Brauche dringend Rat und Hilfe!

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CeMoS

Guest
Hallo und einen schönen Guten Abend an alle.
Ich habe mich hier heute angemeldet, bedingt durch ein wichtiges Anliegen meinerseits. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Wir, meine Freundin und Ich, ziehen in unsere erste eigene Wohnung. Sie hat einen Hund, den wir in der Wohnung halten wollten.
Jetzt wo wir auf ehrliche Art und Weise die Unterschriften sammeln wollten, weigert sich eine Familie (Wohnblock, 8 Familien gesamt), mit denen man vorher keine Probleme hatte (Ich persönliche gehe seid 10 Jahren in diesen Aufgang ein und aus, da meine Oma dort schon so lange wohnt.), ihr Einverständnis zu geben. Es führt auch kein Weg mehr ran. Auch ein klärendes Gespräch mit der Ihnen bei der Genossenschaft haben sie abgelehnt.

Angeblich, laut Aussage von der Familie selbst, mögen sie keine Hunde. Ist ja kein Verbrechen, denn es sind nicht alle gleich.Was uns aber daran zweifeln lässt, ist eher die Tatsache, das diese Familie selbst den Hund der Mutter der Frau (hoffe ihr könnt mir folgen) als Besucherhund hält (z.B. letzten Sommer 2006 für eine Woche).

Wohl eher glauben wir, das die Leute ein persönliches Problem mit meiner Freundin und mir haben und uns deshalb aus Gemeinheit die Unterschrift verweigern. Vielleicht aus "Rache" für den Umzugslärm, der ja wiederrum nicht zu vermeiden ist. Umzug bleibt Umzug.


Der für uns letzte Strohhalm der jetzt noch steht, ist die Tatsache den Hund trotzdem zu halten und als Besucherhund durchgehen zu lassen.

Durch die Suche bei Google bin ich auf folgende Seite gestoßen http://www.deqna.com/tiere/612-1-tiere.html wo steht (fast ganz unten), Zitat: Aber es gibt ein Gesetz für die vorübergehende Unterbringung von Tieren. und da steht drin, dass Du einen Hund oder eine Katze auch ohne Erlaubnis Deines Vermieters vorübergehend in Deiner Wohnung halten darfst. Vorübergehend heißt, nicht länger als 6 Wochen.

Jetzt wollte ich wissen, (speziell auf "Besucherhund")
... ob mir jemand das bestätigen, und / oder
... mir eventuell einer Gesetzestexte geben / zeigen kann wo ich mich belesen kann.


Ich hoffe ihr könnt mir HELFEN :(

MfG Robert
 
Ich wusste gar nicht dass alle anderen Mieter unterschreiben müssen. Sind das alles Mieter oder auch Eigentümer? Dachte immer wenn, dann muss der Eigentümer unterschreiben und nicht der Mieter. :o Bin da wohl völlig falsch informiert, hab ehrlich gesagt nicht gefragt als Luca eingezogen ist da ich Eigentümer bin.

Wenn jemand die Unterschrift verweigert, muss er dafür nicht eine Begründung haben? Ich meine, dass man Hunde nicht mag ist für mich keine Begründung dafür dass man nicht will dass ein paar Türen weiter ein Hund lebt.
 
Ihre Begründung ist und bleibt halt "wir mögen keine Hunde..."

Es ist ein 8 Familien (alles Mieter) Wohnblock und alle (außer wir selbst) müssen unterschreiben. Und wir vermuten halt ganz stark, das sie die Unterschrift verweigern, weil wir junge Leute sind (aus Angst vor Krach wie Partys oder weiß der Fuchs) und weil halt der ganz normale Umzugslärm entstanden ist. Küche aufbauen, da ein Loch bohren und da... etc.

Denn wenn sie selbst keine Hunde mögen würden, dann würden sie auch nicht den Hund der Mutter der Frau kurzzeitig aufnehmen.
 
hmmm das ist eigenartig. bei uns stehts in der hausordnung dass die üblichen haustiere hund katze vögel etc gestattet sind. was wollt ihr machen wenn ihr ihn als besucherhund anführt? ihn nach 6 wochen hergeben?
ladet alle auf ein essen oder auf einen kaffee in eure wohnung ein. alle mieter. ausnahmslos. auch wenn ihr wenig platz habt (stellt wenns sein muss bierbänke auf) dann müssen die ja auch fast kommen um sich nicht vor den anderen zu blamieren. essen eignet sich besonders gut, wenn dann alle satt sind und den kaffee schlürfen dann fangt an von eurem hund zu erzählen (lustige geschichten, wie brav und verschmust er nicht ist usw) und dann macht ein ganz trauriges gesicht und sagt wie leid es euch tut das er ja bald im tierheim sein wird... und IRGENDWER fragt dann sicher warum? und dann sagt ihr einfach: na weil wir nicht alle unterschriften bekommen haben... irgendwie lässt sich der dann bestimmt überreden.

