Einreise nach D mit Kampfschmusern

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Elli_Buddy

Guest
Hi liebe Nachbarn!
Vielleicht könnt ihr mir helfen! Mich interessiert folgende Frage rein theoretisch: dürfte ich mit meinen beiden Hunden (American Pit Bull Terrier) nach Deutschland einreisen? Meines Wissens nicht, wegen dem Importverbot solcher Rassen. Ich habs auch nicht vor, mich interessierts nur, da ich mir nicht sicher bin :D
 
Also, ein "Import" bedeutet meiner Meinung nach, dass du deine Hunde von Österreich nach Deutschland mitnimmst und dort verkaufst! Nachdem du das ja sicher nicht tun willst, denke ich nicht, dass gegen eine Einreise etwas spricht!
 
Aus http://www.oeamtc.at :

Deutschland: Hunde und Katzen

Im Internationalen Impfpass müssen eingetragen sein:
Tollwutimpfung (Erstimpfung min. 30 Tage, max. 12 Monate alt; bei Wiederholungsimpfungen, die in einem Abstand von nicht mehr als 12 Monaten erfolgen (lückenloser Nachweis erforderlich), entfällt die 30-Tages-Frist. Tiere unter 3 Monaten unterliegen speziellen Bestimmungen.

Kleinere Haustiere, z.B. Goldhamster, unterliegen keinen Einfuhrformalitäten. Über Tiere, die dem Artenschutzabkommen unterliegen, gibt der Zoll oder das Veterinäramt Auskunft.

Kampfhunde: Die Einfuhr für mindestens vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier ist verboten.

Das Einfuhr-und Verbringungsverbot gilt nicht für:

- gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier Wochen in Deutschland aufhalten
- gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
- Dienst- und Behindertenbegleithunde
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Das Bundesgesetz ergänzt die bereits geltenden Verordnungen der Bundesländer. Mindestens für Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier und für Pitbullterrier besteht in den meisten Bundesländern gemäß Landesvorschriften Leinen- und Maulkorbzwang (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).
Weitere Informaionen erhalten Sie über die jeweiligen Innenministerien der Bundesländer.

lg
Bonsai
 
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