erhöhte Hundeabgabe unzulässig - WICHTIG!

Jutta76

Gesperrt
Super Knochen
Hallo!
Wir haben heute in der Gemeinde folgendes von der OÖ Landesregierung erhalten:
Da OÖ Hundehaltegesetz 2002 enthält im Gegensat zum ausser Kraft getretenen OÖ Hundeabgabe-Gesetz, keine gesetzliche Bestimmung, daß beim Halten von mehreren Hunden die Abgasbe progressiv erhöht werden kann.
In diesem Zusammenhang wird auch auf den Bericht des Ausschusses des OÖ. Landtages für allgemeine innere Angelegenheiten (Beilage 1548/2002 zum kurzschriftlichen Bericht des OÖ. Landtages, XXV Gesetzgebungsperiode) hingewiesen, in dem zu § 11 OÖ Hundehaltegesetz 2002 angeführt wird, dass die Bestimmung, dass sich beim Hvon mehreren Hunden die Abgabe progressiv erhöht, nunmehr entfällt, weil dies ohnehin durch die entsprechende Höhe der Abgabe kompensiert werden kann.
Die Einhebung einer erhöhten Abgabe beim halten mehrerer Hunde ist daher unzulässig!!

Keine Ahnung, ob es auch für die anderen Bundesländer und Deutschland gilt, aber auf jeden Fall müssen wir jetzt für den zweiten Hund nicht mehr doppelte Hundesteuer zahlen!!!

LG
Jutta
 
Also für D gilt das bestimmt nicht, kann mir nicht vorstellen, das unsere Steuerfuzzis das zulassen. Wir haben jedenfalls unsere Hunde aufgeteilt, einer für Petra und einer für mich. :rolleyes:
 
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