Bundesgesetzblatt 2008

7 § 7... bedeutet also dass jegliches Kupieren verboten ist? Also kann man jetzt endlich auch die ganzen Vermehrer in Österreich anzeigen die dafür ins Ausland fahren?

Mah, das ist ein Meilenstein, echt SUPER!!!!!!!!!!
 
7 § 7... bedeutet also dass jegliches Kupieren verboten ist? Also kann man jetzt endlich auch die ganzen Vermehrer in Österreich anzeigen die dafür ins Ausland fahren?

Mah, das ist ein Meilenstein, echt SUPER!!!!!!!!!!


Wie willst n das handhaben? :confused:

Man kann ja wohl kaum gegen die Rechtslage in anderen Staaten was tun.
 
Wieso? Ich versteh dein Post gerade garnicht... :confused:

Jeder der einen Hund der einen Österreichischen Pass bzw. Geburtsurkunde hat, verstümmeln lässt, macht sich ja damit strafbar.

Was anderes ist, wenn jemand nen verstümmelten Hund holt der in Ungarn geboren ist, gegen solche Leut kann man leider nix machen :( :mad:
 
Also bin ich auch ein Tierquäler weil ich eine Haarlose rasse hab komisch nur das diese rassen seit tausenden von Jahren unverändert sind
 
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