Calimero01
Profi Knochen
Von der FB Seite von hund-und-reisen.de
Seit dem 1.7.13 ist die Einreise nach Kroatien mit „als gefährlich eingestufte Hunderassen“ wie den Pitbull-Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI) eingetragen sind, verboten!!!
Wir vom www.hund-und-reisen.de –Team haben für Euch bei der Kroatischen Botschaft nachgefragt. Bitte beachtet folgendes Schreiben der Botschaft der Republik Kroatien vom 19.07.2013:
Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der: - ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat, - ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat, - gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organsierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie - Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pittbull Terrier) und deren Krezungen stammen.
Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, dass Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.
Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde z.B. der Rasse Rottweiler und Kangal gestattet, während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist, weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des Kroatischen Kynologieverbands haben und in das Kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroatien verbracht werden können.
Mit freundlichen Güßen, Vedran Konjevod, Gesandter, Botschaftder Republik Kroatien, Ahornstr. 4, 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 62 89 53 oder 55, Fax: 030/ 23 62 89 67, Vedran.Konjevod@mvep.hr
Seit dem 1.7.13 ist die Einreise nach Kroatien mit „als gefährlich eingestufte Hunderassen“ wie den Pitbull-Terrier oder aus seiner Rasse gezüchtete Hunde, die nicht im Verzeichnis des Kynologischen Weltverbandes (FCI) eingetragen sind, verboten!!!
Wir vom www.hund-und-reisen.de –Team haben für Euch bei der Kroatischen Botschaft nachgefragt. Bitte beachtet folgendes Schreiben der Botschaft der Republik Kroatien vom 19.07.2013:
Aufgrund des § 2, Abs. 1 der Verordnung über gefährliche Hunde gilt als „gefährlich“ irgendein Hund, ungeachtet seiner Rasse, der: - ohne ersichtlichen Grund, einen Menschen angegriffen, ihm körperliche Verletzungen zugefügt oder ihn getötet hat, - ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angegriffen und ihm körperliche Verletzungen zugefügt hat, - gezüchtet und/oder ausgebildet ist für Hundekämpfe oder im organsierten Hundekampf mit einem anderen Artgenossen vorgefunden ist, sowie - Hunde der Rasse Terrier, Typ Bull, die nicht aus der Züchtung aus § 8 Abs. 1 der Verordnung (Pittbull Terrier) und deren Krezungen stammen.
Weiterhin wird im § 11 derselben Verordnung festgelegt, dass Durchfahrt, Verbringung und vorläufiger Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien von Hunden der Rasse Terrier, Typ Bull und deren Kreuzungen, die in das Register der F.C.I nicht eingetragen sind, nicht gestattet ist.
Aufgrund des oben Genannten ist die Verbringung und der vorläufige Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien für Hunde z.B. der Rasse Rottweiler und Kangal gestattet, während die Verbringung des Mischlings Staffordshire Terrier nicht erlaubt ist, weil gemäß § 8 der Verordnung über gefährliche Hunde nur Hunde der Hunderassen Terrier, Typ Bull – Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Mini Bullterrier aus kontrollierter Zucht, die einen Abstammungsnachweis des Kroatischen Kynologieverbands haben und in das Kroatische Zuchtbuch eingetragen sind oder einen Abstammungsnachweis des Kynologieverbands eines der Mitgliedsländer der F.C.I. haben, auf das Gebiet der Republik Kroatien verbracht werden können.
Mit freundlichen Güßen, Vedran Konjevod, Gesandter, Botschaftder Republik Kroatien, Ahornstr. 4, 10787 Berlin Tel.: 030/ 23 62 89 53 oder 55, Fax: 030/ 23 62 89 67, Vedran.Konjevod@mvep.hr