frage zu genossenschaftswohnungen

mae&kira

Super Knochen
hallo!

ich seh mir ja am wochenende eine genossenschaftswohnung in wien an, da ich eine wohnung suche. jetzt hab ich grad im internet gelesen, dass eine genossenschaftswohnung nur beantragt werden darf, wenn diese nicht als zweitwohnsitz genutzt wird. stimmt das? ich würd nämlich auch weiterhin noch einen wohnsitz in eisenstadt haben. müsste ich den dann aufgeben? find ich irgendwie komisch. kennt sich da wer aus?

außerdem beantrage ich sie ja nicht sondern wäre nur der nachmieter. außerdem wollt ich fragen wie es mit hunden in genossenschaftswohnungen ist? muss man da die zustimmung der genossenschaft kriegen?

hoffe ihr könnt mir helfen.

lg :)
 
wie das mit zweitwohnsitz ist, kann ich nicht sagen. aber genossenschaften sind oft sehr happig wenns um hunde geht :( da kann man echte probs kriegen wenn sie nicht erlaubt sind. da solltest dich unbedingt erkundigen. oft werden sie ne weile geduldet (trotz verbot), aber z.b. meinem ex habens dann wegen dem hund gekündigt ...
welche genossenschaft is es denn?
 
mae&kira schrieb:
hallo!

ich seh mir ja am wochenende eine genossenschaftswohnung in wien an, da ich eine wohnung suche. jetzt hab ich grad im internet gelesen, dass eine genossenschaftswohnung nur beantragt werden darf, wenn diese nicht als zweitwohnsitz genutzt wird. stimmt das? ich würd nämlich auch weiterhin noch einen wohnsitz in eisenstadt haben. müsste ich den dann aufgeben? find ich irgendwie komisch. kennt sich da wer aus?

außerdem beantrage ich sie ja nicht sondern wäre nur der nachmieter. außerdem wollt ich fragen wie es mit hunden in genossenschaftswohnungen ist? muss man da die zustimmung der genossenschaft kriegen?

hoffe ihr könnt mir helfen.

lg :)


also wenns eine GEFÖRDERTE ist dann stimmts. da darfst du nirgends anders mehr gemeldet sein nachher.

bei den normalen bin ich mir jetzt nicht sicher, aber ich glaube da stimmts auch. außerdem sind heute die meisten gefördert.....
 
ich weiß nicht genau. ich hab einen mieter angeschrieben, der die genossenschaftswohnung weitergibt. keine ahnung ob die wohnung gefördert ist, wie weiß ich das? kenn mich ja nicht aus. der mieter hat nur geschrieben, hunde dürften kein problem sein, da man einen anteil an einer genossenschaft erwirbt und deshalb kein normales mietverhältnis besteht. bin grad überfragt.

ich weiß auch nicht wie die genossenschaft heißt. weiß nur dass die wohnung in der ruthgasse 11 ist. ich such jetzt schon ganze zeit im internet nach der genossenschaft dazu, find aber nix. kennt die wohnungen wer von euch?

ich bin aber in der wohnung in eisenstadt nicht der hauptmieter also dürfte das kein problem sein oder? ich wohn nur dort, die wohnung gehört aber meinem freund.

danke für eure hilfe. kenn mich da leider nicht so aus. schau mir die wohnung am samstag mal an.

lg :)
 
Also genau kenn ich mich auch nicht aus, aber ich wohn auch in einer Genossenschaftswohnung und hab mit meinem Hunden und den Pflegehunden noch nie Probs gehabt. Aber lass es dir einfach in den Mietvertrag einverleiben, dann kann niemand mehr was tun! Nachfragen würd ich vorher auf jeden Fall, aber das tust du ja sowieso nehm ich an. :)
 
mae&kira schrieb:
der mieter hat nur geschrieben, hunde dürften kein problem sein, da man einen anteil an einer genossenschaft erwirbt und deshalb kein normales mietverhältnis besteht. bin grad überfragt.
nein, das sagt nix aus. entweder sind hunde erlaubt oder nicht ... es steht sicher was dazu im mietvertrag. ich hab die erfahrung gemacht, dass bei älteren genossenschaftswohnungen hunde meist noch erlaubt sind, bei neueren aber so gut wie nie :(
 
also obs a geförderte ist erkennst z.b. daran, daß ein wohnbaudarlehen vom vormieter aufgenommen werden mußte....kannst aber auch erfragen und auf dem bau selber stehts auch drauf meistens.

wenns eine geförderte ist, dann darfst GAR net gemeldet sein, weder als hauptmieter noch als was anders.
 
hallo. danke für die schnelle antworten. die genossenschaftswohnung dürfte schon älter sein, da sie vor kurzem reserviert wurde. ich hab dem mieter geschrieben, dass ich nur eine pendlerwohnung suche. naja i schau mas am samstag mal an und frag gleich alles und natürlich unterschreib ich keinen vertrag wenn keine hundis erlaubt sind.

kennt keiner von euch die wohnungen in der ruthgasse?

lg :)
 
mae&kira schrieb:
hallo!

außerdem beantrage ich sie ja nicht sondern wäre nur der nachmieter. außerdem wollt ich fragen wie es mit hunden in genossenschaftswohnungen ist? muss man da die zustimmung der genossenschaft kriegen?

hoffe ihr könnt mir helfen.

lg :)

Hi,

ich habe bis zum letzten Jahr in einer Genossenschaftswohnung gewohnt, insgesamt 29 Jahre lang.

