Dachterrassenstreit

Luki

Super Knochen
Vielleicht gibt es hier angehende Juristen, die sich im Wohnungseigentumsrecht auskennen.

Wir haben folgendes Problem: in der Eigentumswohnanlage, in der wir wohnen, gibt es 2 Dachgeschosswohnungen mit Terrassen.
Als wir vor fast 30 Jahren einzogen, waren wir Alle jung, unerfahren und gutgläubig. Deshalb gaben wir einem Dachterrassenbewohner die Erlaubnis, den geschotterten Vorbau vor seiner Terrasse zu bepflanzen und das Geländer aus Sicherheitsgründen vorzuversetzen.

Dieser Nachbar nützte unsere Gutmütigkeit weidlich aus und "eignete" sich auch noch andere Räume an, das tut aber jetzt nichts zu eigentlichen Sache.

Nun steht eine Wärmedämmungs-Generalsanierung des Hauses an und bei der Begehung meinte der Architekt, man könne doch auch gleich die zweite Terrasse niveaugleich vorziehen.

Auf unsere - d.h. aller Wohnungseigentümer - Kosten! Es erfolgte natürlich ein Einspruch und gleichzeitig auch der Wunsch der Eigentümergemeinschaft, die Terrassen wieder in den Ursprungszustand rückzubauen.

Der Terrassenwohnungseigentümer pocht nun auf der seinerzeitig gegebenen Benutzungsbewilligung. Auf Aufforderung der Hausverwaltung hat er eine Kopie dieser Vereinbarung geschickt.

Wohlgemerkt - eine KOPIE, ohne Datum!

1. Frage: ist eine Kopie ohne Datum überhaupt gültig?
2. Frage: muss so eine Benützungsvereinbarung nicht EINSTIMMIG sein?

Wenn ja, dann ist das Problem geklärt, da auf dieser Vereinbarung z.B. die Unterschriften von Eigentümern fehlen, die die Wohnung zu 50/50% mit ihren Ehepartnern besitzen. Ebenso haben Lebenspartner unterschrieben, die aber nicht die tatsächlichen Wohnungseigentümer sind.

Vielleicht kann uns hier wer helfen, diese leidige Streiterei mit einem klaren Konsens zu bereinigen.

Danke im Voraus!
 
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