Chip- und Registrierungspflicht für Hunde!?!

Eve-Francis

Super Knochen
So, nachdem jetzt ja überall darüber diskutiert wird (wo, wie registrieren...) wollte ich euch mitteilen, das ich heute von unserer Gemeinde folgendes Schreiben erhalten habe:

"Sehr geehrte Frau..."

Seit 1. Juli 2008 besteht in Österreich gem. § 24a Tierschutzgesetz die Verpflichtung zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung sowie die amtliche Meldung von Hunden. Welpen müssen vor Abgabe gekennzeichnet werden und binnen eines Monats der Behörde gemeldet werden. Hunde, die vor dem 1. Juli 2008 geboren waren, mussten bis zum 31. Dezember 2009 gechippt und gemeldet werden.
Die Kennzeichnung mittels Mikrochip unterstützt wesentlich die Interessen des Tierschutzes, da eindeutig gekennzeichnete und registrierte Tiere nicht verantwortungslos ausgesetzt werden und identifizierbare Tiere im Fall des Entlaufens wieder ihren Tierbesitzern zugeordnet werden können. Außerdem ist die Kennzeichnung mittels Mikrochip auch Voraussetzung für den Reiseverkehr mit Tieren.
Der Mikochiptransponder besteht aus einem elektronischen System in Glas eingegossen, er ist gewebsverträglich und wird durch Injektion unter die Haut (fast) schmerzfrei implantiert, er ist elektrisch inaktiv und sendet keine Strahlung aus. Erst aktiviert durch ein Lesegerät wird die gespeicherte Nummer (15 Ziffern, weltweit einmalig) ablesbar.
Sollte Ihr Hund bereits elektronisch gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein (z.B. animaldata.com), so haben sie zwar bestmöglich vorgesort, im Fall des Verlustes ihn rasch wieder zugeordnet zu bekommen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen erfordern aber zusätzlich eine Meldung an die Behörde (Bezirkshauptmannschaft). Seit Bekanntwerden dieser Bestimmungen werden die erforderlichen Meldedaten (Name, Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises ders Tierbesitzers sowie Mikochipnummer, Haltungsbeginn und Herkunftsland des Hundes) bei der Registrierung automatisch in das österreichweite amtliche Hunderegister (z.b. bei animaldata.com) weitergeleitet. Frühere Registrierungen sind mit diesen Daten zu ergänzen. Animaldata.com bietet die Möglichkeit, die Datenergänzung selbst über die Internet-Änderungsadresse durchzuführen, sofern der Hund bei animaldata.com registriert ist.
Ihr Tierarzt führ diese Datenergänzung und somit automatische Meldung an das amtliche Hunderegister für Sie gerne durch. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die amtliche Meldung bei der zuständigen Behörde (BH) selbst vorzunehmen (Email.... Tel... Fax...)
Ihr Tierarzt, der die Kennzeichnung des Hundes durchgeführt hat, weiß, ob Ihr Tier bereits amtlich registriert ist oder weitere Eingaben erforderlich sind.
Nutzen Sie spätestens Ihren nächsten Tierarztbesuch, um sich darüber zu informieren."

So, hab ich das jetzt richtig verstanden, das wenn ich jetzt bei der BH anrufe und die Daten durchgebe, ich nicht zusätzlich auch noch bei animaldata.com registrieren lassen muss?

Und der TA der Lana gechippt hat sitzt irgendwo in Italien, da kann ich keine Infos einholen! Kompliziert!

LG Evelyn
 
Ich würd sie ebenfall bei Animaldate/Petcard/etc. registrieren lassen. Denn wenn der Hund nur auf der BH od. Gemeinde aufscheint, hilft mir das wenig wenn der Hund mal wo anders verloren geht - die sind ja mit den Suchmaschinen (noch) nicht verknüpft - aber andersrum ist es ja irgendwann geplant das dann die "allgemeine Datenbank" (für die Gemeinden, etc) die Daten von Animaldat/Petcard übernimmt.

Im übrigen kann dir jeder TA in einer int. Datenbank nachschauen ob der Hund schon irgendwo registriert ist u. diese Eintragung dann auch ändern!
 
Lana ist derzeit bei Tasso registriert, und hat auch ihre Marke immer mit. Aber derzeit gibt es ja noch keine gemeinsame Datenbank und wer weiß ob es dann wirklich animaldata wird, oder ob ich Lana jetzt erst da kostenpflichtig registrieren lasse, und sie dann eventuell nochmals bei einer anderen Datenbank registrieren lassen muss. (ist das verständlich ausgedrückt? :rolleyes:)

Hab jetzt inzwischen schon bei der BH angerufen, die haben ja absolut keinen Durchblick. Musste nur Chipnummer, Rasse und Geburtsdatum durchgeben, und als ich den Sachbearbeiter auf die anderen Daten angesprochen hab, hat der nur gemeint: "Na, da weiß ich jetzt nicht wirklich Bescheid, wird schon passen... Notier mir halt mal ihre Nummer, wir melden uns, wenn wir noch was brauchen!" Ok, schön und gut!

LG Evelyn
 
Hallo zusammen
Uns wurde gesagt es reicht wenns bei Tasso gemeldet sind und die Marke um haben. Da steht ja e die Nummer gleich drauf. Animaldata melde ich erst dann wenns wirklich im Gesetz steht. Solange nur steht sie müssen registriert sein reicht Tasso vollkommen aus. Auch gewisse Orga´s machens über Tasso.

lg Melanie & Huskygfraster
 
Hallo zusammen
Uns wurde gesagt es reicht wenns bei Tasso gemeldet sind und die Marke um haben. Da steht ja e die Nummer gleich drauf. Animaldata melde ich erst dann wenns wirklich im Gesetz steht. Solange nur steht sie müssen registriert sein reicht Tasso vollkommen aus. Auch gewisse Orga´s machens über Tasso.

Tasso reicht definitiv nicht aus, da Tasso eine deutsche Firma ist und die Daten nicht an die österr. Behörden weiterleitet (nur Animaldata und PEtcard meines Wissens nach)

Und Gesetz ist es seit 1.1.2010!!!

Die behördliche Datenbank ist zwar noch nicht eingerichtet, aber dies sollte mit Ende Frühjahr 2010 der Fall sein, wer dann noch nicht die Daten kompletiert hat bzw. nicht auf der BH gemeldet hat, dem drohen über 3000€ Strafe!!


Ich war gestern noch kurz bei unsere TÄ, weil bei Xena nicht sicher war ob die Daten vom TSH korrekt eingetragen wurden.
Da hab ich mit ihr darüber geplaudert, sie meinte eigentlich ists eh ein Witz den der TA ist nicht verpflichtet den Lichtbildausweis zu überprüfen, sprich da könnte man ihm irgendeinen hinhalten... :rolleyes:
 
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