erweiterter Sachkundenachweis

anitahartner

Medium Knochen
ich muß mit meinem hund den erweiterten sachkundenachweis machen, da mein nachbar folgendes angezeigt hat (genauer text im Bescheid der Gemeinde):

Ihr Hund hat am 13.8.2004 den Sohn von Hr. Fadil Maxharraj "Betim" gejagt bzw. verfolgt. Ihr Hund versuchte den Jungen anzuspringen, wobei Betim Angst hatte.


Habt ihr eine ahnung was da zu tun ist? ich weiß nur das der hund mit muß.

lg
Anita
 
Infos findest du hier
Mehr habe ich leider nicht gefunden. Soweit ich weiß, wird aber nur geschaut, wie der Hund sich benimmt.
 
Hallo Anita!
Ich habe im Landesgesetzblatt für OÖ 2003, 2. Abschnitt, §4 folgendes
zum erweiterten Sachkundenachweis gefunden:

Die erweiterte Sachkunde im Sinn des §4. Abschnitt 2 OÖ Hundehaltungs-Verordnung 2003 ist als gegeben anzusehen, wenn der Halter, die Halterin eines auffällig gewordenen Hundes nach §1, absatz 2Z 1 oder §7 Abs.1 nachweist, dass er oder sie mit diesem Hund eine der nachstehenden Ausbildungen absolviert und die dazugehörige Prüfung erfolgreich abgelegt hat:

1. BGH1 oder eine darauf aufbauende Ausbildung nach der ÖPO (Öst. Prüfungsordnung) des ÖKV
2. BGH 1 oder eine darauf aufbauende Ausbildung nach der ÖPO der Öst. Hundesportunion (ÖHU)
3. Ausbildung zum Jagdhund nach der Pprüfungsordnung des Österr. Jagdgebrauchshudnevereines ÖJGV
4. Ausbildung zum Blindenführhund samt Prüfung.

Die erfolgreiche Absolvierung einer Ausbildung ist bei bestandener Prüfung von einer der genannten Organisationen schriftlich zu bestätigen. Aus dem Bescheid muss zweifelsfrei herausgehen, mit welchem Hund die Ausbildung absolviert wurde.

Langer Rede, kurzer Sinn: der erweitere Sachkundenachweis ist eine Ausbildung und die dazugehörige Prüfung!

lg und ich drück dir die Daumen, dass alles gut ausgeht!

Helga
 
ich hab auch gelesen das die BGH1 diesererweiterte sachkunde nachweis ist. da die kurse aber erst im März sind funkt das nicht. d.H. ich muß mit ihm eine prüfung ohne kurs machen...... wobei ich da das problem hab, dass nico mit anderen hunden nicht wirklich gut klar kommt und ich das auch nicht üben kann. Lt. einer Seite aus deutschland ist der erweiterte sachkundenachweis bgh1 inkl wesenstest....

also sollten wir das nicht in 2 monaten schaffen muß ich den hund in ein tierheim geben weil er spieln wollte .... super gesetz :-(
 
Das dein Hund nur spielen wollte, war dem Jungen der Angst vor ihm hatte verständlicherweise ziemlich egal.

Auch wenn du keine Möglichkeit hast auf einem Platz zu üben (auch bei uns in D sind viele Plätze über den Winter geschlossen), würde ich mich trotzallem gut vorbereiten falls die Prüfung ähnlich abläuft wie in D der Wesenstest.

Hast du nicht ein paar Leute die du zusammentrommeln könntest, damit ihr mit dem Hund üben könnt? Die meisten Prüfer sehen es nicht so eng, wenn ein Hund nicht mit Artgenossen kann, wichtig ist dabei nur, dass du ihn in dieser Situation in den Griff kriegst.

Bei Hera´s Wesenstest waren auch Kinder anwesend und hier war wichtig, dass Hera die Kids in Ruhe lässt auch wenn die mit Luftballons vor ihr rumgewedelt haben, mit dem Fahrrad klingelnd an ihr vorbei sind oder Fange gespielt haben.

Ich könnte mir vorstellen, dass gerade solche Situationen bei dir verstärkt überprüft werden und sowas kann man auch ohne Hundeplatz gut üben.

Falls du Fragen zum Wesenstest hast, meld dich einfach. Jedoch kann ich halt nur was zum deutschen WT sagen und selbst da ist es recht unterschiedlich, aber so Standardsachen werden sicher überall gleich sein.

