PeCi
Super Knochen
§ 5 Formen der Tierquälerei
1. Züchtungen, die dem Tier oder dessen Nachkommen schwere Schmerzen oder Leiden bereiten oder mit Schäden oder schweren Ängsten für das Tier oder dessen Nachkommen verbunden sind (Qualzüchtungen),
Na da bin ich gespannt, ob z.B. die DS-Züchter, Shar-Pei-Züchter, Bulldoggen-Züchter etc. etwas davon merken
5. das Abverlangen von Leistungen, die offensichtlich die Kräfte des Tieres übersteigen oder denen es wegen seines Zustandes nicht gewachsen ist,
Heißt das, dass z.B. ein schwerer Goldie nicht an Agi-Veranstaltungen teilnehmen darf? Wer überprüft das?? Ist es zumutbar, einem 43 cm Hund über 60 cm Hürden springen zu lassen?
10. die Anwendung übermäßiger Härte sowie die Abgabe von Strafschüssen bei der Abrichtung und Prüfung von Hunden,
Was sind Strafschüsse???
11. die Weitergabe oder der Erwerb eines Tieres, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung,
Ist es nicht für jeden Hund der in einer Familie lebt, mit massiven Leiden verbunden, auf einen anderen Platz oder gar ins TH gegeben zu werden??
16. das Vernachlässigen eines Tieres, das ihm Schmerzen oder Leiden bereitet oder das mit Schäden oder schweren Ängsten für das Tier verbunden ist,
Ein Hund mit z.B. Verlassensängsten: ist es Tierquälerei, ihn alleine zu lassen??
18. die hochgradige oder dauernde Beunruhigung von Tieren,
Hat wer eine Ahnung, was darunter fällt? Silvester vielleicht bei schussscheuen Hunden?
20. die Verwendung von Stachelhalsbändern oder Halsbändern, die unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit und des Alters wie auch der Physiologie des Hundes (zB Größe, Halsumfang und Behaarung) geeignet sind, diesem Schmerzen und Verletzungen zuzufügen sowie von elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten, wie auch die Anwendung von Methoden, die dem Tier Qualen, Verletzungen oder sonstige Schäden zufügen.
Und hier unser Lieblingsabsatz. Wer will, kann JEDEM Hund mit JEDEM Halsband Leiden zufügen. Ebenso mit Füßen, Händen, Zeitungen, Nichtbeachtung (psychische Strafe ist mindestens genauso schlimm wie physische)!
Nicht zu vergessen, dass wir unser Hunde rasse- und artgerecht halten müssen. Sie dürfen aber nicht ohne Leine und/oder Beißkorb laufen - außer in HZ natürlich.
Weiters muss man die Hunde chippen lassen, auch wenn die schon 13 Jahre alt sind, auf der anderen Seite, darf man ihnen nicht unnötig Leiden zufügen.
Lustig auch, dass ich in einer 35m2 Wohnung 4 Hunde halten darf, wenn sie aber in einem Zwinger leben, müssen pro Hund 15m2 vorhanden sein.
1. Züchtungen, die dem Tier oder dessen Nachkommen schwere Schmerzen oder Leiden bereiten oder mit Schäden oder schweren Ängsten für das Tier oder dessen Nachkommen verbunden sind (Qualzüchtungen),
Na da bin ich gespannt, ob z.B. die DS-Züchter, Shar-Pei-Züchter, Bulldoggen-Züchter etc. etwas davon merken
5. das Abverlangen von Leistungen, die offensichtlich die Kräfte des Tieres übersteigen oder denen es wegen seines Zustandes nicht gewachsen ist,
Heißt das, dass z.B. ein schwerer Goldie nicht an Agi-Veranstaltungen teilnehmen darf? Wer überprüft das?? Ist es zumutbar, einem 43 cm Hund über 60 cm Hürden springen zu lassen?
10. die Anwendung übermäßiger Härte sowie die Abgabe von Strafschüssen bei der Abrichtung und Prüfung von Hunden,
Was sind Strafschüsse???
11. die Weitergabe oder der Erwerb eines Tieres, für das ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, zu einem anderen Zweck als zur unverzüglichen schmerzlosen Tötung,
Ist es nicht für jeden Hund der in einer Familie lebt, mit massiven Leiden verbunden, auf einen anderen Platz oder gar ins TH gegeben zu werden??
16. das Vernachlässigen eines Tieres, das ihm Schmerzen oder Leiden bereitet oder das mit Schäden oder schweren Ängsten für das Tier verbunden ist,
Ein Hund mit z.B. Verlassensängsten: ist es Tierquälerei, ihn alleine zu lassen??
18. die hochgradige oder dauernde Beunruhigung von Tieren,
Hat wer eine Ahnung, was darunter fällt? Silvester vielleicht bei schussscheuen Hunden?
20. die Verwendung von Stachelhalsbändern oder Halsbändern, die unter Berücksichtigung ihrer Beschaffenheit und des Alters wie auch der Physiologie des Hundes (zB Größe, Halsumfang und Behaarung) geeignet sind, diesem Schmerzen und Verletzungen zuzufügen sowie von elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten, wie auch die Anwendung von Methoden, die dem Tier Qualen, Verletzungen oder sonstige Schäden zufügen.
Und hier unser Lieblingsabsatz. Wer will, kann JEDEM Hund mit JEDEM Halsband Leiden zufügen. Ebenso mit Füßen, Händen, Zeitungen, Nichtbeachtung (psychische Strafe ist mindestens genauso schlimm wie physische)!
Nicht zu vergessen, dass wir unser Hunde rasse- und artgerecht halten müssen. Sie dürfen aber nicht ohne Leine und/oder Beißkorb laufen - außer in HZ natürlich.
Weiters muss man die Hunde chippen lassen, auch wenn die schon 13 Jahre alt sind, auf der anderen Seite, darf man ihnen nicht unnötig Leiden zufügen.
Lustig auch, dass ich in einer 35m2 Wohnung 4 Hunde halten darf, wenn sie aber in einem Zwinger leben, müssen pro Hund 15m2 vorhanden sein.