Tina83
Super Knochen
Durch Zufall bin ich gerade auf das hier gestoßen:
Frage, sind nun Tele erlaubt oder nicht?
Wie sind die Verordnungen in den anderen Bundesländern?
Tiroler Tierschutzverordnung 2004§3. (2) Im Rahmen der Ausbildung und notwendiger Nachschulungen von Diensthunden dürfen Korallenhalsbänder im Sinne des § 5 Abs. 3 Z 4 TschG verwendet werden. Die Verwendung sonstiger hilfsmittel, die geeignet sind, den Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder sie in schwere Angst zu versetzen, ist verboten.
(3) Korallenhalsbänder dürfen nur nach den folgenden Grundsätzen angewendet werden:
1. Korallenhalsbänder am Hund dürfen vom Hundeführer nur nach Einschulung durch sachkundige Hundeausbilder angewendet werden;
2. Korallenhalsbänder dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Hund zusätzlich mit einer neutralen Halsung geführt wird;
3. die Korrektur des unterwünschten Verhaltens des Hundes darf nur durch kurze Einwirkung an der mit dem Korallenhalsband verbundenen Leine erfolgen;
4. Einwirkungen dürfen nur so angeführt werden, dass der Hund in der Lage ist, eine Verknüpfung von seinem unerwünschten Verhalten als Ursache für die unangenehme Einwirkung einerseits und dem erwünschten Verhalten mit einer damit einhergehenden, angenehmen Erfahrung andererseits herzustellen.
Frage, sind nun Tele erlaubt oder nicht?
Wie sind die Verordnungen in den anderen Bundesländern?