Connie
 
danke für die infos!

wir haben absolut kein Problem mit kindern hab selber drei kleine :-) und die machen einiges mehr als mit luftballons spielen und knallen und laufen ... da passiert nix :-)

Bei der anzeige gehts nur darum das es mein nachbar ist und er ein problem mit mir hat und so einen Grund gefunden hat mir was anzutun... seine kinder haben keine angst vor dem hund....


natürlich werd ich versuchen ihm alles beizubringen was möglich ist... kanns auch einfach nur versuchen....

Meiner meinung nach ist es eine BGH1 mit wesenstest.... seh ich das richtig?
 
Ich verstehe nicht ganz warum ein Hund, der einem flüchtenden Kind nachgelaufen ist eine BgH1-Prüfung ablegen muß. :confused: Macht er es nach bestandener Prüfung dann nicht mehr? :cool:
Mir kommt das ungefähr so vor: Beim Kochen ist mir der Reis angebrannt, daher muß ich zur Kfz-Nachschulung. :rolleyes:
Andere Frage: warum war der Hund nicht an der Leine wenn Kinder in der Gegend herumlaufen und du den Hund scheinbar abgeleint nicht in jeder Situation unter Kontrolle hast?
 
ich würde jetzt über gar nichts Anderes mehr nachdenken, als mir eine gute Hundeschule suchen, dort mal nachfragen wie das so ist mit dem Sachkundenachweis und dann ganz fest trainieren.
Ich sag Dir nur eins, der Nachbar hat die bessere Position in der heutigen , etwas hundefeindlichen Zeit. Vor allem wenn es um ein Kind geht, das sich gefürchtet hat. Da ist alles Andere egal (auch das Du selber 3 Kinder hast). Es besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht und das hast Du nicht eingehalten.

ICH kann ja Deine Sorgen verstehen, aber Gesetz ist halt Gesetz, das IMMER dann in Kraft tritt, wenn irgendwas passiert.
Und es gibt nichts Ärgeres, als wenn man Zoff mit einem Nachbarn hat.

Ich wünsch Dir viel Glück und liebe Grüße

Biggi und Leni
 
Ich sehe das (wieder einmal :D ) genauso wie Biggi: Ich habe in dem Gesetz nirgends was von "Wesenstest" gelesen, lediglich vom Vorlegen einer bestandenen BGH Prüfung; wenn du bzw. dein Hund diese noch nicht hat, wirst du wohl vom Gesetzgeber her die Zeit dafür bekommen müssen, sie ehstmöglich nachzuholen. Ich würd mich daher schon jetzt um eine gute Hundeschule umsehen und die BGH nachholen! Ob du in der "Übergangszeit" ständige Maulkorbpflicht auferlegt bekommst, hängt vom Gesetzgeber ab.
Ich halte zwar das Ganze für wirklich überzogen, aber leider, leider sitzen wir Hundehalter immer auf dem kürzeren Ast! :(

lg
helga
 
@ Nashville das versteh ich auch nicht.... aber ich muss dann einfach besser aufpassen das keiner der nachbarn zum hund kommt.
der hund hat bei jedem spaziergang einen maulkorb oben und/oder die Leine uns das ohne ausnahme... was damals war, war auf einem privatgrund,
meine kinder waren da .. ich habs nicht gesehen.... die kinder und der hund waren in einem garten



ich hab auch kein problem mít der prüfung nur mit der Zeit. Ich muß versuchen die 2 monate verlängern zu lassen... hier nimmt mom keiner die prüfung ab.... der kurs beginnt im märz.


erst vor kurzem hab ich die kleine Tochter (3 jahre) des nachbarn gesehen, wie sie meinem hund ein semmerl durch den zaun gegeben hat.... was mach ich wen er da mal zu wild ist..... kann schnell gehen das sie weint und sagt der hund hat sie gebissen. Wie gesagt die kinder von ihm haben keine angst

Mein hund beisst keine kinder, das weiß ich mit sicherheit... aber er ist groß und es kann sein das er mal unvorsichtig ist.


