Dienstweihnachtsbäume

Sunflower

Junior Knochen
Organisation und Verwaltung OV-2412
ARL/DWB
DIENSTWEIHNACHTSBAUM
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1. BEGRIFFSBESTIMMUNG

1.1. Dienstweihnachtsbäume sind Nadelbäume natürlichen Ursprungs, welche in Diensträumen anlässlich des Weihnachtsfestes aufgestellt werden.

1.2. Die unter 1.1. angeführten Dienstweihnachtsbäume können auch durch künstliche Weihnachtsbäume ersetzt werden, sofern diese dem Aussehen nach Dienstweihnachtsbäumen natürlichen Ursprungs nahe kommen.

2. AUFSTELLUNG DES DIENSTWEIHNACHTSBAUMES

2.1. Dienstweihnachtsbäume dürfen nur in Diensträumen aufgestellt werden, deren lichte Höhe die Höhe des Dienstweihnachtsbaumes übersteigt.

2.2. Sollte die Höhe des Dienstweihnachtsbaumes, d.i. die Länge des Baumes, gemessen von dem der Spitze gegenüberliegenden stumpfen Ende bis zu der dem stumpfen Ende gegenüberliegenden Spitze, zuzüglich der Abmessungen der Haltevorrichtung sowie eines etwaigen zur Verschönerung dienenden Schmuckes der Spitze, die lichte Höhe des Dienstraumes überschreiten, kann der Dienstweihnachtsbaum auch gekürzt werden, um den Anforderungen gem. 2.1. zu entsprechen. Dabei ist zweckmäßiger- weise die Kürzung am an der Spitze entgegenliegenden stumpfen Ende durchzuführen. Keinesfalls darf jedoch die Höhe des Dienstraumes durch Schlagen von
Löchern in Decke und/oder Boden verändert werden.

2.3. Die Kürzung von Dienstweihnachtsbäumen darf nur handwerklich vorgebildeten Bediensteten der Dienststelle übertragen werden, z.b. ehemaligen Forstarbeitern, Zimmerleuten bzw. Homeworkern (diese sind bekanntlich immer Fachleute).

2.4. Die Aufstellung des Dienstweihnachtsbaumes hat so zu erfolgen, daß der Dienstweihnachtsbaum mit seinem der Spitze gegenüberliegenden stumpfen Ende in der Haltevorrichtung lotrecht verkeilt wird. In schwierigen Fällen erscheint die Zuziehung eines zweiten handwerklich vorgebildeten Bediensteten (siehe 2.3.), der durch laute Zurufe ("mehr rechts !, mehr links !, etc."), das lotrechte Aufstellen des Dienstweihnachtsbaumes erleichtert, angeraten.

3. SCHMÜCKEN DES DIENSTWEIHNACHTSBAUMES

3.1. Der Dienstweihnachtsbaum darf mit diversen, dem Anlass des Festes entsprechenden genieß- oder ungenießbaren Schmuckstücken versehen werden.

3.2. Mit Alkoholika gefüllte Schmuckstücke (Rumkugeln, Likörfläschchen etc.) müssen am Dienstweihnachtsbaum derart haltbar befestigt werden, dass das Abnehmen einem Beamten unzumutbar erscheint, wodurch der Forderung, dass im Dienst stehende Beamte keinesfalls Alkohol zu sich nehmen dürfen, zum Durchbruch verholfen wird.

3.3. Bei Beleuchtung des Dienstweihnachtsbaumes durch Beleuchtungskörper mit offener Flamme (Kerzen) ist darauf zu achten, dass immer ein Bediensteter anwesend ist, der
a) in der Verhinderung von Feuersbrünsten ausgebildet ist (Brandschutzbeauftragter)
b) den vorsorglich bereitgestellten Feuerlöscher ohne große Schwierigkeiten bedienen kann.

4. ENTSORGUNG DES DIENSTWEIHNACHTSBAUMES

4.1. Die Entsorgung des Dienstweihnachtsbaumes ist unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften betreffend die Mülltrennung bis spätestens

" T " 1. Jänner

von der Organisationseinheit durchzuführen, welche den Dienstweihnachtsbaum aufgestellt hat, damit zeitgerecht die Faschingsdekoration der Diensträume erfolgen kann.

4.2. Keinesfalls ist es gestattet, den Dienstweihnachtsbaum klammheimlich und unbemerkt in die Diensträume einer anderen Organisationseinheit zur Entsorgung zu verbringen oder den Dienstweihnachtsbaum gar aus dem Fenster zu werfen.

4.3. Bei Nichteinhaltung des Termins gem. 4.1. wäre mit dem Referenten für Altlasten zwecks Entrichtung eines Altlastenbeitrags Kontakt aufzunehmen.

5. AUFFÜHRUNG VON KRIPPENSPIELEN

5.1. Von Organisationseinheiten, welche über genügend Personal verfügen, können am 24.12. nach 12 Uhr auch Krippenspiele aufgeführt werden.

5.2. Bei der Besetzung der Rollen ist darauf zu achten,
a) dass Maria mit einer weiblichen Bediensteten besetzt wird (Gleichbehandlungsgesetz !!!!)
b) als Josef ein älterer Bediensteter mit Bart, als Kind in der Krippe möglichst ein kleinwüchsiger Bediensteter herangezogen wird. Als Ochs und Esel bzw. Volk kann der Rest der Organisationseinheit eingesetzt werden.
Die drei Weisen aus dem Morgenland werden von der EU-Präsidentschaft ernannt.

Auf etwaige disziplinäre Folgen bei Nichtbeachtung der o.a. Richtlinien wird hingewiesen.


Schon jetzt wünsche ich Euch allen ein wunderschönes Weihnachtsfest !!!

Liebe Grüße,
Sunny
:) :) :)
 
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