summe!
 
ja das geht!!
ein Hund ist eine Sache vor dem Gericht! wennst ned zahlst wird alles gepfändet und wenns nix mehr gibt, nehmens den hund und verkaufen den dann!
 
Er hat uns sogar gedroht, Sheela einschläfern zu lassen.

Is das denn legal, bzw. TSG kompatibel? Ich meine, der Hund weist doch keine Tötungsgründe auf, da kann doch jeder sein Tier einschläfern lassen, wenns lästig wird?

Mir wolltens mal meine Miyu pfänden :mad: Gerichtsvollzieherweib und 2 Bullen, durchs Fenster sind sie eingebrochen, stellte sich heraus, dass das alles unbefugt war, kein Gerichtsbeschluss und nix, und die Steuern, die ich da nicht gezahlt hatte, galten für mich eh nicht :mad: :rolleyes:
 
ja, aber DAS:

„Er hat uns sogar gedroht, Sheela einschläfern zu lassen.“

IST EIN WAHNSINN!

Für diesen Fall find ichs auch überzogen und eine Frechheit, dass er den Hund einschläfern lasse möchte!
Er muss natürlich schauen, dass der Staat zu dem Geld kommt (und ehrlich: Hundesteuer ist halt so eine Sache, die gezahlt gehört).. Natürlich ists total überzogen, er könnte ja bei den Besitzerin auch andersweitig zum Geld kommen, mah die werden doch noch eine Waschmaschine oder Fernseher oder sonstiges haben, welche zumindest den zu pfändenden Betrag einbringt, ihm könnte es ja egal sein was er pfändet!

Aber bei größeren Beträgen bzw. anderen Sachverhalten ists schon auch üblich, dass etwaige Haustiere im Protokoll aufgeschrieben werden! In der Regel sind Vollzugsbeamte und Kostenbeamten auch nur Menschen und man kann als Besitzer gut mit denen aushandeln und wenns halt darauf hinausläuft, dass man den Hund selbst "freikäuft" und somit vom Versteigerungsedikt löschen lassen kann!
 
aber wie ist das jetzt wenn du einen hund mit schutzvertrag hast. den könnens doch nicht einfach pfänden, weil ja die klausel enthalten ist, das der hund "eigentum" vom züchter oder verein ist...
 
Is das denn legal, bzw. TSG kompatibel? Ich meine, der Hund weist doch keine Tötungsgründe auf, da kann doch jeder sein Tier einschläfern lassen, wenns lästig wird?

Mir wolltens mal meine Miyu pfänden :mad: Gerichtsvollzieherweib und 2 Bullen, durchs Fenster sind sie eingebrochen, stellte sich heraus, dass das alles unbefugt war, kein Gerichtsbeschluss und nix, und die Steuern, die ich da nicht gezahlt hatte, galten für mich eh nicht :mad: :rolleyes:

echt, na bumm!!!

aha dann is ihnen das aufgefallen dass das für dich gar ned gilt, na das sind vielleicht ein paar ......!! :(
 
Is das denn legal, bzw. TSG kompatibel? Ich meine, der Hund weist doch keine Tötungsgründe auf, da kann doch jeder sein Tier einschläfern lassen, wenns lästig wird?

Mir wolltens mal meine Miyu pfänden :mad: Gerichtsvollzieherweib und 2 Bullen, durchs Fenster sind sie eingebrochen, stellte sich heraus, dass das alles unbefugt war, kein Gerichtsbeschluss und nix, und die Steuern, die ich da nicht gezahlt hatte, galten für mich eh nicht :mad: :rolleyes:

darf ich fragen warum die für dich nicht gelten?
 
aber wie ist das jetzt wenn du einen hund mit schutzvertrag hast. den könnens doch nicht einfach pfänden, weil ja die klausel enthalten ist, das der hund "eigentum" vom züchter oder verein ist...

diese Klausen von wegen Eigentum usw ist ja vorm Gesetz glaub ich gar ned wirklich gültig! Wenn ich den hund kaufe und weiterverkaufe ohne den Züchter zu benachrichtigen kann der gesetzlich auch nix machen!!! - hab da schon mal mitn Rechtschutz geredet!

weil dann könnt ja jedes mal der Züchter kommen und sagen er hat erstankaufsrecht oder so was! dann sag ich irgend nen utopischen preis, dann is die klausen schon wieder hinfällig!
 
na gehts noch? Haben die einen Dachschaden oder was? :mad:
Wie soll man einen Hund verpfänden und nur wegen 65,--
Die glauben doch nicht ersthaft, dass jemand bei einer Auktion einen Hund ersteigert.
Was soll der Blödsinn?
 
na gehts noch? Haben die einen Dachschaden oder was? :mad:
Wie soll man einen Hund verpfänden und nur wegen 65,--
Die glauben doch nicht ersthaft, dass jemand bei einer Auktion einen Hund ersteigert.
Was soll der Blödsinn?

