Erfahrung Hauskauf und Bewohner sind noch drin?

Susanne77

Medium Knochen
Hallo,

ich überlege mir ein Haus zu kaufen (Versteigerung).
Aber derzeit lebt noch die Tochter des Besitzers drinnen.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit, wie das normalerweise abläuft?
Ich vermute mal dass es keinen aufrechten Mietvertrag gibt (frag ich aber nochmal nach).
Ich hab irgendwie die Befürchtung dass ich die aus dem Haus nicht rausbekomm, und das kann ich mir nicht leisten.
Ich muss spätestens 3Monate nach Kauf in das Haus einziehen. Vor allem weis ich ja nicht was die in dieser Zeit mit dem Haus macht :confused:
Jetzt hab ich mir überlegt so einen Passus in den Kaufvertrag zu schreiben, oder diesen erst zu unterschreiben nachdem die Person ausgezogen ist, alle Schlüssel abgegeben hat/das Haus geräumt hat.
Bitte um Tipps.

Danke
lg;Susanne
 
Hallo,

ich überlege mir ein Haus zu kaufen (Versteigerung).
Aber derzeit lebt noch die Tochter des Besitzers drinnen.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit, wie das normalerweise abläuft?
Ich vermute mal dass es keinen aufrechten Mietvertrag gibt (frag ich aber nochmal nach).
Ich hab irgendwie die Befürchtung dass ich die aus dem Haus nicht rausbekomm, und das kann ich mir nicht leisten.
Ich muss spätestens 3Monate nach Kauf in das Haus einziehen. Vor allem weis ich ja nicht was die in dieser Zeit mit dem Haus macht :confused:
Jetzt hab ich mir überlegt so einen Passus in den Kaufvertrag zu schreiben, oder diesen erst zu unterschreiben nachdem die Person ausgezogen ist, alle Schlüssel abgegeben hat/das Haus geräumt hat.
Bitte um Tipps.

Danke
lg;Susanne

kannst du nicht einen grundbuchauszug einsehen - nicht das dort irgendwie sowas wie ein "lebenslanges wohnrecht" vermerkt ist (sowas kann auch auf nur bestimmte teile des hauses/wohnung zutreffen...).. je nachdem kanns dann sein das man die leute garnicht rausbekommt aus dem haus (bzw. aus den "zugewiesenen" räumen)...

ansonsten wird meist beim anwalt mit beiden parteien direkt geklärt wie was geregelt wird (schlüsselübergabe, haus geräumt od. möbliert, etc..). bei versteigerungne kann das aber denk ich immer etwas komplizierter werden :-/
 
Zuletzt bearbeitet:
kommt auch sicherlich drauf an wie lange sie schon drinnen wohnt, je länger desto länger ist die "frist" das sie ausziehen muss. hatten auch ein haus das wir evtl kaufen wollten, aber die mieter waren seit 10 jahren drin und wir hätten mind. 12monate warten müssen... weiß zwar nich wie das in Ö ist, aber sicherlich nicht anders...
 
ist es das haus, daß du ohne besichtigung kaufen wolltest?
was steht im gutachten?
das müßte ja bereits geklärt sein.
ansonsten - alle varianten wären möglich.....
 
ja das ist das Haus.
In den nächsten Tagen gibts endlich einen Besichtigungstermin.
Im Grundbuch steht nix wg.Wohnrecht oder so drinnen.
Im Gutachten steht drinnen dass das Haus derzeit von der Tochter bewohnt wird, es aber anscheinend keinen Bestandsvertrag gibt, oder dieser nicht vorgelegt wurde.
lg,Susanne
 
nur schriftliches zählt für dich;) also frag beim masseverwalter bzw. RA nach, ob das haus frei von mietern, lasten etc. verkauft und übergeben wird.

du hast dein herz an dieses haus gehängt;)
mit persönlich wärs zu heiß.
 
du könntest wenn mich nicht alles täuscht auf eigenbedarf klagen...also wenn sie nicht freiwillig auszieht

es aber für hausbesitzer ein hotline...bei uns in deutschland heisst das haus & grund...da könntest du mal anrufen und dich im vorfeld vllt. informieren!!!
 
sowas kann ganz schön in die Hosen gehen und man kann sich noch so absichern, die kriegst schwer raus :cool::rolleyes:
 
sowas kann ganz schön in die Hosen gehen und man kann sich noch so absichern, die kriegst schwer raus :cool::rolleyes:

warum eigentlich?
bei mietern (die ich übernehme bzw. denen ich was vermiete) ists schon klar das man da echt probleme bekommen kann.
aber wenn ich ein haus kaufe und da sich leute (mit denen ich keine mietverträge od. sonst was habe)weigern auszuziehen? die müßte man doch etwas "einfacher" vor die tür setzen können, oder?
 
