sugar
Super Knochen
Hallo Foris,
ich stell dies hier auch mal ein - natürlich gibts auch bei anderen Tierarten Änderungen:
Verfasst am: Fr März 11, 2005 21 33 Titel: Tierschutzgesetz 2005 - 2. Tierhalteverordnung - Frettchen
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Hier findet ihr Informationen gemäß des neuen Tierschutzgesetzes, die 2. Tierhalteverordnung in Bezug auf Frettchenhaltung.
Jedes Bundesland hat einen Tierschutzombudsmann der allgemein die erste Ansprechperson in Sachen Tierschutz darstellt und für jedermann jederzeit für Fragen in Sachen Tierschutz zur Verfügung steht.
Wir haben das in Wien bereits getan und unter anderem die Problematik des Frettchenverkaufs in Tierhandlungen besprochen.
Für Tiere, die in Tierhandlungen verkauft werden gilt die 2. Tierhaltungsverordnung genauso wie für jeden "normalen" Tierhalter auch. Tierhandlungen sind verpflichtet über die von ihnen angebotenen Tiere Informationen zur artgerechten Haltung weiter zu geben.
Tierverkaufspersonal ist verpflichtet die Leute richtiggehend zu informieren. Z.B. keine Nagertränken für Frettchen, keine ausschließlich empfohlene Trockenfutterfütterung,kein Kleintierstreu und Heu in Frettchenkäfigen, kein Verkauf dieser "Standardfrettchenkäfige", u. dergl.
Man sollte z.B. in Tierhandlungen Fragen über Frettchenhaltung stellen und wenn man keine oder gar falsche Auskunft gibt dies melden.
Wir sind als Frettchenverein im Interesse der Frettchen daran interessiert, Info-Material weiterzugeben und auszulegen und hoffen auf eine Zusammenarbeit der Tierhandlungen.
Beschwerden und Mißstände sind an den zuständigen Amtstierarzt zu richten!
In Wien wäre das die Telefonnummer: 4000/8060
Hier der Gesetzestext:
2. Tierhaltungsverordnung
4. Mindestanforderungen für die Haltung von Frettchen (Mustela putorius furo)
4.1. Allgemeine Bestimmungen:
(1) Mit Ausnahme von permanenter Käfighaltung in Außengehegen muss Frettchen mindestens
einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs
geboten werden.
(2) Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinisch indizierten Gründen,
verboten.
4.2. Käfighaltung in geschlossenen Räumen:
(1) Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und
Rostböden sind verboten.
(2) Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von
mindestens 2 m² verfügen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m².
(4) Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
(5) Die Käfighöhe hat mindestens 60 cm zu betragen. Bei mehretagigen Käfigen hat die Käfighöhe
je Etage mindestens 60 cm zu betragen.
(6) Der Käfig ist mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten auszustatten, die leicht reinigbar
sind.
(7) Der Käfig ist mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m² auszustatten.
4.3. Permanente Käfighaltung in einem Außengehege:
(1) Die Grundfläche des Außengeheges hat für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m² zu betragen. Für
jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m².
(2) Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
(3) Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten,
Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
(4) Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der
Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.
Nebenbei möchte ich auch erwähnen, dass die gemeinsame Meerschweinchen/Kaninchenhaltung laut Tierschutzgesetz verboten ist.
Ich möchte Euch bitten, diese Informationen so gut und weit wie möglich zu verbreiten, so dass so viele Leute als möglich informiert sind und Mißstände aufdecken können.
Leider ist im neuen Gesetz kein Mindestalter verankert, mit dem Frettchen frühestens von der Mutter getrennt bzw. verkauft werden dürfen. Wir werden also immer wieder mit viel zu jung verkauften Frettchen konfrontiert werden.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig Infomaterial in Zooläden auszulegen, wo Leute, die unwissend diese armen, kleinen Würmchen kaufen, über den richtigen Umgang, Versorgung und Haltung so kleiner Frettchenwelpen informiert werden. Hierbei möchte ich noch einmal auf die INFORMATIONSPFLICHT der Tierhandlungen hinweisen.
LINK ZUM DOWNLOADEN DER PDF-DATEI DES AKTUELLEN TIERSCHUTZGESETZES
Jeder einzelne sollte seinen Teil zum Tierschutz beitragen und mithelfen, so hoffen wir den schlimmsten Mißständen entgegenwirken zu können.
Im übrigen möchte ich auch noch auf die Aussenhaltung hinweisen. Sollte jemand bei einem Züchter oder Frettchenhaltung eine Außenhaltung vorfinden, die nicht dem Tierschutzgesetz entspricht, sollte auch das sofort gemeldet werden!
_________________
LG Petra!
VEREIN ÖSTERREICHISCHER FRETTCHENFREUNDE
Ein Frettchen bleibt selten allein!
Tel: 0664 8207717
E-Mail: info@frettchenwelt.at
Bitte auch um Weiterleitung und Weiterinformation - jeder der in einer Tierhandlung Missstände entdeckt oder auch bei Züchtern, ist aufgerufen zu handeln und nicht wegzuschauen.
Danke
lg
ich stell dies hier auch mal ein - natürlich gibts auch bei anderen Tierarten Änderungen:
Verfasst am: Fr März 11, 2005 21 33 Titel: Tierschutzgesetz 2005 - 2. Tierhalteverordnung - Frettchen
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Hier findet ihr Informationen gemäß des neuen Tierschutzgesetzes, die 2. Tierhalteverordnung in Bezug auf Frettchenhaltung.