Wenn ich lese, was Du schreibst, habe ich meine Bedenken und geb Dir folgende Tipps:

1. Normalerweise besteht da kein Mietvertrag, sondern ein "Nutzungsvertrag". Lass Dir vom "Vermieter" diesen Nutzungsvertrag zeigen. Ich habe in der Genossenschaftswohnung von meinem Vater gewohnt, das ist gestattet und nach 5 Jahren, war ich auch unkündbar.

2. In unserem Nutzungsvertrag stand zu lesen, dass jede Weitervermietung verboten ist und die Kündigung durch die Genossenschaft nach sich zieht. Weiters stand da, dass auch niemand länger als 2 Wochen zu Besuch kommen dürfte. Bei mir hat zwar monatelang eine Freundin gewohnt, aber anmelden konnte ich sie nicht.

3. Sollte also in dem Nutzungsvertrag stehen, dass der "Nutzungsberechtigte" weitervermieten darf, dann lass Dir jede Investition etc. von ihm unterfertigen. Ich habe in meine Wohnung sehr viel Geld investiert, aber als ich auszog, hab ich keinen Groschen zurückbekommen, nicht mal die Genossenschaftsanteile, da ich eine kleine Wand rausgenommen hatte und das wurde mit den gesamten Genossenschaftsanteilen gegenverrechnet. Für das was ich aber investiert hatte (50 m2 Vollholzböden, 20 mm stark, gesamter Verbau im Vorzimmer, neuer Fliesenboden in der Küche etc. etc.) wurde mir kein Cent vergütet, weil im Nutzungsvertrag stand, dass ich nur dann etwas dafür bekomme, wenn mein "Nach-Nutzungsberechtigte" das ablöst. Ich hatte einen "Nachmieter", die hätte alles abgelöst und die Wohnung mit der herausgenommenen Wand übernommen, dann hätte ich von der Genossenschaft noch ein paar Tausend Euro bekommen müssen. Diesem Mädchen hat man die Wohnung aber nicht gegeben!!
Also keinen Cent investieren, das Geld kannst Du abschreiben.

4. Ob Hundehaltung erlaubt ist, liest Du in der Hausordnung. Bei uns stand: Hundehaltung ist erlaubt, solange sich die Mitbewohner nicht belästigt fühlen. Ich hatte keine Probleme mit 2 Hunden, aber hätten ein paar Leute im Haus unterschrieben, dass sie etwas gegen Hunde haben, dann hätte ich Probleme gehabt. Von den 40 Parteien haben 3 was gegen die Hunde gehabt, weil sie da nicht durchkamen, haben sie halt versucht, mich anders zu sekkieren.

5. Achtung bei den Kosten: Am Anfang war die Wohnung sehr billig. 25 Jahre nach dem Bau sind die Kosten aber dermassen gestiegen, weil 1. nach 25 Jahren die Annuität für die Baukredite steigt (von damals 500 ATS auf 2.000 ATS, neben den Betriebskosten) und 1 Jahr bevor ich ausgezogen bin, wurde das Haus nach 29 Jahren total renoviert und die monatlichen Kosten sind nochmals um ca. ATS 2000 gestiegen. Zuletzt hat die (30 Jahre alte) Wohnung (80 m2) knapp Euro 600 gekostet (zuzüglich Strom, Telefon etc.) Also frag gleich mal, wann das Haus gebaut wurde und wenn es alt ist, ob in nächster Zeit eine Renovierung ansteht.
Eigentum wird nämlich mit der Zeit billiger (wenn der Kredit zurückbezahlt wird), Genossenschaftswohnungen aber immer teurer.
Das war auch der Grund, warum ich mir vor 1 1/2 Jahren ein Haus gekauft habe und ausgezogen bin.

Hier
http://www.sozialbau.at/2_dn_4a.htm
kannst Du z. B. einen Nutzungsvertrag anschauen.

Inge
 
huhu :-) ich wohn in einer genossenschaftswohnung - wir haben um die hundehaltung ansuchen müssen, ist aber bei uns kein problem - hier wohnen ganz viele familien mit hunden bzw haustieren ;)

lg, sonja
 
@ Inge: ich denke nicht, dass der derzeitige mieter sie direkt weitervermieten will; aber oft gibt es ein weitergaberecht, wo er eben einen nachmieter selbst suchen kann :)
 
ich hab mir gerade was zu genossenschaftswohnungen von der ak wien durchgelesen und da steht eben, dass der mieter eben ein recht eingeräumt bekommen kann, die wohnung selber weiterzugeben oder einen neuen mieter vorzuschlagen. das weitergaberecht ist aber äußerst selten, wie dort steht und geht häuftig nur bei verwandten. also wirds wahrscheinlich zweiteres bei mir sein, denke ich.

aber wie funktioniert das mit dem vorschlagen? nennt der der genossenschaft einfach einige potentielle mieter und die entscheiden dann? ich muss außerdem 9.000,-- euro genossenschaftsanteil zahlen. dafür ist die miete niedrig. naja morgen weiß ich dann mehr. da schau ich mir die wohnung an. werd gleich alles erfragen.

lg :)
 
aus der wohnung ist leider nichts geworden, da sie leider schon vergeben war. schluchz. i find nie a wohnung in wien, si sooo schlimm.

lg
 
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