Fremder Hund

_honeybee_

Medium Knochen
Hallo

Letzte woche war mein hund für ca. 4 stunden bei meiner oma (haus mit garten). Als sie gerade mit dem hund im garten war, kam plötzlich ein kleiner hund aus einem (bis dato unbekannten kleinen loch im gartenzaun hinter den thujen) auf meinen hund zu gestürmt und sprang an meinem hund hoch. Nachdem mein hund nicht der verträglichste ist, kam es wie es kommen musste zu einer verfolgungsjagd. Der kleine konnte sich schnell retten und ist wieder aus dem loch raus woher er auch kam. Dem kleinen ist nix passiert, meine oma war dafür nach diesem Vorfall fix und fertig.:o

So jetzt frag ich mich schon die ganze zeit, wer ist schuld wenn was passiert bzw wie schaut die es rechtlich aus?
 
wem gehört denn der zaun durch den der fremde hund gekommen ist?
wenn es euer zaun ist und nicht der des nachbarn, dann solltet ihr denn schnellsten sicher machen.
grundsätzlich ist es ja so, dass euer garten so gesichert sein muss, dass niemand zu schaden kommen kann ;)
 
so lücken im system kann man erst schließen, wenn sie bekannt sind.....

1. hund von mir blieb problemlos IM garten und hat nie direkt am zaun gebellt...

2. hund hat die vorbeigehenden leute geschreckt, weil er lautlos am (weg)zaun entlang gelaufen ist, um dann den passanten einen herzinfarkt zu verursachen, wenn er das eingangstor erreicht hat ---> zaun innerhalb des zauns und tor höher gemacht.

3. hund hat überall, wo es ihm möglich war, den zaun überklettert oder sich darunter durchgezwängt -----> zaun ist nun auf allen seiten bündig mit dem boden und 1:50 hoch. hasenfernsehen oder mal schaun gehen, was die nachbarn so treiben, war zu verlockend......

kein mensch kann alle möglichkeiten vorplanen.....und mit einem hund, der klein genug ist, um in meinen garten zu gelangen, kann ich nicht rechnen
 
Ist wohl eine streitfrage ...

einerseits habt ihr euren hund immer so zu verwahren dass er niemanden schaden zufügen kann, auf der anderen seite hat der fremde hundebesitzer seinen hund genau so sicher zu verwahren, das heisst er verletzt seine aufsichtspflicht, wenn er den hund frei herumstreunen lässt ...

ich würde es dennoch nicht darauf ankommen lassen und sicherheitshalber den zaun ein- und ausbruchssicher machen.
 
Danke mal für die antworten!

Das loch ist jetzt schon wieder verschlossen. Es war ungefähr so groß bzw klein das eine katzen wenn sie sich klein macht durch kommt. Ich muss dazu sagen, dass man von aussen nicht ins grundstück sieht, da das grundstücksgrenze von thujen umrandet ist.

Der Hund ist von der Straßenseite in den garten gekommen. die besitzerin war gerade mit dem hund gassi.

Spielt es eigentlich eine rolle bei der frage nach der schuld wenn hund nicht gesetzllich vorgeschrieben mit leine oder maulkorb geführt wurde?
 
Meiner Meinung nach schon, weil sie durch die fehlende Leine/den fehlenden Maulkorb fahrlässig gehandelt hat... Andererseits hast du den Zaun so instand zu halten dass er sicher ist (auch wenn dein Hund nicht durchs kleine Loch kommt)...
Aber zu welchem Ergebnis man da im Großen und Ganzen schuldrechtlich kommen würd kann ich dir nicht sagen, sorry :o
 
Hallo

Letzte woche war mein hund für ca. 4 stunden bei meiner oma (haus mit garten). Als sie gerade mit dem hund im garten war, kam plötzlich ein kleiner hund aus einem (bis dato unbekannten kleinen loch im gartenzaun hinter den thujen) auf meinen hund zu gestürmt und sprang an meinem hund hoch. Nachdem mein hund nicht der verträglichste ist, kam es wie es kommen musste zu einer verfolgungsjagd. Der kleine konnte sich schnell retten und ist wieder aus dem loch raus woher er auch kam. Dem kleinen ist nix passiert, meine oma war dafür nach diesem Vorfall fix und fertig.:o

So jetzt frag ich mich schon die ganze zeit, wer ist schuld wenn was passiert bzw wie schaut die es rechtlich aus?

wenn ein hund in deinen oder auch den garten deiner oma kommt, auch wenn dein hund dort nicht angeleint ist, trifft euch keine schuld.
angenommen diesem hund wäre etwas passiert, so seid ihr nicht dafür haftbar (Auch wenn ein Loch im Zaun ist, durch das andere Hunde passen würden, solange eurer nicht HINAUS kann und auf SEINEM Grundstück ist, rechtlich keine Konsequenzen...
 
