@ NOXX
du erhälst als versicherungsnehmer von der versicherung bei abschluss die versicherungsbedingungen ausgehändigt. ein guter tipp, um nicht irgendwann "finanziell übrig zu bleiben" ist, sich diese genau durchzulesen, da du als versicherungsnehmer nicht nur rechte, sondern natürlich auch pflichten (sogenannte "obliegenheiten") hast.
so steht bei der PETPLAN zB unter artikel 15, Pkt 1 dass der tierarzt entweder das schadensformular der allianz ausfüllt oder eine detaillierte rechnung schreibt sowie die behandlung tierärztlich bestätigt.
d.h. du begehst eine obliegenheitsverletzung, wenn der befund NICHT ausgestellt wird. die versicherung ist leistungsfrei - wird nicht bezahlen (eh klar, sind ja auch nicht blöd).
unter artikel 10, pkt. 1.2.5 steht, dass die kosten für die kastration nicht übernommen werden, ausgenommen wenn gynälologische, andrologische oder onkologiwche erkrankungen zugrunde liegen.
DANN jedoch tritt artikel 14, pkt 2 in kraft, denn dort steht, dass bei kastrationen aus medizinischen gründen das entsprechende organ untersucht werden und ein pathologischer befund erstellt werden muss (bei vetmed wien oder entsprechende institute, ist eh angegeben)....
also ein guter tipp - nicht nur bei der PETPLAN - lest euch immer die versicherungsbedingungen genau durch, damit ihr auch zu eurem recht kommt.
lg
angel