Frage zum Datenschutz

Nando

Super Knochen
Kennt sich jemand von euch mit Datenschutz in Internetforen aus ?

Würde mich privat interessieren, da ein befreundeter TSV jetzt ein Internetforum anbietet. Der Admin gibt dem Vorstand des TSV auf Anfrage bekannt, wer hinter welchem Nick steht. Ist das überhaupt zulässig ? Irgendwie hab ich da meine Zweifel.
 
hm, weiss nicht ob dir das hilft:

Wann muss Auskunft zum Autor eines Beitrags gegeben werden?

Die Antwort auf diese Frage gibt Ihnen der neue § 14 Abs. 2 TMG. Danach ist der Datenschutz unter Umständen eingeschränkt und muss Ihr Unternehmen im Einzelfall Auskunft über die von diesem zu einem Nutzer Ihres Internetforums gespeicherten Bestandsdaten (z. B. Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) geben, wenn die zuständigen Stellen dies anordnen, beispielsweise zu Strafverfolgungszwecken. Dabei muss es sich grundsätzlich um öffentliche Stellen handeln, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, so z. B. Gerichte und Staatsanwaltschaften. Das bedeutet, dass Sie einer Privatperson grundsätzlich keine Informationen über den Autor eines Beitrags geben brauchen. Bei einer gerichtlichen oder staatsanwaltlichen Anordnung ist dies anders.
 
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