vor paar monaten hat er gedroht, dass er sowieso meinen hund vergiftet... ich hab versucht es zu melden (polizei, Gemeinde) und jeder sagt ich kann nichts machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
anitahartner schrieb:
@ Nashville das versteh ich auch nicht.... aber ich muss dann einfach besser aufpassen das keiner der nachbarn zum hund kommt.
der hund hat bei jedem spaziergang einen maulkorb oben und/oder die Leine uns das ohne ausnahme... was damals war, war auf einem privatgrund,
meine kinder waren da .. ich habs nicht gesehen.... die kinder und der hund waren in einem garten



ich hab auch kein problem mít der prüfung nur mit der Zeit. Ich muß versuchen die 2 monate verlängern zu lassen... hier nimmt mom keiner die prüfung ab.... der kurs beginnt im märz.


erst vor kurzem hab ich die kleine Tochter (3 jahre) des nachbarn gesehen, wie sie meinem hund ein semmerl durch den zaun gegeben hat.... was mach ich wen er da mal zu wild ist..... kann schnell gehen das sie weint und sagt der hund hat sie gebissen. Wie gesagt die kinder von ihm haben keine angst

Mein hund beisst keine kinder, das weiß ich mit sicherheit... aber er ist groß und es kann sein das er mal unvorsichtig ist.


vor paar monaten hat er gedroht, dass er sowieso meinen hund vergiftet... ich hab versucht es zu melden (polizei, Gemeinde) und jeder sagt ich kann nichts machen.


das Problem ist ja nicht Dein Hund, sondern Dein Nachbar. Und glaub mir, dem glaubt die Polizei mehr als Dir.
In jedem Ort gibt es so einen NACHBARN (ich hab auch einen daneben, mit dem redet hier niemand und er hat mir früher auch viel angetan, weil er unser Haus wollte. Aber jetzt ist schon lang Ruhe, weil er gesehen hat, das die Leute immer zu mir halten, das nur so nebenbei).

Es hat doch jetzt nichts damit zu tun ob eine Prüfung abgehalten wird. Es hat damit zu tun, das Du mal in einer Hundeschule nachfragen sollst, was da zu machen ist. Oder frag in einem Tierheim nach. Die kennen sich da auch aus.
Wir wollen Dich ja nicht belehren, sondern dir nur einen Rat geben.
Geh nochmals auf die Gemeinde oder zur Polizei und frag was Du machen sollst. Vielleicht bekommst Du da Rat. Es muß doch jemanden geben, der Dir helfen kann.

Liebe Grüße Biggi und Leni
 
bin nur auf den nachbarn zornig....


bin sehr froh über eure beiträge! danke! sollt nie böse oder sonstwas klingen


die prüfung wollte ich sowieso machen, im frühjahrskurs.... ist kein thema, ich hoff nur das ich es mit der gemeinde besprechen kann, dass ich die zeit bekomme die ich brauche um den kurs zu machen.
 
Versuch doch mal ein Foto zu machen, wenn das Nachbarkind etwas durch den Zaun steckt oder sonst einen Kontakt zum Hund sucht. Ein ängstliches Kind würde soetwas nicht machen ...
 
anitahartner schrieb:
bin nur auf den nachbarn zornig....


bin sehr froh über eure beiträge! danke! sollt nie böse oder sonstwas klingen


die prüfung wollte ich sowieso machen, im frühjahrskurs.... ist kein thema, ich hoff nur das ich es mit der gemeinde besprechen kann, dass ich die zeit bekomme die ich brauche um den kurs zu machen.

Liebe Anita,

das Du es nicht bös meinst, das weiß ich doch. Und es tut mir auch ganz toll leid, das Du so Zorres hast. Wie gesagt, ich weiß wie Nachbarn einem das Leben schwer machen können.

Ich bin ganz sicher das die Gemeinde Dir Zeit geben wird. Nur wirst Du halt die Auflage bekommen, den Hund an der Leine zu führen oder er muß einen Maulkorb tragen. Und das MUßT Du einhalten. Sonst hat der Nachbar was gegen Dich in der Hand (er macht Fotos vom freilaufendem Hund).

Ich drück ganz fest die Daumen das alles gut geht. Vielleicht kannst mich dann per PN informieren wies weiter geht.

Liebe Grüße Biggi und Leni
 
Ich würde diesen Nachweis gar nicht so negativ sehen, denn Du hast nach bestandener Prüfung schwarz auf weiß, dass Dein Hund erzogen ist und Du ihn auch unter Kontrolle hast.
Ich denke schon auch, dass diese Maßnahme ein Entgegenkommen der Gemeinde und des Gesetzgebers ist.

