Redaktion WUFF
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In einer Parlamentarischen Bürgerinitiative für die bundeseinheitliche Regelung der Hundehaltung hat der Österreichische Hundehalterverband am 9. Juni 2011 in einer Pressekonferenz sein Maßnahmenpaket vorgestellt, in dem bundesgesetzliche Änderungen verlangt werden, welche die Haltung von Hunden und - unter anderem - ihre Stellung im Rechtssystem und in der Gesellschaft verbessern sollen. - Jetzt ist Ihre Unterstützung wichtig!
Die Probleme sind bekannt. Jedes Bundesland und sogar jede Gemeinde haben unterschiedliche Hundeverordnungen. Der zunehmenden Einschränkung der Hundehaltung in Österreich - unter anderem durch verstärkte Leinen- und Maulkorbpflicht - stehen keine ausreichenden Maßnahmen wie ausreichend große und gut strukturierte Auslaufzonen entgegen. Der Hund hat kein "Recht auf Auslauf", weil Hunde vor dem Gesetz noch immer als Sachen gelten. Obwohl der §285a ABGB Tiere durch die Formulierung "Tiere sind keine Sachen" teilweise aus dem Sachbegriff herausgenommen hat, werden auf Tiere sachenrechtliche Bestimmungen angewandt, weil es keine anderen gibt.
Hunde sind keine Sachen!
Der Österreichische Hundehalterverband fordert daher in der Bürgerinitiative, dass dieses schon erfolgte teilweise Herausnehmen der Tiere aus dem Sachbegriff mangels bisheriger Wirkung konsequent ausgedehnt werden muss in Richtung einer Art "Teilrechtspersönlichkeit". Dann könnte der Halter auch Prozesse führen, welche die Rechte seines Hundes betreffen, und es könnte beispielsweise etwa das Recht auf ausreichende Auslaufmöglichkeiten sogar eingeklagt werden. Auch im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht würden sich wichtige Änderungen ergeben.
Die Bürgerinitiative
Die Parlamentarische Bürgerinitiative zur bundesweiten Regelung der Hundehaltung - aufgrund der damit verbundenen großen Veränderungen kurz "Hunderevolution" genannt - betrifft vier Hauptpunkte:
1. Bundeseinheitliche Regelungen für die Haltung von Hunden (Definition von Maulkorb- und Leinenpflicht, zugleich ein "Recht auf Auslauf" und das Verbot des Abschusses von Hunden durch Jäger)
2. Die juristische Stellung von Hunden (Hunde sind keine Sachen!)
3. Die Zweckbindung der Hundesteuer für hundebezogene Ausgaben
4. Die Forderung „Gesunde Hunde“ mit einem Bundes-Heimtierzuchtgesetz und dem Herkunftsnachweis für Hunde.
www.hunderevolution.at
Die Erklärung der Forderungen der Bürgerinitiative im Einzelnen finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Website www.hunderevolution.at. Mit seiner Unterschrift, die allerdings - aus formalrechtlichen Gründen - per Post an den Österreichischen Hundehalterverband geschickt werden muss, kann jeder Hundefreund diese Bürgerinitaive unterstützen. Zusätzlich aber soll eine Unterstützungsliste im Internet den moralischen Druck der österreichischen Hundehalter auf die Politik verstärken.
Hier auch ein Direktlink zu der Unterschriftenliste, die Sie bitte ausdrucken und möglichst großflächig in Ihrem Umfeld auflegen. Getreu dem ÖHV-Motto "Gemeinsam für unsere Hunde".
http://www.hundehalterverband.at/cms/wp-content/uploads/2011/06/U-Liste_presse.pdf
Bitte die Hunderevolution auch auf Facebook teilen und fleißig den "Gefällt mir-Button" drücken:
http://www.facebook.com/Hunderevolution
Herzliche Grüße,
Ihr Hans Mosser
Die Probleme sind bekannt. Jedes Bundesland und sogar jede Gemeinde haben unterschiedliche Hundeverordnungen. Der zunehmenden Einschränkung der Hundehaltung in Österreich - unter anderem durch verstärkte Leinen- und Maulkorbpflicht - stehen keine ausreichenden Maßnahmen wie ausreichend große und gut strukturierte Auslaufzonen entgegen. Der Hund hat kein "Recht auf Auslauf", weil Hunde vor dem Gesetz noch immer als Sachen gelten. Obwohl der §285a ABGB Tiere durch die Formulierung "Tiere sind keine Sachen" teilweise aus dem Sachbegriff herausgenommen hat, werden auf Tiere sachenrechtliche Bestimmungen angewandt, weil es keine anderen gibt.
Hunde sind keine Sachen!
Der Österreichische Hundehalterverband fordert daher in der Bürgerinitiative, dass dieses schon erfolgte teilweise Herausnehmen der Tiere aus dem Sachbegriff mangels bisheriger Wirkung konsequent ausgedehnt werden muss in Richtung einer Art "Teilrechtspersönlichkeit". Dann könnte der Halter auch Prozesse führen, welche die Rechte seines Hundes betreffen, und es könnte beispielsweise etwa das Recht auf ausreichende Auslaufmöglichkeiten sogar eingeklagt werden. Auch im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht würden sich wichtige Änderungen ergeben.
Die Bürgerinitiative
Die Parlamentarische Bürgerinitiative zur bundesweiten Regelung der Hundehaltung - aufgrund der damit verbundenen großen Veränderungen kurz "Hunderevolution" genannt - betrifft vier Hauptpunkte:
1. Bundeseinheitliche Regelungen für die Haltung von Hunden (Definition von Maulkorb- und Leinenpflicht, zugleich ein "Recht auf Auslauf" und das Verbot des Abschusses von Hunden durch Jäger)
2. Die juristische Stellung von Hunden (Hunde sind keine Sachen!)
3. Die Zweckbindung der Hundesteuer für hundebezogene Ausgaben
4. Die Forderung „Gesunde Hunde“ mit einem Bundes-Heimtierzuchtgesetz und dem Herkunftsnachweis für Hunde.
www.hunderevolution.at
Die Erklärung der Forderungen der Bürgerinitiative im Einzelnen finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Website www.hunderevolution.at. Mit seiner Unterschrift, die allerdings - aus formalrechtlichen Gründen - per Post an den Österreichischen Hundehalterverband geschickt werden muss, kann jeder Hundefreund diese Bürgerinitaive unterstützen. Zusätzlich aber soll eine Unterstützungsliste im Internet den moralischen Druck der österreichischen Hundehalter auf die Politik verstärken.
Hier auch ein Direktlink zu der Unterschriftenliste, die Sie bitte ausdrucken und möglichst großflächig in Ihrem Umfeld auflegen. Getreu dem ÖHV-Motto "Gemeinsam für unsere Hunde".
http://www.hundehalterverband.at/cms/wp-content/uploads/2011/06/U-Liste_presse.pdf
Bitte die Hunderevolution auch auf Facebook teilen und fleißig den "Gefällt mir-Button" drücken:
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Herzliche Grüße,
Ihr Hans Mosser