Darf man (schon vorhandene) Hunde plötzlich verbieten?

Eve-Francis

Super Knochen
Hallo zusammen!

Hier gehts mal wieder um eine Rechtsfrage.

Meine Freundin hat ja seit 5 Jahren ihre Labradorhündin und seit 4 Monaten nun noch eine Englische Bulldogge. Der Bruder ihres Lebensgefährten wohnt ebenfalls im selben Haus und führt eine Französische Bulldogge seit 1,5 Jahren. Es war immer alles ok.

Nun sind aber durch das "Auftauchen" der Englischen Bulldogge meiner Freundin noch 2 weitere Mieter auf den Hund gekommen. 1x eine Englische, 1x eine "altrömische" Bulldogge. (zweitere Rasse sagt mir jetzt nichts, aber egal)

Diesen Mietern ist aber die Haus- und "Gemeinde"-Ordnung total egal. Die Hunde kacken und pinkeln wo sie wollen - ob Treppenhaus, Abstellkammer, vor die Eingangstüre, vor Geschäfte .... - und weggemacht wird es nie.

Nun hat der Vermieter einen "netten" Brief verfasst, der die Mieter dazu auffordert den "Dreck" wegzumachen, da ansonsten die Hunde verboten werden! Ein Gespräch zwischen meiner Freundin und dem Vermieter hat leider nichts ergeben. Es sei ihm egal von wem der Dreck kommt, Scheißvieher.... Man muss dazu sagen das dieser Vermieter erst seit kurzem das Haus übernommen hat, vorher hatte sein Vater vermietet!

Darf der neue Vermieter Tiere verbieten obwohl sie schon seit langem dort wohnen? Im Mietvertrag steht weder das Tiere erlaubt noch nicht erlaubt sind! Der Einzug fand damals aber schon mit dem Labrador statt!

LG Evelyn

PS: Ein Auszug wäre natürlich eine Alternative, aber 1stens sind in unserem Dorf die Wohnung extrem rar, bzw. so überteuert das man sie sich nicht leisten kann wenn man nicht Doppelverdiener ist!
 
Das hängt vom einzelnen Mietvertrag ab. Wenn darin steht, daß Hunde (bzw Haustiere überhaupt) erst nach Genehmigung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung gehalten werden dürfen, und diese Genehmigung vorliegt, sehe ich kein Problem. Wenn die Hunde bisher nur stillschweigend geduldet wurden, hat der Vermieter jedes Recht, jetzt ein Verbot auszusprechen.
 
Das hängt vom einzelnen Mietvertrag ab. Wenn darin steht, daß Hunde (bzw Haustiere überhaupt) erst nach Genehmigung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung gehalten werden dürfen, und diese Genehmigung vorliegt, sehe ich kein Problem. Wenn die Hunde bisher nur stillschweigend geduldet wurden, hat der Vermieter jedes Recht, jetzt ein Verbot auszusprechen.

Da wäre ich mir nicht so sicher - denn all diese Probleme gab es noch nicht als besagte Freundin den Hund hatte. Der Hund ist jetzt vier Jahre da und somit zu lang, als dass er einfach so wieder verboten werden könnte. Beim Zweithund könnte ein Verbot zum Tragen kommen - allerdings würde ich mich hier vorher wirklich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
 
Also soviel ich weiss, wenn eine genehmigung vorliegt, dann darf er die Hundehaltung nicht verbieten. Allerdings es mittlerweile so, das viele den Passus eintragen "bis auf wiederruf". Wenn keine genehmigung vorliegt, dann schaut es sowieso schlecht aus. Allerdings egal ob jetzt erlaubt oder nicht die Stimmung wird schlecht bleiben. Ich würde auf alle Fälle auch mal mit den Nachbarn sprechen und diese auf die Problematik hinweisen. Denn nicht nur Ihr seid davon betroffen sondern auch Sie. Ev. wenn ein Hundehalteverbot ansteht, würden Sie sich ja vielleicht ändern..
 
Hi,

danke für die Antworten. Also wie gesagt, der Labrador wurde damals mündlich erlaubt. Im Mietvertrag steht über Tierhaltung überhaupt nichts. Weder ob erlaub noch ob verboten! Ist so ein selbst aufgesetzter Vertrag wo eh sehr kuriose Dinge drinnen stehen, aber das Tierkapitel wurde wohl übersprungen.

