Correctiv und ihr gemeinnütziger Verein.

Schwätzer

Profi Knochen
Da kocht gerade etwas merkwürdiges Hoch. Grund dafür ist der Anwalt, Joachim Steinhöfel, der bei Roland Tichy ein Interview gab, wie viel Gemeinnützigkeit in Correctiv steckt. Was Roland Tichy nun verpackt, der Öffentlichkeit präsentiert.


Zitat
Correctiv nennt sich „gemeinwohlorientiertes Medienhaus, das Demokratie stärkt“. Jetzt zeigt sich: Spendengelder und Steuermittel werden für dubiose Geschäfte eingesetzt, bei denen immer wieder Geschäftsführer Schraven auftaucht und die zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen können.

Correctiv ist eine machtvolle Einrichtung in Deutschland: Die gemeinnützige Gesellschaft checkt Fakten für Facebook, betreibt die aktuelle Werbeaktion der deutschen Familienunternehmen unter der Überschrift „Made in Germany – Made by Vielfalt“ mit Hilfe einer obskuren „Zaubertinte“. Auf der Website der Initiative „DNA of Democracy“, mit der Correctiv kooperiert, heißt es dazu: „Mit den heutigen Möglichkeiten der Bio-Technologie wenden wir das ‚DNA-Data-Storage‘-Verfahren auf unser Grundgesetz an und speichern es vollständig in einer DNA-Sequenz. Mit Milliarden Kopien dieser DNA haben wir erstmals eine Tinte erschaffen, die das Grundgesetz in jedem Tropfen vollständig in sich trägt.“

Damit sollen dann in Kooperation mit Correctiv Plakate bedruckt und die Demokratie verteidigt werden, im Namen von Unternehmen wie Miele, Stihl, Trigema, Rossman, Vorwerk und anderen.

Massenproteste made by Correctiv

Wirklich bekannt geworden ist allerdings Correctiv durch eine phantasievolle, aber Faktenarme Reportage über ein angebliches Geheimtreffen zur „Remigration“ – die zu riesigen Demonstrationen mit dem halben Bundeskabinett an der Spitze in ganz Deutschland geführt hatten. Am 10. Januar veröffentlichte die staatlich mitfinanzierte Plattform Correctiv einen Text, dessen Autoren behaupteten, in einem Potsdamer Hotel hätte am 25. November 2023 ein „Geheimtreffen“ stattgefunden mit etwa 25 Teilnehmern. Die hätten einen „Geheimplan“ zur „Vertreibung von Millionen“ Migranten ausgeheckt, auch von Migranten mit deutscher Staatsbürgerschaft. In dem gesamten Text finden sich keinerlei Belege für die Existenz des ominösen Geheimplans; mittlerweile musste Correctiv einräumen, dass es sich nicht um Fakten gehandelt hat, sondern um Meinungsmache. Auch die Tagesschau musste zurückrudern und eingestehen, dass sie falsch berichtet hat.

Aber das hindert die Leipziger Sparkasse nicht daran, am 8. Oktober „Correctiv“ in diesem Jahr den „Preis für die Freiheit und Zukunft der Medien“ verleihen zu wollen. „Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig würdige damit den hohen persönlichen Einsatz für die Presse- und Meinungsfreiheit, teilte die Stiftung in Leipzig mit.“ Das Preisgeld von 10.000 Euro könnte Correctiv möglicherweise gut brauchen. Denn immer drängender werden Fragen zu den wirtschaftlichen Hintergründen: Um die gemeinnützige Gesellschaft hat Geschäftsführer David Schraven ein Imperium von Firmen und Firmchen aufgebaut, in denen er als Geschäftsführer mitwirkt: immer zum eigenen Vorteil, aber möglicherweise auch mit fragwürdigen Methoden und Mitteln der gemeinnützigen Gesellschaft.

Dann ist er Mitgeschäftsführer eines in Bochum registrierten Unternehmens namens „b. Institut für digitale Bildung“. Auch keine große Sache; aber immerhin mit einem kleinen bilanzierten Fehlbetrag von 2.539,99 Euro bei einem Eigenkapital von Null und einem Umlaufvermögen von immerhin 404.263,96 Euro – eine eher fragwürdige Bilanz, die nicht von besonderer kaufmännischer Geschicklichkeit spricht. Von deutlich größerem Umfang sind seine Umtriebe bei der „Correctiv – Verlag und Vertrieb für die Gesellschaft UG (haftungsbeschränkt)“. Auch hier ist Schraven Geschäftsführer. Das Unternehmen ist eine Tochter der gemeinnützig firmierenden Correctiv-Mutter.

