mae&kira schrieb:
hallo!
außerdem beantrage ich sie ja nicht sondern wäre nur der nachmieter. außerdem wollt ich fragen wie es mit hunden in genossenschaftswohnungen ist? muss man da die zustimmung der genossenschaft kriegen?
hoffe ihr könnt mir helfen.
lg
Hi,
ich habe bis zum letzten Jahr in einer Genossenschaftswohnung gewohnt, insgesamt 29 Jahre lang.
Wenn ich lese, was Du schreibst, habe ich meine Bedenken und geb Dir folgende Tipps:
1. Normalerweise besteht da kein Mietvertrag, sondern ein "Nutzungsvertrag". Lass Dir vom "Vermieter" diesen Nutzungsvertrag zeigen. Ich habe in der Genossenschaftswohnung von meinem Vater gewohnt, das ist gestattet und nach 5 Jahren, war ich auch unkündbar.
2. In unserem Nutzungsvertrag stand zu lesen, dass jede Weitervermietung verboten ist und die Kündigung durch die Genossenschaft nach sich zieht. Weiters stand da, dass auch niemand länger als 2 Wochen zu Besuch kommen dürfte. Bei mir hat zwar monatelang eine Freundin gewohnt, aber anmelden konnte ich sie nicht.
3. Sollte also in dem Nutzungsvertrag stehen, dass der "Nutzungsberechtigte" weitervermieten darf, dann lass Dir jede Investition etc. von ihm unterfertigen. Ich habe in meine Wohnung sehr viel Geld investiert, aber als ich auszog, hab ich keinen Groschen zurückbekommen, nicht mal die Genossenschaftsanteile, da ich eine kleine Wand rausgenommen hatte und das wurde mit den gesamten Genossenschaftsanteilen gegenverrechnet. Für das was ich aber investiert hatte (50 m2 Vollholzböden, 20 mm stark, gesamter Verbau im Vorzimmer, neuer Fliesenboden in der Küche etc. etc.) wurde mir kein Cent vergütet, weil im Nutzungsvertrag stand, dass ich nur dann etwas dafür bekomme, wenn mein "Nach-Nutzungsberechtigte" das ablöst. Ich hatte einen "Nachmieter", die hätte alles abgelöst und die Wohnung mit der herausgenommenen Wand übernommen, dann hätte ich von der Genossenschaft noch ein paar Tausend Euro bekommen müssen. Diesem Mädchen hat man die Wohnung aber nicht gegeben!!
Also keinen Cent investieren, das Geld kannst Du abschreiben.
4. Ob Hundehaltung erlaubt ist, liest Du in der Hausordnung. Bei uns stand: Hundehaltung ist erlaubt, solange sich die Mitbewohner nicht belästigt fühlen. Ich hatte keine Probleme mit 2 Hunden, aber hätten ein paar Leute im Haus unterschrieben, dass sie etwas gegen Hunde haben, dann hätte ich Probleme gehabt. Von den 40 Parteien haben 3 was gegen die Hunde gehabt, weil sie da nicht durchkamen, haben sie halt versucht, mich anders zu sekkieren.
5. Achtung bei den Kosten: Am Anfang war die Wohnung sehr billig. 25 Jahre nach dem Bau sind die Kosten aber dermassen gestiegen, weil 1. nach 25 Jahren die Annuität für die Baukredite steigt (von damals 500 ATS auf 2.000 ATS, neben den Betriebskosten) und 1 Jahr bevor ich ausgezogen bin, wurde das Haus nach 29 Jahren total renoviert und die monatlichen Kosten sind nochmals um ca. ATS 2000 gestiegen. Zuletzt hat die (30 Jahre alte) Wohnung (80 m2) knapp Euro 600 gekostet (zuzüglich Strom, Telefon etc.) Also frag gleich mal, wann das Haus gebaut wurde und wenn es alt ist, ob in nächster Zeit eine Renovierung ansteht.
Eigentum wird nämlich mit der Zeit billiger (wenn der Kredit zurückbezahlt wird), Genossenschaftswohnungen aber immer teurer.
Das war auch der Grund, warum ich mir vor 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft habe und ausgezogen bin.
Hier
http://www.sozialbau.at/2_dn_4a.htm
kannst Du z. B. einen Nutzungsvertrag anschauen.
Inge