Frage zu Hunde in Lokalen

Whisky

Gesperrt
Super Knochen
Ich weiß, dass in Wien in Lokalen (=öffentl. Gabäude) Leinen- UND Maulkorbpflicht ist.

Nun habe ich folgendes beobachtet:
Eine junge Dame kommt mit Hund in ein Cafe, Hund (mittelgroß, schätze Lab-Mix) bleibt angeleint unter ihrem Sessel liegen, allerdings ohne MK.
Im Lokal befinden sich 2 trinkfreudige Ladies mit ihren beiden kleinen Hunden (Yorkigröße) ohne HB, BG, Leine und MK.
Die beiden kleinen Hunde haben den Mix nicht in Ruhe gelassen und der hat dann irgendwann halt hingeschnappt.

Wer ist nun der Schuldige ?
 
Wer stellt diese Frage?? Du, die "Ladies", die Versicherung ...........?
Schuld an was?
Aber eigentlich für mich einfache und klare Antwort: die jeweiligen Besitzer!

Die von den klein Hunden weil sie nicht auf sie aufpassen können und die vom Mix weil sie die Situation nicht für den Mix so lösen konnten, daß sich der Hund nicht selbst verteidigen muß.
Einfach gesagt, oft schwer in der Ausführung! ;)

lg Karin
 
Wer stellt diese Frage?? Du, die "Ladies", die Versicherung ...........?

Ich bzw die Cafebesitzerin

Beide haben also schuld? Wer zahlt den TA?
Die Mix-Lady hatte ihren ja meistens unter Kontrolle, sie hat sogar den beiden Ladies gebeten, ihre Hunde anzuhängen und fernzuhalten.
Aber als die beiden Kleinen (aufgestachelt von den Ladies "geh hin zum Hundi") auf einmal auf ihren Mix zu sind, hatte sie einfach zwei Hände zu wenig :rolleyes:

Die Mixlady will jetzt die Besitzer des Cafes anzeigen, wegen Nichteinhaltung der Leinen- und MKpflicht ihrer Gäste.
 
Also meine Meinung dazu ist, die Mixlady hätte zum Cafehaus bertrieber von vonherein wie sie gesehen hat das die 2 Kleinhunde nicht angeleint sind, was sagen solln. Ich mach das immer, egal wo ich bin (und wenn ich ohne Hund unterwegs bin..das is mit schnuppe) ich setz mich nicht in die Nähe eines *nicht* verwahrten Hund ( hab schon zugesehen wie ein Kind aus dem Nix von nem unangeleinten hund gebissen wurde in nem Gasthaus) und wenn der Cafebetreiber nicht ausrichten kann, gut dann hat er mich als Gast verloren´.

Gleiches Recht für alle.
 
Grundsätzlich herscht soviel ich weis in einem Lokal Maulkorbpflicht.

Aufgrunddessen, das der eine Hund keinen Maulkorb getragen hat könnte die Versicherung von dem Mix sich abputzen bzw. die Gegenversicherung darauf sich versteifen. Allerdings wird wahrscheinlich hier eine Teilschuld geben, wobei die Hundebesitzerin von den Hunden die nicht angeleint waren die größere Schuld tragen wird, wenn nicht überhaupt die gesamte schuld bekommt. die besitzerin vom mix, hat ja wenigstens versucht ihren hund sicher zu verwahren in Form der leine, die anderen hatten ja gar nichts (weder halsband, noch leine, noch beiskorb)...
 
Für mich liegt die Schuld eindeutig bei den Besitzerinnen der Kleinhunde. Wenn die ihre Hunde noch aufstacheln: "Geh hin zu Hundsi!", dann dürfen die sich net wundern, wenn ihr Hundsi dann mal in der Schnauze eines größeren "Hundsis" landet. :mad: Der Hund muss wieder mal büßen für die Blödheit seiner Besitzer.

Die Mixlady will jetzt die Besitzer des Cafes anzeigen, wegen Nichteinhaltung der Leinen- und MKpflicht ihrer Gäste.
Und wieder ein Fall, das Lokalbesitzer es sich überlegen keine Hunde mehr reinzulassen, weil er Ärger bekommen könnte. Ihrer war es ja, der nicht angeleint, oder? Oder meint sie, sie habe ne Katze? Versteh i net, sorry .... :o

LG
Rosanna
 
also in so einem fall ist es schwer - wenn die labi-mix-halterin zeugen hat, die aussagen können, dass ihr hund angeleint war und die beiden kleineren nicht, dann ist sie aus dem schneider.