Über die Tochter werden Geschäfte abgewickelt, die durch die rechtliche Auslagerung vor der Öffentlichkeit weitgehend verborgen bleiben und der Gemeinnützigkeit möglicherweise widersprechen: Als gemeinnützig anerkannte Gesellschaften unterliegen einer strengen Aufsicht durch die Finanzämter: Sie dürfen nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen – sondern müssen dem Gemeinwohl dienen und sich der „selbstlosen Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet“ widmen. Dafür dürfen sie Spendenbescheinigungen ausstellen – der Spender erhält etwa fast wie die Hälfte seiner Spende vom Finanzamt zurück.

Deshalb sind die Finanzämter da kritisch, was die Gemeinnützigkeit betrifft. Größter Einzelspender ist die Luminate-Stiftung von Milliardär und eBay-Gründer Pierre Omidyar mit 636.000 Euro. Seit der Gründung flossen 2,1 Millionen Euro an das Recherche-Netzwerk. Als Vorbild für Omidyar gilt der amerikanische Investor und Philanthrop George Soros, der mit seiner „Open Society Foundation“ ebenfalls zu den Förderern gehört. Allerdings mit 429.000 Euro über fünf Jahre nur einen Bruchteil der Zuwendungen ausmacht. Langjähriger Geldgeber ist auch die Schöpflin Stiftung mit 1,5 Millionen Euro seit 2015. Zu weiteren Förderprojekten der Stiftung gehört die politisch einschlägige Zensurorganisation „HateAid“. Auch die Mercator-Stiftung – Geldgeber der Agora Energiewende – finanziert „Correctiv“. Seit 2019 flossen über 500.000 Euro.

Mit 624.000 Euro war der deutsche Steuerzahler der zweitgrößte Unterstützer von „Correctiv“ im Jahr 2022. Konkret steuerte das Land Nordrhein-Westfalen stolze 362.000 Euro bei. Weitere 262.000 kamen direkt und indirekt aus dem Bundeshaushalt. Darunter auch Zuwendungen der Bundeskasse Halle, die dem Finanzministerium unterstellt ist. Von daher droht keine Gefahr. Allerdings wirbt Correctiv aggressiv auch um Einzelspenden von Privaten. Und genau hier droht Gefahr, wenn die Gemeinnützigkeit in Frage gestellt wird.

Spenden – wer und wofür?

Damit steht das erste Fragezeichen im Raum: Wieso führt die gemeinnützige Correctiv-Gesellschaft eine solche freie wirtschaftliche Unternehmung?

Die Antwort findet sich in der Faktencheckerei, die von Facebook bezahlt wird. Diese Arbeit wird von der Wirtschaftstochter durchgeführt, die dafür von Facebook bezahlt wird. Schraven bestreitet das nicht, im Gegenteil. Auch um das Verfahren mit TE behauptete er sinngemäß:

Über die Höhe der Finanzierung (der Faktenchecks, die Redaktion) sagen wir nichts, da diese Arbeit und Zahlung über die gewerbliche Tochterfirma von Correctiv abgewickelt wird. Und nicht über die gemeinnützige Organisation, für die das Redaktionsstatut bindend ist.“

Übersetzen wir diesen Satz: Weil die gemeinnützige Mutter an der Kette eines Redaktionsstatuts liegt, das man braucht, um das steuerliche Gemeinnützigkeitsprivileg zu erlangen, machen wir das hintenrum.

Das ist schon an und für sich fragwürdig: Hinter der angeblichen Gemeinnützigkeit arbeitet also ein ganz normales, in keinster Weise gemeinnütziges Unternehmen, das beispielsweise hohe Gehälter finanzieren kann, beispielsweise für die Geschäftsführer. Den Beschluss faßt die Gesellschafterversammlung, in der ist wiederum wer vertreten? Genau, Sie haben es erraten. Wo immer man an der Decke zupft guckt ein David raus. Die gefällige Tochter unterliegt auch sonst nicht den strengen Begrenzungen (keine Gewinnausschüttung etwa) des Gemeinnützigkeitsrechts. Diese Tochter soll Gewinne machen und ordentlich Kohle abwerfen.

