eigentümer und halter, rechtliche situation?

Ich frage mal umgekehrt, in welchen Fällen sollte es nicht erlaubt sein?
Wenn zwei sich darauf einigen? Und sich vielleicht auch noch ausmachen, wer welche Entscheidungen trifftbzw wer welche Kosten übernimmt?
 
Die Versicherungsfrage sollte auch geklärt sein. Es bleiben z.B. sehr viele Tierheime Eigentümer des Hundes und man ist dann "nur" Halter.
 
Ich frage mal umgekehrt, in welchen Fällen sollte es nicht erlaubt sein?
Wenn zwei sich darauf einigen? Und sich vielleicht auch noch ausmachen, wer welche Entscheidungen trifftbzw wer welche Kosten übernimmt?

na ja hundesteuer ist gemeindeabgabe. die hätte verlust in dem fall. wenn die jetzt meinen, sie wollen das geld unbedingt haben und sie zeigen dich an?
 
Hundeabgabe fällt an, wo der Hund überwiegend wohnt. Also beim Halter. Sonst gehört ja jeder Stadthund dann „eigentlich“ der Tante vom Dorf, wo es nur 20€ kostet;)
 
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