Umgekehrt bist Du einfach weiterhin verpflichtet Deinen Hund zu trainieren bzw. finde ich sollte das ja eh jeder Hundebesitzer immer machen. Würden das alle tun, hätten wir wahrscheinlich 99% brave Hunde die keine Probleme machen. 1% sind Ausnahmen - die es halt auch geben muss - sind ja Tiere und keine Maschinen!

Ich würde Dir aber DRINGEND empfehlen,MACH DEINEN ZAUN DICHT - SODASS DIE KINDER KEINE SEMMERLN DURCHGEBEN KÖNNEN!!!!!
Du bist als Hundehalter verpflichtet Deinen Hund so zu halten, dass einfach ausgedrückt, er keinem einen Schaden zufügen kann!

Billige und einfache Empfehlung: grünes Sichtschutznetz aus Kunststoff oder wir haben z.B. Schilfmatten verwendet.

Und nochwas: Dem Namen nach dürfte es sich bei Deinem Nachbarn um einen Menschen handeln, der einfach in einer anderen Kultur aufgewachsen ist. Für die sind Hunde generell störend und gehören weg und sehr sehr vielen wurde von Kindesbeinen an eingeprägt, dass diese "Viecher" gefährlich sind. Und wenn solche Fronten auf einander treffen sind glaub ich Probleme vorprogrammiert. Und der Gesetzgeber schützt halt auch solche Leute die aus welchen Grund auch immer Angst vor Hunden haben.

Und wenn Dein Hund ein Kind anspringt ( was meiner auch macht!) sitzt der liebe Hr. Nachbar am längeren Ast, wenn er sagt, dass sein Sohn Angst hatte. Beweis einmal das Gegenteil. :mad:

LG und toi toi toi für den Sachkundenachweis

Susanne
 
Zuletzt bearbeitet:
@ hund und andere kulturen : habe einen bekannten, der moslem ist, der sagt, er MUSS sich nach jedem kontakt mit dem hund zumind. die hände waschen. am anfang fand ich das seltsam, habs aber bald respektiert, die religion verlangt das so.
nur so als zwischenbemerkung........lg :)
 
Liebe Anita,
falls du es noch nicht getan hast, gehe zu den Behörden und rede mit ihnen. Bei Anzeigen gibt es auch ein Stellungsnahmerecht des Beschuldigten. Ich denke, daß du auch plausibel erklären kannst, daß noch mehr Zeit nötig ist, um bis zu einer geforderten Prüfung zu kommen (damit hättest du der Anordnung Genüge getan).
Aber jeder Hundeführer weiß, daß die meisten Hunde am Ausbildungsplatz sich anders verhalten als ausserhalb und im speziellen in heimatlicher Umgebung.
Frage: Was für einen Hund hast du und wie alt ist er?

Die Sachlage ist mit Kindern und Menschen in Zusammenhang mit Hunden sehr lastig zu ungunsten von uns Hundebesitzern. Leider.
Die Tipps sind alle im Prinzip richtig.
Ansonsten allgemein: Hund an die Leine, wenn fremde Kinder spielen oder streicheln wollen es den Kindern untersagen. Es mangelt hier sehr oft eigentlich am Fehlverhalten der Kinder. Aber der Hund ist schuld! Ist leider so.

Habe selbst 3 Hunde zu Hause (2x Neufi - Rettungshunde, 1x Schäfer - Pensionist 14Jahre). Glaube mir es geht mir ähnlich mit einem bösartigen Nachbarn.

Keine Angst, denke nicht daß der Hund so schnell weg muß!

lG
Alfred
 
Ach nochwas:

Wär doch nett, wenn Du uns über den weiteren Verlauf informieren tätest. Ich mein, wie die Fortschritte bei der Ausbildung sind - aber auch Mißerfolge, denn auch die wirds geben.

Und auch wie es letztendlich bei Sachkundenachweis abgelaufen ist.

Ich bin 100%ig sicher, dass ihr es schafft.

LG

Susanne
 
Hallo Anita!

Gibts schon was neues zu berichten?

Wie schauts aus, gelingt die Erziehung, so wie es sich der Gesetzgeber vorstellt?

Erzähl mal was!!!!!!!!!!!!!!

Bin neugierig :D

LG

Susanne
 
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