Eve-Francis
Super Knochen
So, nachdem jetzt ja überall darüber diskutiert wird (wo, wie registrieren...) wollte ich euch mitteilen, das ich heute von unserer Gemeinde folgendes Schreiben erhalten habe:
"Sehr geehrte Frau..."
Seit 1. Juli 2008 besteht in Österreich gem. § 24a Tierschutzgesetz die Verpflichtung zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung sowie die amtliche Meldung von Hunden. Welpen müssen vor Abgabe gekennzeichnet werden und binnen eines Monats der Behörde gemeldet werden. Hunde, die vor dem 1. Juli 2008 geboren waren, mussten bis zum 31. Dezember 2009 gechippt und gemeldet werden.
Die Kennzeichnung mittels Mikrochip unterstützt wesentlich die Interessen des Tierschutzes, da eindeutig gekennzeichnete und registrierte Tiere nicht verantwortungslos ausgesetzt werden und identifizierbare Tiere im Fall des Entlaufens wieder ihren Tierbesitzern zugeordnet werden können. Außerdem ist die Kennzeichnung mittels Mikrochip auch Voraussetzung für den Reiseverkehr mit Tieren.
Der Mikochiptransponder besteht aus einem elektronischen System in Glas eingegossen, er ist gewebsverträglich und wird durch Injektion unter die Haut (fast) schmerzfrei implantiert, er ist elektrisch inaktiv und sendet keine Strahlung aus. Erst aktiviert durch ein Lesegerät wird die gespeicherte Nummer (15 Ziffern, weltweit einmalig) ablesbar.
Sollte Ihr Hund bereits elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein (z.B. animaldata.com), so haben sie zwar bestmöglich vorgesort, im Fall des Verlustes ihn rasch wieder zugeordnet zu bekommen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erfordern aber zusätzlich eine Meldung an die Behörde (Bezirkshauptmannschaft). Seit Bekanntwerden dieser Bestimmungen werden die erforderlichen Meldedaten (Name, Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises ders Tierbesitzers sowie Mikochipnummer, Haltungsbeginn und Herkunftsland des Hundes) bei der Registrierung automatisch in das österreichweite amtliche Hunderegister (z.b. bei animaldata.com) weitergeleitet. Frühere Registrierungen sind mit diesen Daten zu ergänzen. Animaldata.com bietet die Möglichkeit, die Datenergänzung selbst über die Internet-Änderungsadresse durchzuführen, sofern der Hund bei animaldata.com registriert ist.
Ihr Tierarzt führ diese Datenergänzung und somit automatische Meldung an das amtliche Hunderegister für Sie gerne durch. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die amtliche Meldung bei der zuständigen Behörde (BH) selbst vorzunehmen (Email.... Tel... Fax...)
Ihr Tierarzt, der die Kennzeichnung des Hundes durchgeführt hat, weiß, ob Ihr Tier bereits amtlich registriert ist oder weitere Eingaben erforderlich sind.
Nutzen Sie spätestens Ihren nächsten Tierarztbesuch, um sich darüber zu informieren."
So, hab ich das jetzt richtig verstanden, das wenn ich jetzt bei der BH anrufe und die Daten durchgebe, ich nicht zusätzlich auch noch bei animaldata.com registrieren lassen muss?
Und der TA der Lana gechippt hat sitzt irgendwo in Italien, da kann ich keine Infos einholen! Kompliziert!
LG Evelyn
"Sehr geehrte Frau..."
Seit 1. Juli 2008 besteht in Österreich gem. § 24a Tierschutzgesetz die Verpflichtung zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung sowie die amtliche Meldung von Hunden. Welpen müssen vor Abgabe gekennzeichnet werden und binnen eines Monats der Behörde gemeldet werden. Hunde, die vor dem 1. Juli 2008 geboren waren, mussten bis zum 31. Dezember 2009 gechippt und gemeldet werden.
Die Kennzeichnung mittels Mikrochip unterstützt wesentlich die Interessen des Tierschutzes, da eindeutig gekennzeichnete und registrierte Tiere nicht verantwortungslos ausgesetzt werden und identifizierbare Tiere im Fall des Entlaufens wieder ihren Tierbesitzern zugeordnet werden können. Außerdem ist die Kennzeichnung mittels Mikrochip auch Voraussetzung für den Reiseverkehr mit Tieren.
Der Mikochiptransponder besteht aus einem elektronischen System in Glas eingegossen, er ist gewebsverträglich und wird durch Injektion unter die Haut (fast) schmerzfrei implantiert, er ist elektrisch inaktiv und sendet keine Strahlung aus. Erst aktiviert durch ein Lesegerät wird die gespeicherte Nummer (15 Ziffern, weltweit einmalig) ablesbar.
Sollte Ihr Hund bereits elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein (z.B. animaldata.com), so haben sie zwar bestmöglich vorgesort, im Fall des Verlustes ihn rasch wieder zugeordnet zu bekommen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erfordern aber zusätzlich eine Meldung an die Behörde (Bezirkshauptmannschaft). Seit Bekanntwerden dieser Bestimmungen werden die erforderlichen Meldedaten (Name, Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises ders Tierbesitzers sowie Mikochipnummer, Haltungsbeginn und Herkunftsland des Hundes) bei der Registrierung automatisch in das österreichweite amtliche Hunderegister (z.b. bei animaldata.com) weitergeleitet. Frühere Registrierungen sind mit diesen Daten zu ergänzen. Animaldata.com bietet die Möglichkeit, die Datenergänzung selbst über die Internet-Änderungsadresse durchzuführen, sofern der Hund bei animaldata.com registriert ist.
Ihr Tierarzt führ diese Datenergänzung und somit automatische Meldung an das amtliche Hunderegister für Sie gerne durch. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die amtliche Meldung bei der zuständigen Behörde (BH) selbst vorzunehmen (Email.... Tel... Fax...)
Ihr Tierarzt, der die Kennzeichnung des Hundes durchgeführt hat, weiß, ob Ihr Tier bereits amtlich registriert ist oder weitere Eingaben erforderlich sind.
Nutzen Sie spätestens Ihren nächsten Tierarztbesuch, um sich darüber zu informieren."
So, hab ich das jetzt richtig verstanden, das wenn ich jetzt bei der BH anrufe und die Daten durchgebe, ich nicht zusätzlich auch noch bei animaldata.com registrieren lassen muss?
Und der TA der Lana gechippt hat sitzt irgendwo in Italien, da kann ich keine Infos einholen! Kompliziert!
LG Evelyn