rechtliche konsequenzen hin oder her. wenn ich einen hund hab der eh nicht sehr verträglich ist, dann ist mein garten so sicher es nur irgendwie geht, damit, na eh klar, mein eigener nicht raus kann und natürlich auch kein anderer rein kann ;)

hab das selbe problem. hab zwar eine recht verträgliche hündin, aber einen zaunkeifer. egal ob rüde oder hündin, alles wird intensiv verbellt.
dann kam eines tages die nachbarin von weiter unten der straße rauf spazieren, mit ihrer hündin und einem mopsbaby. dieses zwergerl war nicht einmal in nachbars garten, weil der einen so schön breit ausseinander stehenden ziermetallzaun hat. wir danaben haben einen alten maschendrahtzaun wo sich schon etwas das erdreich absetzt. wird immer kontrolliert und wieder etwas verdichtet. doch dann sah ich, wie der kleine zwerg zu unserem zaun kommt und wirklich versuchte sich unten durch zu graben bzw. sich unter den zaun wurschteln wollte. war wohl lebensmüde das baby :D
seitdem steht da eingekeilt ein schweres eternitwellblech. somit wars das. sicher für unseren eigenen hund und für aussenstehende.
diese hunde gehen IMMER unangeleint bei uns vorbei und mehr als meinen garten sichern und die besitzer drauf aufmerksam machen das es für ihren hund tödlich ausgehen könnte, wenn er sich doch irgendwo reinschummeln würd, kann ich nicht machen.
 
ich kann mir nicht vorstellen, dass du schuld bist, wenn der andere verletzt wird. es ist ja euer garten. wenn es eine katze wäre, könntest du ja auch nichts dafür, wenn er sie in euren garten '"erwischt".

lg simone
 
wenn ein hund in deinen oder auch den garten deiner oma kommt, auch wenn dein hund dort nicht angeleint ist, trifft euch keine schuld.
angenommen diesem hund wäre etwas passiert, so seid ihr nicht dafür haftbar (Auch wenn ein Loch im Zaun ist, durch das andere Hunde passen würden, solange eurer nicht HINAUS kann und auf SEINEM Grundstück ist, rechtlich keine Konsequenzen...

Leider nicht richtig.

Man KANN haftbar gemacht werden, es KANN rechtliche Konsequenzen geben.
 
Ich glaube auch, das kann man nicht so einfach sagen. Wenn ich selber einen sehr großen Hund habe, der nicht unter meinem Zaun durchschlüpfen kann, weil er einfach zu groß ist, aber kleine oder mittelgroße fremde Hunde da sehr wohl durchkönnen, weil zB 20cm Abstand zum Boden sind, dann bin ich wahrscheinlich zum Teil mit schuldig.
Wenn der fremde Hund aber nur durch intensives Buddeln oder gar Beißen (es gibt Hunde, die zerbeißen Maschendraht...) eindringen kann, dann ist meine Mitschuld wahrscheinlich schon geringer.
 
Es gibt ein letztinstanzliches Urteil des VwGH, Hund A streckt Pfote durch den Zaun zu Hund B, wird gebissen, VwGH entscheidet gegen Halter von Hund B. Muss die GZ suchen, dann stell ichs rein.
 
Da wären wohl beide zum Teil schuld.

Wobei ich persönlich da garkeinen Aufstand machen würde, wenn MEIN Hund in einen Garten eindringt und dort von einem anderen Hund gebissen wird, dann bin eindeutig ich schuld, meiner Auffassung nach. Ich würd mich wohl noch bei den Besitzern des Hauses & Hundes entschuldigen.
Immerhin hab ich aufzupassen, wohin mein Hund rennt wenn er frei ist. Und wenn ich meinen Hund nicht soweit erzogen habe, dass er solche Sachen unterlässt oder aber ich nicht aufmerksam genug sein kann/will um wirklich Acht zu geben (weils vielleicht ein anstrengender Tag war o.ä.) - dann läuft er eben an der langen Leine.
 
Es gibt ein letztinstanzliches Urteil des VwGH, Hund A streckt Pfote durch den Zaun zu Hund B, wird gebissen, VwGH entscheidet gegen Halter von Hund B. Muss die GZ suchen, dann stell ichs rein.

wie sagte einmal ein kluger (ehrlicher) Richter: "Von mir bekommen sie ein Urteil nicht mehr und nicht weniger" Ob Recht oder Unrecht ist immer eine Sache des Blickwinkels.
 
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