Das kann ich mir schon vorstellen - waere ja nicht die erste Tierversteigerung ;)

Aber wegen laecherlichen 65,-- :eek: :(

Armer Wuff :(
 
diese Klausen von wegen Eigentum usw ist ja vorm Gesetz glaub ich gar ned wirklich gültig! Wenn ich den hund kaufe und weiterverkaufe ohne den Züchter zu benachrichtigen kann der gesetzlich auch nix machen!!! - hab da schon mal mitn Rechtschutz geredet!

weil dann könnt ja jedes mal der Züchter kommen und sagen er hat erstankaufsrecht oder so was! dann sag ich irgend nen utopischen preis, dann is die klausen schon wieder hinfällig!

Stimmt - soviel zum Thema "Schutzvertrag" :rolleyes:
 
darf ich fragen warum die für dich nicht gelten?
Provinzsteuer, wurde für die Provinz Antwerpen erhoben. Ich wusst nicht, was die Kacke soll, also nicht gezahlt (25). Aus Mahngebühren wurden dann schnell 266, + der Idiot, der mein Fenster aufgebrochen wurde, also sind sie eingestiegen.
Normalerweise sollte man aber über genügend geographische Kenntnisse verfügen, um zu wissen, dass die Adresse, in die man gerade einbricht, nicht in Antwerpen liegt :rolleyes:
Außerdem gibts hier a) keine Hundesteuer und b) als Diplomat darf mir des eh wuascht sein :D
 
na gehts noch? Haben die einen Dachschaden oder was? :mad:
Wie soll man einen Hund verpfänden und nur wegen 65,--
Die glauben doch nicht ersthaft, dass jemand bei einer Auktion einen Hund ersteigert.
Was soll der Blödsinn?

Das kommt dazu. So ein minimaler Betrag lässt sich doch anderweitig einholen, und auf das hässliche Tier (DAS soll ein Dobermann sein? Sie is niedlich, aber DOBERMANN?!) bietet doch keiner mal eben 65 ohne es je kennengelernt zu haben. Entweder Schikane oder Übertreibung à la BILD?
 
hallo,

naja, erstkaufsrecht vom züchter, und eigentumsvorbehalt von vereinen sind aber zwei paar schuhe.

bei züchter hast du recht, er darf zuerst kaufen, aber um den betrag, den man ihm nennt :D :cool:

und beim eigentumsvorbehalt, die klausel im schutzvertrag, kann es eben nicht passieren, dass der hund weiter gegeben wird, oder in dem fall verpfändet, weil er eben immer noch im eigentum des vereins ist.

meistens ist auch noch eine klausel dabei, dass das tier nur in dem und dem fall tatsächlich wieder zurück geholt werden darf, damit man nicht der willkür von unseriösen vereinen ausgeliefert ist.

lg nix
 
Im Safaripark wurden auch die Tiere versteigert an den Meistbietensten etliche wanderten in Privatzoos (z.Bsp.Italien)einige zum Schlachter ,einigear konnten von Tierfreunden gekauft werden.
Zuerst dienten sie zum Profit machen ,als Attraktion dann wurden sie vernachlässigt als die Betreiber in Konkurs gingen hatten auch diese Tiere "ausgedient".
Wenn die Affen nicht so "populär" durch die Medien gegangen wären wer weiß wo sie heute wären ?Momentan sitzen sie noch im Safaripark der Ausgang ist ungewiß obwohl man sie als Versuchstiere "genutzt"hat und sie hätten dort in Ruhe ihren Lebensabend verbringen sollen.
Wenn Tiere nicht mehr als Sache (lt. Gesetz)gelten ,werden gewisse Menschen darüber nachdenken müssen was sie ihnen antun aus den verschiedensten Gründen(meist Geldgier):mad:
terrier
 
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