Wird hier also Geld gescheffelt, das man den Spendern und der Bundesregierung lieber nicht zeigen will, die den gemeinnützigen Teil unterstützen, weil dort angeblich die Demokratie verteidigt wird und Fakten gecheckt werden? Ist das die Transparenz, die Correctiv immer einfordert und von sich behauptet?

Könnte man annehmen. Aber es ist anders. Ganz anders.

Die roten Zahlen von Schraven und die Spenden

Besonders pikant wird es, weil der erwartete unternehmerische Erfolg der flotten Tochter auf dem Markt nicht zu sehen ist, im Gegenteil. Die Bilanz für 2022 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von immerhin 254.798,98 Euro auf. Waren die Gehälter zu hoch? Wie auch immer: Die Gesellschaft ist überschuldet, auf Deutsch: pleite. Sie müsste Konkurs anmelden. Schraven hätte längst zum Amtsgericht gehen müssen – hätte, hätte, Fahrradkette, wie der prominente Ruhrgebiets-Sozialdemokrat Peer Steinbrück sagen würde. Denn die privatwirtschaftliche Pleitefirma hat ja eine reiche Mutter – die gemeinnützige Correctiv. Und die springt für die Schulden der flotten Tochter ein. So heißt es im Bundesanzeiger hinsichtlich der Bilanz:

„Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung, konnte u.a. aufgrund der durch die Gesellschafterin gewährten qualifizierten Nachrangdarlehen eine positive Fortführungs-Prognose abgegeben werden. Zudem wird für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Überschuss geplant, der sich auch in 2024 weiter verstetigen soll. Die Zahlungsfähigkeit ist durch den Willen der Gesellschafterin, die Gesellschaft notfalls weiterhin mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten, auch über die bereits gewährten Darlehen hinaus gesichert“.

Lest es auf der HP weiter, es wird hier zu lang.
 
Das schreibt ein User unter Steinhöfel sein Link zu Tichy.

Zitat:
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1) Welche(r) Steuerberater, welche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat / haben die Bilanzierungen gemacht?
1.1) Haftung dieser als juristische und natürliche Personen für falsche Bilanzen?
2) Wie kamen diese auf die Aussage, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde im Jahresabschluss der Correctiv UG: "Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung, konnte..aufgrund der durch die [Correctiv gGmbH] gewährten..[ungesicherten Darlehen] eine positive Fortführungs-Prognose abgegeben werden."?
Erkenntnisse und weitere Fragestellungen: Liegt hier evtl. ein Verstoß gegen
die Pflicht zur Ad-hoc-Publizität eines Unternehmens vor, der als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt sein könnte, ähnlich gemäß Paragraph 120 Abs. 15 Nr. 6-10 WpHG?
Pflichtverstöße kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
„BaFin“ in Bonn mit Bußgeldern von bis zu 2,5 Mio. Euro oder zehn Prozent des
Unternehmensumsatzes sanktionieren. Daneben kann sich der Publizitätspflichtige durch den
Verstoß auch schadensersatzpflichtig machen (etwa nach §§ 97, 98 WpHG; § 826 BGB).
Dieser Aspekt ist umso interessanter, da der Unternehmenszweck/ Geschäftsbetrieb laut Bundesanzeiger auch im Immobilienbereich war - und nicht nur die Kaffee-Ausgabestelle gewesen sein soll. Daraus ergibt sich die Frage der „Querfinanzierung und Subventionierung“ der jeweiligen Geschäftsbereiche.
Zudem ist es im öffentlichen Interesse, zu erfahren, wie diese öffentlichen Steuergelder, Zuwendungen und Spenden für Immobiliengeschäfte und deren Wertanlagen verwendet wurden… Die BaFin ist im Zuge der neuen Gesetzeslage zum Thema „Geldwäsche“ und Transparenz der Geldherkunft zuständig.
Fazit: Das Ganze wird richtig spannend! Es erinnert mich an meinen Fachaufsatz zum Fall „Wirecard“, den ich mal für meine Uni geschrieben habe, in dem ich den Fall aus wirtschaftsjuristischer Sicht betrachtet habe (Verstöße gegen HGB, BGB, WpHG, Kapitalmarktrecht MAR etc.)
 
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