Das neue Tierschutzgesetz - wie sinnvoll?

PeCi

Super Knochen
§ 5 Formen der Tierquälerei
1. Züchtungen, die dem Tier oder dessen Nachkommen schwere Schmerzen oder Leiden bereiten oder mit Schäden oder schweren Ängsten für das Tier oder dessen Nachkommen verbunden sind (Qualzüchtungen),
Na da bin ich gespannt, ob z.B. die DS-Züchter, Shar-Pei-Züchter, Bulldoggen-Züchter etc. etwas davon merken
5. das Abverlangen von Leistungen, die offensichtlich die Kräfte des Tieres übersteigen oder denen es wegen seines Zustandes nicht gewachsen ist,
Heißt das, dass z.B. ein schwerer Goldie nicht an Agi-Veranstaltungen teilnehmen darf? Wer überprüft das?? Ist es zumutbar, einem 43 cm Hund über 60 cm Hürden springen zu lassen?
10. die Anwendung übermäßiger Härte sowie die Abgabe von Strafschüssen bei der Abrichtung und Prüfung von Hunden,
Was sind Strafschüsse???
11. die Weitergabe oder der Erwerb eines Tieres, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung,
Ist es nicht für jeden Hund der in einer Familie lebt, mit massiven Leiden verbunden, auf einen anderen Platz oder gar ins TH gegeben zu werden??
16. das Vernachlässigen eines Tieres, das ihm Schmerzen oder Leiden bereitet oder das mit Schäden oder schweren Ängsten für das Tier verbunden ist,
Ein Hund mit z.B. Verlassensängsten: ist es Tierquälerei, ihn alleine zu lassen??
18. die hochgradige oder dauernde Beunruhigung von Tieren,
Hat wer eine Ahnung, was darunter fällt? Silvester vielleicht bei schussscheuen Hunden?
20. die Verwendung von Stachelhalsbändern oder Halsbändern, die unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit und des Alters wie auch der Physiologie des Hundes (zB Größe, Halsumfang und Behaarung) geeignet sind, diesem Schmerzen und Verletzungen zuzufügen sowie von elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten, wie auch die Anwendung von Methoden, die dem Tier Qualen, Verletzungen oder sonstige Schäden zufügen.
Und hier unser Lieblingsabsatz. Wer will, kann JEDEM Hund mit JEDEM Halsband Leiden zufügen. Ebenso mit Füßen, Händen, Zeitungen, Nichtbeachtung (psychische Strafe ist mindestens genauso schlimm wie physische)!
Nicht zu vergessen, dass wir unser Hunde rasse- und artgerecht halten müssen. Sie dürfen aber nicht ohne Leine und/oder Beißkorb laufen - außer in HZ natürlich.
Weiters muss man die Hunde chippen lassen, auch wenn die schon 13 Jahre alt sind, auf der anderen Seite, darf man ihnen nicht unnötig Leiden zufügen.
Lustig auch, dass ich in einer 35m2 Wohnung 4 Hunde halten darf, wenn sie aber in einem Zwinger leben, müssen pro Hund 15m2 vorhanden sein.
 
Schräg!

Andere Frage: welches Gesetz beinhaltet keine Schlupflöcher?

Ich find zB gut, dass Teletakt etc. ausdrücklich verboten sind.
 
Hallo

Ich finde das Gesetz, dass man Goldfische nicht nur im Aquarium halten darf, für hirnrissig. Laut Gesetz muss ich einen Garten mit Teich haben und die Fische auch dort reingeben. Nur Aquarium ist verboten. Mit Einzelgenehmigung erlaubt!
Was ist aber wenn ich ein 400 Liter Aquarium habe, ich glaube schon, dass sich die Fische dort dann sauwohl fühlen würden.
Außerdem frag ich ich mich, wer das kontrollieren soll.
Und wer kontrolliert, wie lange ein Goldfisch im Zoohandel im 40 Liter Becken schwimmt. Kann man nicht kontrollieren. Sind ja nicht nummeriert.

Einige neue Gesetze sind ja gut und waren auch notwendig. Aber was nützen Gesetze, wenn niemand da ist, der sie kontrolliert.

LG
 
Auf der ws dieser Zoohandlung werden Welpen angeboten: http://www.zoo-paradies.at

Kann mir gut vorstellen, dass so ziemlich alle Tierhandlungen lustig weiter Hunde und Katzen verkaufen. Nur halt ein bisserl unauffälliger. :(
 
Habe soeben ein mail an den Wr. Tierschutzbeauftragten mit deinem Link geschickt.
Bin gespannt, ob was dabei rauskommt ...
 
Naja, es ist ja weiterhin erlaubt, Hunde und Katzen zu verkaufen, solange die nicht in der Auslage sitzen!! Also, wenn sie die Welpen im Hinterzimmer halten, dann machen sie nix illegales, soweit ich weiß.
 
PeCi schrieb:
Deswegen hab ich ja angefragt. Weil wenn das wirklich so ist, ist das TschG für A&F ...
Das ist schon richtig - aber ich denke halt, diese "Schaufenster-Spontankäufe" ("Jööö, schau wie lieb! Den nemma mit!" ) fallen weg und das ist schon viel wert!! Hoffen wir, dass bei den Tierhandlungen dadurch die Umsätze bei Tierverkäufen so weit zurückgehen, dass es sich für sie nicht mehr rentiert und sie es aufgeben ....
 
Ja klar, aber wenn die wirklich im "Hinterzimmer" sind, ist der weg dorthin auch nicht wirklich weit. Weil die werden im Verkaufsraum sicher Hinweise dafür haben :rolleyes:
Bis jetzt musste man ja teilweise auch in ein extra "Zimmer" gehen um die Hunde und Katzen zu sehen (z.B. SCS).
Wie auch immer, bin schon gespannt. Bei meiner letzten Anfrage hab ich fast ein Monat auf einen Antwort gewartet :mad:
 
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