holi
Anfänger Knochen
Ich möchte euch meinen „Spießrutenlauf“ zum verpflichteten Wiener Hundeführschein (HF) hier wiedergeben:
Mo 22.11.: Vorstellung beim Amtstierarzt Ma60. Dort wurde mir erklärt, dass nur ein HF für einen Listenhund ausgestellt wird. Im Klartext, nur eine Person darf lt. Gesetz mit dem Hund in der Öffentlichkeit auftreten.
Mi 24.11.: Anruf bei der Ma60. Da wurde mir wiederum erklärt, wenn ein Hundebesitzer den verpflichteten HF hat, wird ein zweiter Zusatzschein ausgestellt damit andere Personen eventuell mit dem Hund Gassi gehen können.
Fr 26.11.: Nochmaliger Anruf bei der Ma60. Wieder eine Änderung zur Auflage des HF.
Diesmal müssen alle Personen die im gemeinsamen Haushalt leben, einen verpflichtenden HF machen – so wie in meinem Fall das nur bei einem Hund. Wennst zwei hast das ganze dann mal zwei
Sa: 27.11. Prüfung beim ÖGV bestanden.
Da es meiner Frau zur selben Zeit den HF zu machen, nicht möglich war, haben wir einen anderen Prüfungstermin bzw. Vorsprache bei Ma60 ausgewählt.
Fr: 3.12.: Heute mit meiner Frau wieder bei Ma60, selbes Prozedere wie bei mir, alles wurde nochmals kontrolliert (Nachweis der Versicherung über 725.000,- EUR, Bestätigung der Hundesteuer, PET-Pass, Chip Kontrolle) obwohl ja schon mein Hund im PC-System bei denen aufliegt.
Wieder eine Änderung: Wenn es dir oder den „Geprüften“ Familienmitgliedern nicht möglich ist mit dem Hund Gassi zu gehen, zB. du bist ein paar Tage auf Urlaub, dann hast du das Recht, einem dritten deinen Hund zu überlassen. Der wiederum muss auch einen verpflichteten HF – egal welche Rasse und auf welchen Hund er ausgestellt ist – besitzen.
Sodala, jetzt haben meine Frau (ebenfalls beim ÖGV) und ich endlich den HF.
Zwar noch nicht ganz, nur einen provisorischen - der Richtige kommt angeblich per Post in 6-8 Wochen.
Jetzt frage ich euch: wer macht diese Gesetze und vor allem eine dreimalige Änderung binnen 14 Tagen?
Ich bin fest davon überzeugt, dass da noch nicht das letzte Wort (Gesetz) ausgesprochen wurde.
LG
Gerhard
Mo 22.11.: Vorstellung beim Amtstierarzt Ma60. Dort wurde mir erklärt, dass nur ein HF für einen Listenhund ausgestellt wird. Im Klartext, nur eine Person darf lt. Gesetz mit dem Hund in der Öffentlichkeit auftreten.
Mi 24.11.: Anruf bei der Ma60. Da wurde mir wiederum erklärt, wenn ein Hundebesitzer den verpflichteten HF hat, wird ein zweiter Zusatzschein ausgestellt damit andere Personen eventuell mit dem Hund Gassi gehen können.
Fr 26.11.: Nochmaliger Anruf bei der Ma60. Wieder eine Änderung zur Auflage des HF.
Diesmal müssen alle Personen die im gemeinsamen Haushalt leben, einen verpflichtenden HF machen – so wie in meinem Fall das nur bei einem Hund. Wennst zwei hast das ganze dann mal zwei

Sa: 27.11. Prüfung beim ÖGV bestanden.
Da es meiner Frau zur selben Zeit den HF zu machen, nicht möglich war, haben wir einen anderen Prüfungstermin bzw. Vorsprache bei Ma60 ausgewählt.
Fr: 3.12.: Heute mit meiner Frau wieder bei Ma60, selbes Prozedere wie bei mir, alles wurde nochmals kontrolliert (Nachweis der Versicherung über 725.000,- EUR, Bestätigung der Hundesteuer, PET-Pass, Chip Kontrolle) obwohl ja schon mein Hund im PC-System bei denen aufliegt.
Wieder eine Änderung: Wenn es dir oder den „Geprüften“ Familienmitgliedern nicht möglich ist mit dem Hund Gassi zu gehen, zB. du bist ein paar Tage auf Urlaub, dann hast du das Recht, einem dritten deinen Hund zu überlassen. Der wiederum muss auch einen verpflichteten HF – egal welche Rasse und auf welchen Hund er ausgestellt ist – besitzen.
Sodala, jetzt haben meine Frau (ebenfalls beim ÖGV) und ich endlich den HF.
Zwar noch nicht ganz, nur einen provisorischen - der Richtige kommt angeblich per Post in 6-8 Wochen.
Jetzt frage ich euch: wer macht diese Gesetze und vor allem eine dreimalige Änderung binnen 14 Tagen?
Ich bin fest davon überzeugt, dass da noch nicht das letzte Wort (Gesetz) ausgesprochen wurde.
LG
Gerhard
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