"Der Hund, der nur ohne Maulkorb funktioniert"

Quelle: oben angeführter Link
In Österreich ist derzeit nur der Blindenführhund gesetzlich verankert. Aufgrund der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen soll das Bundesbehindertengesetzes nun überarbeitet werden: Mehr Rechte für Assistenzhunde sollen in absehbarer Zeit gesichert werden. Dazu zählen zum Beispiel ein Eintrag im Behindertenpass, die Berechtigung, alle öffentliche Gebäude zu betreten, und finanzielle Förderungen.

Diesen Absatz verstehe ich so überhaupt nicht:confused: (das kann nicht aktuell sein). Denn mein Mann hat seinen von uns selbst mit unserer Huschu ausgebildeten Servicehund schon seit einigen Jahren im Behindertenpass eingetragen, er darf überall ohne Leine und Maulkorb hinein und für ihn ist auch keine Hundesteuer abzuführen;).
 
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