Auszug aus
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Haslauer will gesetzlichen Schutz
Einen gesetzlichen Schutz vor gefährlichen Hunden, insbesondere vor Kampfhunden, schlägt Landeshauptmann-Stellvertreter Wilfried Haslauer (ÖVP) vor.
"Landes-Polizeistrafgesetz novellieren"
In einem Schreiben an Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) regt Haslauer dazu eine Novelle des Landes-Polizeistrafgesetzes an.
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Novelle für Hundehaltegesetz
Nach einer Serie von Zwischenfällen mit Hunden steht das Hundehaltegesetz auf dem Prüfstand. Obwohl Land und Gemeinden beteuern, dass sich die Situation durch das Gesetz deutlich gebessert habe, gibt es nach wie vor Probleme.
Kind auf offener Straße gebissen
In Waldburg (Bezirk Freistadt) wurde ein dreijähriger Bub am Samstag von einem freilaufenden Hund ins Gesicht gebissen. Der Zwischenfall ereignete sich auf einer öffentlichen Straße im Ortsgebiet.
Dem Hundebesitzer droht damit eine Anzeige, denn seit Einführung des Hundehaltegesetzes müssen die Tiere an bestimmten Orten an die Leine oder sie bekommen einen Maulkorb verpasst.
Hundebesitzer bisher nicht gestraft
Bisher wurde aber noch niemand in der Mühlviertler Gemeinde nach diesem Gesetz bestraft.
Die Gemeinde ist aber keine Ausnahme in Oberösterreich. Auch in Schiedlberg (Bezirk Steyr-Land), wo ein Zwölfjähriger von einem Schäferhund gebissen wurde, gab es bislang keine Strafen für Hundehalter, die die Maulkorb- und Leinenpflicht ignorieren.
Novelle erlaubt bessere Überwachung
Das dürfte sich bald ändern. Denn die Novelle zum Hundehaltegesetz, die schon im Herbst in den Landtag kommen soll, könnte der Überwachung der Bestimmungen deutlich "mehr Biss" verleihen.
Strafen von Polizei und Gendarmerie
Polizei und Gendarmerie würden dann nämlich - zusätzlich zum Überwachungspersonal der Gemeinden - Leinenmuffel bestrafen, heißt es aus dem Büro von Landesrat Josef Ackerl (SPÖ).
Derzeit gibt es über die Zuständigkeit der Exekutive unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Ministerium und Land. Das hat zur Folge, dass die Gendarmen nicht einschreiten, wenn ein Herrl oder ein Frauerl den Hund nicht an die Leine nimmt bzw. ihm keinen Maulkorb verpasst.