in wien ist es so, dass hunde grundsätzlich an öffentlichen orten mit mk und leine (allgemein gilt aber *sicher+) verwart sein müssen.
in einem lokal, einer bar, einem restaurant, bleibt es dem betreiber übrig wie er das handhabt. es ist kein lokalbesitzer verpflichtet seinen gästen eine mk+leinen-pflicht aufzudrücken. - im fall, dass etwas passiert haftet er halt.

ich hatte mit aramis (meiner dogge) eine ähnliche erfahrung: ein lokalbetreiberin hatte einen shi-tzu (oder so), also ein schoßhündchen. sie betreibt an der ecke meiner wohngasse ein cafe mit gastgarten und ihr hund läuft immer frei. wann immer ich mit meinen beiden großen hunden (dogge und schlittenhund) vorbei gekommen bin, hat ihr kleiner meinen aramis gebissen (mich übrigens auch, weh getan hat´s allerdings nur, wenn ich flipflops anhatte).
ich habe sie darauf hingewiesen, dass sie ihren hund zumindest zu sich rufen sollte, weil er eben beisst. (ich bin ja nicht der radikale hundehalter, der darauf besteht, dass jeder seinen hund anleint) - jedenfalls hat sie das nur belächelt und sogar lustig gefunden, dass sich meine große dogge vor ihrem kleinen staubwedel fürchtet.

nach monaten (und einigen brenzligen situationen später) ist es mir zu blöd geworden und ich habe mich mal rechtlich und polizeilich erkundigt. meine einzige chance war die aufzeichnung auf video, die regelmäßige buchführung und eine anzeige.

in eurem fall ist es blöd, weil es eine einmalige situation war - und aus erfahrung kann ich dir sagen, der große hund ist immer der depperte. :(

am besten mal läßt es darauf ankommen und schaut, ob die kleinhunde-ladies wirklich maßnahmen ergreifen.

lg
 
an stark frequentieren öffentlichen plätzen besteht leinen und maulkorbpflicht, aber doch nicht prinzipiell an öffentlichen plätzen..
eine bar bzw ein cafe ist kein öffentlicher platz - ist ja schließlich privatbesitz; da obliegt es wohl dem inhaber, seine vorgaben bekannt zu machen und durchzusetzen..
mein bub ist teilweise unverträglich, und trotzdem gehe ich mit ihm gelegentlich in cafes; und wie oft hat er zugebissen? nie.. weil ich im vorfeld dem anderen hf klar mache, dass sein hund neben meinem nichts zu suchen hat, oder eben die lokalität frühzeitig wieder verlasse.
wer vor dem gesetz schuld ist? das kann dir wohl nur ein rechtsanwalt, mit erfahrung in diesem gebiet hat, beantworten.. oder der richter beim urteilsspruch
 
hi cheetah,

also meiner info nach, gilt in restaurants etc. die maulkorbpflicht, nicht ausdrücklich eine leinen pflicht (darüber habe ich schon oft den kopf geschüttelt).

siehe auch: wiener tierhaltegesetz, §5:

"(4) Hunde müssen an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden (zB in Restaurants oder Gasthäusern, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäftslokalen oder bei Veranstaltungen), jedenfalls mit einem Maulkorb versehen sein. Dies gilt jedoch nicht für Orte, an denen Veranstaltungen mit Hunden stattfinden."

damit war keiner der hunde korrekt verwahrt. und es gibt wahrscheinlich keine eindeutige antwort, wie die versicherung entscheiden würde, oder was im falle einer anzeige rauskommt. gute zeugen sind sicher von vorteil, die z.b. bezeugen, dass die mix-besitzerin die anderen besitzer aufgefordert hat, ihre hunde fernzuhalten. ... aber eine genauere analyse kann wohl nur ein jurist machen.

ich find manche gesetzeslagen sehr ärgerlich, weil sie sorglosen hundebesitzer/innen türen öffnen ... aber was soll man machen. ich wünsche dir jedenfalls viel glück, falls du in die geschichte involviert bist!

lg rübe
 
Und wieder ein Fall, das Lokalbesitzer es sich überlegen keine Hunde mehr reinzulassen, weil er Ärger bekommen könnte. Ihrer war es ja, der nicht angeleint, oder? Oder meint sie, sie habe ne Katze? Versteh i net, sorry .... :o

Die Cafebesitzerin hatte keinen Hund
Sie will jetzt Hunde auch nicht ausperren, da viele ihrer Freunde (zB ich) Hunde haben und dann nicht mehr kommen würden.
GsD war meiner zu dem Zeitpunkt zu Hause
 
Bin der Meinung das man manchen Menschen nen Maulkorb anziehen sollte und nicht nem Hund:mad: Und die Cafebesitzerin trifft KEINE schuld!!!!!
 
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