Das Problem mit den "anderen" Mietern ist, das die sich nicht wirklich nahe stehen. Eine davon ist eine alte Bekannte meiner Freundin, die immer wieder versucht sich an den Lebensgefährtin meiner Freundin ranzuschmeisen. Es haben ja eh alle Vermieter den Brief bekommen, also es weiß eigentlich jeder was kommen kann, aber trotzdem interessiert es sie nicht.

LG Evelyn
 
Ich hab auch so einen Mietvetrag wo gar nichts über Hundehaltung steht und die Dame von der Vermittlung, die ich gefragt hab ob Hunde eh kein Problem sind meinte: Solange es keine Probleme gibt nicht.
Ich schätze also, dass der Vermieter sich in diesem Fall das Recht vorbehält selbst zu wählen wer bleiben darf und wer nicht. (Grundlos oder auch nicht)
(Das ist auch der Grund warum ich immer versuch nett zu meinen Nachbarn zu sein, obwohl sie tw unglaublich nerven- weil ich Anst hab, dass sie irgendwas erfinden und uns bei der Genossenschaft "melden")
 
Ich finde es immer wieder traurig, wenn man selbst draufzahlen muss nur weil andere Hundebesitzer sich nicht an bestimmte Regeln halten können.

Ein Tip für die Zukunft: Haustiere immer in den Mietvertrag schreiben. Dann ist man abgesichert.

Wobei natürlich dem Vermieter offen steht, diese Klausel zu ändern. Noch dazu wenn es zu Verunreinigungen durch die Tiere kommt. (Auch wenn es nicht die eigenen sind)

LG
 
Ich finde es immer wieder traurig, wenn man selbst draufzahlen muss nur weil andere Hundebesitzer sich nicht an bestimmte Regeln halten können.

Ein Tip für die Zukunft: Haustiere immer in den Mietvertrag schreiben. Dann ist man abgesichert.

Wobei natürlich dem Vermieter offen steht, diese Klausel zu ändern. Noch dazu wenn es zu Verunreinigungen durch die Tiere kommt. (Auch wenn es nicht die eigenen sind)

LG

Ich denke aber, dass in so einem Fall diese Klausel auch nichts nützen würde. Wenn nämlich Verschmutzungen entstehen hat der Vermierter wahrscheinlich trotzdem das Recht den Hund zu verbieten. (Und ich befürchte es wird ihm keiner verbieten selbst zu entscheiden - egal ob die Verschmutzung von diesem oder einem anderem Lebewesen entstanden ist)

Aber du hast Recht: es ist traurig!
 
Hi,

dass würde aber auch bedeuten, dass dieses Stockwerk dann komplett leer stehen würde. (4 Wohungen - 5 Hunde) - vielleicht beabsichtigt ja das der Vermieter?

LG Evelyn
 
Hi,

dass würde aber auch bedeuten, dass dieses Stockwerk dann komplett leer stehen würde. (4 Wohungen - 5 Hunde) - vielleicht beabsichtigt ja das der Vermieter?

LG Evelyn


was ich beim oberen text eigentlich noch dazufügen wollte: es geht ihm aber auch einiges an Geld flöten wenn plötzlich alles leer stehen würde. Meine Freundin und ihr Lebensgefährte zahlen für Ihre Wohnung derzeit EUR 700,00 warm (70m²) und das x 4, weiß nicht ob sich das der Vermieter so einfach leisten kann, das nicht mehr zu vermieten. Denn auch diese EUR 700,00 kann sich nicht jeder so einfach leisten, da wir auch massenweise Saisonarbeiter da haben, die sich ja das Geld sparen wollen!

LG Evelyn
 
Wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich eine tierhaltung gestattet ist , hast Du ein Problem .
Die Hunde sind allso geduldet und dem Vermieter ist vollkommen egal wer wo hinmacht .
Der Vermieter kann allso jederzeit die Tierhaltung verbieten bzw. sogar eine Wohnungskündigung , schriftlich erteilen .
Egal wie lange der Hund auch geduldet wurde . !

Josef
 
der vermieter kann seine erlaubnis zur haustierhaltung jederzeit widerrufen. speziell wenn andere mieter des hauses durch lärm oder verunreinigung gestört werden. die können dann mietzinsminderung beantragen und das geht in der regel auch auf jedem gericht durch.

der vermieter kann aber nicht mieter a ein haustier erlauben und mieter b nicht. dann verstößt er gegen das gleichheitsprinzip.

wenn das reden mit dem vermieter nicht klappt, sammelt die kacke von den nachbarhunden ein und legt sie den mietern vor die tür. einen schönen zettel dazu. vielleicht hilft das. :)

lg

cody
 
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