Jedes Bundesland hat einen Tierschutzombudsmann der allgemein die erste Ansprechperson in Sachen Tierschutz darstellt und für jedermann jederzeit für Fragen in Sachen Tierschutz zur Verfügung steht.
Wir haben das in Wien bereits getan und unter anderem die Problematik des Frettchenverkaufs in Tierhandlungen besprochen.
Für Tiere, die in Tierhandlungen verkauft werden gilt die 2. Tierhaltungsverordnung genauso wie für jeden "normalen" Tierhalter auch. Tierhandlungen sind verpflichtet über die von ihnen angebotenen Tiere Informationen zur artgerechten Haltung weiter zu geben.
Tierverkaufspersonal ist verpflichtet die Leute richtiggehend zu informieren. Z.B. keine Nagertränken für Frettchen, keine ausschließlich empfohlene Trockenfutterfütterung,kein Kleintierstreu und Heu in Frettchenkäfigen, kein Verkauf dieser "Standardfrettchenkäfige", u. dergl.
Man sollte z.B. in Tierhandlungen Fragen über Frettchenhaltung stellen und wenn man keine oder gar falsche Auskunft gibt dies melden.
Wir sind als Frettchenverein im Interesse der Frettchen daran interessiert, Info-Material weiterzugeben und auszulegen und hoffen auf eine Zusammenarbeit der Tierhandlungen.
Beschwerden und Mißstände sind an den zuständigen Amtstierarzt zu richten!
In Wien wäre das die Telefonnummer: 4000/8060
Hier der Gesetzestext:
2. Tierhaltungsverordnung
4. Mindestanforderungen für die Haltung von Frettchen (Mustela putorius furo)
4.1. Allgemeine Bestimmungen:
(1) Mit Ausnahme von permanenter Käfighaltung in Außengehegen muss Frettchen mindestens
einmal täglich und über mehrere Stunden die Möglichkeit zur freien Bewegung außerhalb des Käfigs
geboten werden.
(2) Das Entfernen der Geruchsdrüsen ist, außer aus veterinärmedizinisch indizierten Gründen,
verboten.
4.2. Käfighaltung in geschlossenen Räumen:
(1) Der Käfig muss stabil konstruiert sein und über einen festen Boden verfügen. Gitter- und
Rostböden sind verboten.
(2) Der Käfig muss für ein bis zwei Tiere über eine begeh- und nutzbare Grundfläche von
mindestens 2 m² verfügen. Für jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 0,5 m².
(4) Die begeh- und nutzbare Grundfläche soll über zwei, höchstens drei Etagen verteilt sein.
(5) Die Käfighöhe hat mindestens 60 cm zu betragen. Bei mehretagigen Käfigen hat die Käfighöhe
je Etage mindestens 60 cm zu betragen.
(6) Der Käfig ist mit Schlafkisten, Spiel-, Versteckmöglichkeiten auszustatten, die leicht reinigbar
sind.
(7) Der Käfig ist mit einer Grabemöglichkeit mit einer Mindestfläche von 0,3 m² auszustatten.
4.3. Permanente Käfighaltung in einem Außengehege:
(1) Die Grundfläche des Außengeheges hat für ein bis zwei Tiere mindestens 10 m² zu betragen. Für
jedes weitere Tier beträgt die zusätzliche Mindestgrundfläche 2,5 m².
(2) Das Außengehege muss teilweise überdacht und beschattet sein.
(3) Das Außengehege muss ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten, Klettermöglichkeiten,
Versteckmöglichkeiten und Grabemöglichkeiten aufweisen.
(4) Das Außengehege muss über eine ausreichende Anzahl gut isolierter und der Körpergröße der
Tiere angepasster Schlafboxen verfügen.
Nebenbei möchte ich auch erwähnen, dass die gemeinsame Meerschweinchen/Kaninchenhaltung laut Tierschutzgesetz verboten ist.
Ich möchte Euch bitten, diese Informationen so gut und weit wie möglich zu verbreiten, so dass so viele Leute als möglich informiert sind und Mißstände aufdecken können.
Leider ist im neuen Gesetz kein Mindestalter verankert, mit dem Frettchen frühestens von der Mutter getrennt bzw. verkauft werden dürfen. Wir werden also immer wieder mit viel zu jung verkauften Frettchen konfrontiert werden.
Aus diesem Grund ist es besonders wichtig Infomaterial in Zooläden auszulegen, wo Leute, die unwissend diese armen, kleinen Würmchen kaufen, über den richtigen Umgang, Versorgung und Haltung so kleiner Frettchenwelpen informiert werden. Hierbei möchte ich noch einmal auf die INFORMATIONSPFLICHT der Tierhandlungen hinweisen.
LINK ZUM DOWNLOADEN DER PDF-DATEI DES AKTUELLEN TIERSCHUTZGESETZES
Jeder einzelne sollte seinen Teil zum Tierschutz beitragen und mithelfen, so hoffen wir den schlimmsten Mißständen entgegenwirken zu können.
Im übrigen möchte ich auch noch auf die Aussenhaltung hinweisen. Sollte jemand bei einem Züchter oder Frettchenhaltung eine Außenhaltung vorfinden, die nicht dem Tierschutzgesetz entspricht, sollte auch das sofort gemeldet werden!
_________________
LG Petra!
VEREIN ÖSTERREICHISCHER FRETTCHENFREUNDE
Ein Frettchen bleibt selten allein!
Tel: 0664 8207717
E-Mail: info@frettchenwelt.at
Bitte auch um Weiterleitung und Weiterinformation - jeder der in einer Tierhandlung Missstände entdeckt oder auch bei Züchtern, ist aufgerufen zu handeln und nicht wegzuschauen.
Danke
lg