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    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Equidenpass

jeanny&sidnay

Super Knochen
hallo!
Mich würd mal interessieren was es so mit dem Equidenpass auf sich hat. Soweit ihc weiß muss dne ja seit 2006 (?) jedes pferd haben oder?

Brauch ich den unbedingt? Auch wenn ich keine Turniere geh? Wo kann man den machen lassen? Und was kostet das dann im durchschnitt?

LG
 
hallo!
Mich würd mal interessieren was es so mit dem Equidenpass auf sich hat. Soweit ihc weiß muss dne ja seit 2006 (?) jedes pferd haben oder?

Brauch ich den unbedingt? Auch wenn ich keine Turniere geh? Wo kann man den machen lassen? Und was kostet das dann im durchschnitt?

LG

Ja, den brauchst Du (vielleicht willst auch Du mal wohin fahren mut ihm, oder er muss in eine Klinik, etc. - jedenfalls musst Du einen haben wenn Du das Pferd transportierst)!
Wenn Dein Pferd kein österreichisches Warmblut (oder eine andere österreichisch Zucht - wie Haflinger, Noriker etc - was Deiner sichtlich nicht ist :) ) ist, lässt Du das Formular vom TA ausfüllen und schickst es zum Bundesfachverband. Wenns ein österreicher ist musst Du das Formular und die Papiere zum Zuchtverband schicken!
Formular dafür sollte dein Tierarzt haben!
Kosten, hm ich glaub alles in allem so 100 oder 120 Euro, kann mich nicht mehr erinnern :o
 
In der neuen Richtlinie der EU wird festgelegt:

(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)



* Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig, ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb von Österreich), muss ab 1.7.2000 im Besitze eines Pferdepasses (Equiden-Pass) sein.
* Um festzustellen, ob ein Pferd zur Schlachtung bestimmt ist und somit nur mit bestimmten Arzneimittel behandelt werden darf, ist vom Besitzer anzugeben, ob das Pferd zur Schlachtung vorgesehen ist oder nicht. Falls das Pferd zum Verzehr geschlachtet werden soll, hat jeder behandelnde Tierarzt verabreichte Medikamente (lt. Verordnung EWG Nr. 2377/90) in den Pass einzutragen. Die Tierärzte werden von der Veterinärbehörde angewiesen, bei jeder Behandlung einen Pferdepass zu verlangen.


Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Formular einzutragen, Diagramm und Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt laut dem im Formular eingearbeiteten Merkblatt auszufüllen.

Bei österr. Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden.

Pferdpassantragsformulare können nur per Post versandt werden!
Eine Bereitstellung über Internet ist leider nicht möglich, da für dieses doppelseitige (!) Formular spezielle Formate und Papierqualitäten erforderlich sind.
Bestellungen können aber per eMail, mit Antragsformular im Betreff und Ihrer Postadresse, an Monika Hatsy entgegen genommen werden.



* Pferdepässe für Mitglieder kosten 25,-
* Pferdepässe für Mitglieder inkl. Turnierpferderegistrierung kosten 50,-
* Für Nichtmitglieder kosten Pferdepässe 70,- (ohne Turnierpferderegistrierung)



Alle zusätzlichen Änderungen, Eintragungen etc. werden gesondert - gemäß Gebührenordnung - in Rechnung gestellt.

nachzulesen unter http://www.fena.at/main.asp?kat1=45&kat2=261&kat3=189&vid=1
 
In der neuen Richtlinie der EU wird festgelegt:

(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)



* Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig, ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb von Österreich), muss ab 1.7.2000 im Besitze eines Pferdepasses (Equiden-Pass) sein.
* Um festzustellen, ob ein Pferd zur Schlachtung bestimmt ist und somit nur mit bestimmten Arzneimittel behandelt werden darf, ist vom Besitzer anzugeben, ob das Pferd zur Schlachtung vorgesehen ist oder nicht. Falls das Pferd zum Verzehr geschlachtet werden soll, hat jeder behandelnde Tierarzt verabreichte Medikamente (lt. Verordnung EWG Nr. 2377/90) in den Pass einzutragen. Die Tierärzte werden von der Veterinärbehörde angewiesen, bei jeder Behandlung einen Pferdepass zu verlangen.


Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Formular einzutragen, Diagramm und Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt laut dem im Formular eingearbeiteten Merkblatt auszufüllen.

Bei österr. Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden.

Pferdpassantragsformulare können nur per Post versandt werden!
Eine Bereitstellung über Internet ist leider nicht möglich, da für dieses doppelseitige (!) Formular spezielle Formate und Papierqualitäten erforderlich sind.
Bestellungen können aber per eMail, mit Antragsformular im Betreff und Ihrer Postadresse, an Monika Hatsy entgegen genommen werden.



* Pferdepässe für Mitglieder kosten 25,-
* Pferdepässe für Mitglieder inkl. Turnierpferderegistrierung kosten 50,-
* Für Nichtmitglieder kosten Pferdepässe 70,- (ohne Turnierpferderegistrierung)



Alle zusätzlichen Änderungen, Eintragungen etc. werden gesondert - gemäß Gebührenordnung - in Rechnung gestellt.

nachzulesen unter http://www.fena.at/main.asp?kat1=45&kat2=261&kat3=189&vid=1



Dankeschön :)
zu den Kosten vom Bundesfachverband kommen dann noch die Gebühren vom Tierarzt. Das Formular muss von einem Tierarzt geschrieben und unterzeichnet werden!
 
Dankeschön :)
zu den Kosten vom Bundesfachverband kommen dann noch die Gebühren vom Tierarzt. Das Formular muss von einem Tierarzt geschrieben und unterzeichnet werden!

der Tierarzt hat nix verlangt, da er sowieso zum impfen da war!
Ich hab mir das Formular schicken lassen.

Kosten inkl. Einschreiben und Porto 30 ,-- erledigt inerhalb von einer Woche!
 
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