Haflingerin
Super Knochen
1. "Des hamma imma scho so g'mocht."
Diese kurze Redewendung soll dem ratsuchenden Bürger die langwierige
Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln
des Beamten begründen.
2. "Des hamma no nie so g'mocht."
Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, dass es für sein
Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt und im Hinblick auf die im Punkt 1
genannten Vorschriften auch nicht geben kann.
3. "Was glau'm se, wea se san?"
Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankerten
Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern.
4. "Do kennt jo a jeda kumma."
Hinweis an den Bürger, dass eine besondere Behandlung seines Anliegens
unerwünschte Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte.
5. "Se san net da Anziche, bei dem des so g'mocht wird."
Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines
Anliegens zu vertrösten.
6. "Waun ma des an erlaub'n, woin's olle hobn."
Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem
Gleichheitsgrundsatz nicht möglich sind.
7. "Fia des homma ka Göd."
Wenn ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann,
bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg.
8. "Dafia bin i net zuaständig."
Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung des Landes NÖ vom...
9. "Waunn i des ollas wissat, warat i net do."
Aufforderung an den Bürger, das Niveau seines Anliegens an den auf Grund
der bescheidenen Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des Staatsdieners zu orientieren.
10. "Do muaß i z'erscht mit'n Chef redn."
Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene
interne Hierarchie.
Diese kurze Redewendung soll dem ratsuchenden Bürger die langwierige
Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln
des Beamten begründen.
2. "Des hamma no nie so g'mocht."
Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, dass es für sein
Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt und im Hinblick auf die im Punkt 1
genannten Vorschriften auch nicht geben kann.
3. "Was glau'm se, wea se san?"
Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankerten
Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern.
4. "Do kennt jo a jeda kumma."
Hinweis an den Bürger, dass eine besondere Behandlung seines Anliegens
unerwünschte Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte.
5. "Se san net da Anziche, bei dem des so g'mocht wird."
Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines
Anliegens zu vertrösten.
6. "Waun ma des an erlaub'n, woin's olle hobn."
Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem
Gleichheitsgrundsatz nicht möglich sind.
7. "Fia des homma ka Göd."
Wenn ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann,
bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg.
8. "Dafia bin i net zuaständig."
Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung des Landes NÖ vom...
9. "Waunn i des ollas wissat, warat i net do."
Aufforderung an den Bürger, das Niveau seines Anliegens an den auf Grund
der bescheidenen Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des Staatsdieners zu orientieren.
10. "Do muaß i z'erscht mit'n Chef redn."
Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene
interne Hierarchie.