mit gesetzen wirst du bei nachbarn nicht weit kommen, das einzige was hilft ist da wirklich hartnäckig freundlich zu sein...

viel glück!
lg
anna
 
Wäre halt besser, wenn du uns sagen würdest wo du wohnst :confused::confused:

Wie sollen wir dir helfen, wenn wir nicht mal wissen, welche Gesetze zutreffen?

Bei uns (Linz/Leonding) gibt es sowas nicht. Da reicht das Einverständnis der Hausverwaltung und gut ist es.
 
ich kenne das nur so, dass die mehrheit einverstanden sein muss.

dir wird nichts anderes übrig bleiben als zu reden. versichere ihnen, dass ihr keine lauten partys gebt, schauen werden, dass der hund ruhig ist. der hund wird auch keinen dreck im stiegenhaus machen.
und sie würden ja selbst auf einen hund schauen. euch würde es das herz brechen, wenn ihr den hund in ein tierheim geben müsst usw.
 
Also als wir uns bei den verschiedensten Genossenschaften beworben haben wurde uns gesagt das bei einigen(Gwg,Wohnungsfreunde)ein generelles "Kampfhundeverbot" ist und bei fast allen müssen wir eine Unterschriftenliste der Hausparteien vorlegen!

Für mich war das ein grosser Schock,da ich das aus Wien nicht kenne,wohnte in einem Gemeindebau wo es niemanden interessierte wieviele Hunde man hält!
 
Bei uns gabs die Debatte gar nicht, ob es jetzt Unterschriften von Hausparteien bedurft hätte oder nicht.
Kampfhund: Nein (Ohne Diskussion)
Jeder andere Hund: Ja (Ohne Unterschriften von irgendwem)

Wir haben unsere Wohnung von der VLW.
 
Hab auch in einer Genossenschaftswohnung gewohnt mit Hund und brauchte kein Einverständnis der Mieter! Probleme kann es nur im nachhinein geben, wenn die Mieter die Genossenschaft kontaktieren wegen übermäßigem Bellen oder anderen Störungen.
Mein Tipp: Gehts persönlich zur Genossenschaft und redet mit der zuständigen Person! Die sind meist sehr nett, denn denen ist das wurscht ob du einen Hund hast oder nicht. Es soll nur keine Beschwerden geben!
Du solltest das von Oben nach Unten angehen nicht umgekehrt, denn in einen Wohnbau gibt es immer Leute, die sich querstellen!
Viel Glück:)
milly
 
Hallo
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Wir waren schon bei unserer Genossenschaft und der Eigner sagte, wenn die sich absolut nicht überreden lassen (und das ist der Fall, glaubt es mir) dann müssen wir den Hund halt als Besucherhund halten.

Wir wohnen hier in MeckPomm, um die Frage noch zu klären.

Durch gestriges, noch weiteres stundenlanges Gesuche im Internet bin ich denn endlich auf eine Seite gestoßen, die mir auch sehr geholfen hat. Dort steht geschrieben, das man einen Hund tatsächlich über einen Zeitraum von 4 - 6 Wochen als Pflegehund halten kann. Es gibt kein Gesetz, die diese Regelung verbietet und da kann niemand was gegen machen, selbst die Genossenschaft nicht. Vorraussetzung ist aber das der Hund keinen unnötigen Lärm, kein Dreck im Treppenhaus macht und von ihm keine Gefahr ausgeht.

Wir werden es jetzt höchstwahrscheinlich so machen, das wir unseren Hund über einen gewissen Zeitraum bei uns lassen (bis zu 6 Wochen ist ja mögllich) und ihn denn für einen gewissen Zeitraum (2 - 3 Tage) wieder zu den Eltern meiner Freundin geben, denn die besitzen einen großen Hof wo er sich ebenfalls wohlfühlen tut. Danach holen wir ihn uns wieder.

Ich weiß das dass nicht die Gentlemen Methode ist, aber leider geht es nicht anders, da die Leute einfach stur sind.

Das gute daran wiederrum ist, das wenn wir das einen gewissen Zeitraum mitmachen, denn brauchen wir später keine Unterschrift mehr, da der Hund zulange bei uns wäre und er uns in dem Falle nicht mehr genommen werden kann.

MfG
 
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