Theoretisch ja mit einer Räumungsklage - oder sie zahlen dir Miete und du kündigst sie/ meldest Eigenbedarf an.
 
ein Kollege von meinem Mann hat Jahre prozessiert mit einem Eigentümer, dessen Haus er bei einer Zwangsversteigerung gekauft hat - der war "a bissal behindert" und schon hat er die A-Karte gehabt - nur als Beispiel ;)

oder vor einigen Jahren hat ein Prominenter ein Haus wo gekauft, wo noch der Mieter drinnen war und hat einige Jahre gebraucht bis er den draussen hatte :cool:

also so einfach ist es scheinbar nicht jemanden wo rauszukriegen, wenn er mal drinnen ist :cool:
 
ein Kollege von meinem Mann hat Jahre prozessiert mit einem Eigentümer, dessen Haus er bei einer Zwangsversteigerung gekauft hat - der war "a bissal behindert" und schon hat er die A-Karte gehabt - nur als Beispiel ;)

oder vor einigen Jahren hat ein Prominenter ein Haus wo gekauft, wo noch der Mieter drinnen war und hat einige Jahre gebraucht bis er den draussen hatte :cool:

also so einfach ist es scheinbar nicht jemanden wo rauszukriegen, wenn er mal drinnen ist :cool:

ja sowas hört/liest man immer wieder, aber weiß hier vielleicht wer warum dem so ist? wofür gibt es dann räumungsklagen, etc.?

und warum zahlen wir alle brav miete od. kreditrückzahlungen wenn es anscheinend so einfach ist für eine lange zeit in einem haus/wohnung gratis zu wohnen :confused:
 
Wer versteigert denn? Die Bank?

Das Einzige was mir einfallen würde, wäre eine Rückabwicklungsklausel, d.h. wenn innerhalb von 2 oder 3 Monaten bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind oder in dieser Zeit noch Umbaumaßnahmen erfolgen bzw. das Kaufobjekt in irgendeiner Art und Weise in seiner von Dir bestimmten Nutzung eingeschränkt wird/ist, wird der Kauf rückabgewickelt, das Geld liegt bis dahin auf einem Treuhandkonto und wird erst nach Vorliegen/Erfüllung dieser vorher vereinbarten Bedingungen an der Verkäufer überwiesen, oder eben nicht.

Die Frage ist, ob auf diese Klausel eingegangen wird...

Ich würde Dir empfehlen, Dir einen guten Notar zu suchen und dort Deine Fragen/Bedenken zu klären. Der kann Dir auch einen entsprechenden Vertrag aufsetzen. Wir haben das mit unserem Haus, also sprich zwischen meinem Opa, meinem Lebensgefährten und mir, auch so gemacht.
 
meine eltern haben auch ein haus ersteigert, in dem der (ehemalige) eigentümer noch gewohnt hat... im endeffekt hat unser anwalt uns geraten, uns freundlich mit dem bewohner zu einigen, da alles klagen nur sehr zeit- und kostenintensiv wäre.

im endeffekt sind sie mit anwalt und seelsorger (beides freunde :p) zu ihm gegangen und haben alles "besprochen"- da ist er dann friedlich ausgezogen.

zieht die person nicht freiwillig aus, hast du eher die A*schkarte...
 
Hallo,
danke für Eure zahlreichen Antworten.
Ich hab morgen eine Rechtsberatung, ist glaub ist doch besser wenn das Kaufangebot Hand und Fuß hat.
Ich hab das auch erst jetzt rausgefunden dass die Wiener Bezirksämter regelmäßig gratis Rechtsberatungen machen.

lg;Susanne
 
wie schaut's denn jetzt aus? nach wie vor 'euer' haus? wozu wurde euch geraten?
war die besichtigung inzwischen auch schon?
:rolleyes:berichte?
 
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