In Österreich ist derzeit nur der Blindenführhund gesetzlich verankert. Aufgrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll das Bundesbehindertengesetzes nun überarbeitet werden: Mehr Rechte für Assistenzhunde sollen in absehbarer Zeit gesichert werden. Dazu zählen zum Beispiel ein Eintrag im Behindertenpass, die Berechtigung, alle öffentliche Gebäude zu betreten, und finanzielle Förderungen.