In der neuen Richtlinie der EU wird festgelegt:
(Entscheidung 2000/68/EG vom 22. 12. 1999 zur Änderung der Entscheidung 93/623/EWG)
* Jedes Pferd, das seinen Stallbereich, Anlage, Bauernhof verlässt und an einen anderen Ort gebracht wird, unabhängig, ob es geritten, gefahren oder transportiert wird (auch innerhalb von Österreich), muss ab 1.7.2000 im Besitze eines Pferdepasses (Equiden-Pass) sein.
* Um festzustellen, ob ein Pferd zur Schlachtung bestimmt ist und somit nur mit bestimmten Arzneimittel behandelt werden darf, ist vom Besitzer anzugeben, ob das Pferd zur Schlachtung vorgesehen ist oder nicht. Falls das Pferd zum Verzehr geschlachtet werden soll, hat jeder behandelnde Tierarzt verabreichte Medikamente (lt. Verordnung EWG Nr. 2377/90) in den Pass einzutragen. Die Tierärzte werden von der Veterinärbehörde angewiesen, bei jeder Behandlung einen Pferdepass zu verlangen.
Die Pferdedaten sind vom Besitzer im Formular einzutragen, Diagramm und Beschreibung des Pferdes sind von einem Tierarzt laut dem im Formular eingearbeiteten Merkblatt auszufüllen.
Bei österr. Pferden (Haflinger, Noriker, Warmblut, Quarter Horse...mit Papier) ist der Antrag mit Orginalpapier an den Zuchtverband einzusenden.
Pferdpassantragsformulare können nur per Post versandt werden!
Eine Bereitstellung über Internet ist leider nicht möglich, da für dieses doppelseitige (!) Formular spezielle Formate und Papierqualitäten erforderlich sind.
Bestellungen können aber per eMail, mit Antragsformular im Betreff und Ihrer Postadresse, an Monika Hatsy entgegen genommen werden.
* Pferdepässe für Mitglieder kosten 25,-
* Pferdepässe für Mitglieder inkl. Turnierpferderegistrierung kosten 50,-
* Für Nichtmitglieder kosten Pferdepässe 70,- (ohne Turnierpferderegistrierung)
Alle zusätzlichen Änderungen, Eintragungen etc. werden gesondert - gemäß Gebührenordnung - in Rechnung gestellt.
nachzulesen unter
http://www.fena.at/main.asp?kat1=45&kat2=261&kat3=189&vid=1