C
CeMoS
Guest
Hallo und einen schönen Guten Abend an alle.
Ich habe mich hier heute angemeldet, bedingt durch ein wichtiges Anliegen meinerseits. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Wir, meine Freundin und Ich, ziehen in unsere erste eigene Wohnung. Sie hat einen Hund, den wir in der Wohnung halten wollten.
Jetzt wo wir auf ehrliche Art und Weise die Unterschriften sammeln wollten, weigert sich eine Familie (Wohnblock, 8 Familien gesamt), mit denen man vorher keine Probleme hatte (Ich persönliche gehe seid 10 Jahren in diesen Aufgang ein und aus, da meine Oma dort schon so lange wohnt.), ihr Einverständnis zu geben. Es führt auch kein Weg mehr ran. Auch ein klärendes Gespräch mit der Ihnen bei der Genossenschaft haben sie abgelehnt.
Angeblich, laut Aussage von der Familie selbst, mögen sie keine Hunde. Ist ja kein Verbrechen, denn es sind nicht alle gleich.Was uns aber daran zweifeln lässt, ist eher die Tatsache, das diese Familie selbst den Hund der Mutter der Frau (hoffe ihr könnt mir folgen) als Besucherhund hält (z.B. letzten Sommer 2006 für eine Woche).
Wohl eher glauben wir, das die Leute ein persönliches Problem mit meiner Freundin und mir haben und uns deshalb aus Gemeinheit die Unterschrift verweigern. Vielleicht aus "Rache" für den Umzugslärm, der ja wiederrum nicht zu vermeiden ist. Umzug bleibt Umzug.
Der für uns letzte Strohhalm der jetzt noch steht, ist die Tatsache den Hund trotzdem zu halten und als Besucherhund durchgehen zu lassen.
Durch die Suche bei Google bin ich auf folgende Seite gestoßen http://www.deqna.com/tiere/612-1-tiere.html wo steht (fast ganz unten), Zitat: Aber es gibt ein Gesetz für die vorübergehende Unterbringung von Tieren. und da steht drin, dass Du einen Hund oder eine Katze auch ohne Erlaubnis Deines Vermieters vorübergehend in Deiner Wohnung halten darfst. Vorübergehend heißt, nicht länger als 6 Wochen.
Jetzt wollte ich wissen, (speziell auf "Besucherhund")
... ob mir jemand das bestätigen, und / oder
... mir eventuell einer Gesetzestexte geben / zeigen kann wo ich mich belesen kann.
Ich hoffe ihr könnt mir HELFEN
MfG Robert
Ich habe mich hier heute angemeldet, bedingt durch ein wichtiges Anliegen meinerseits. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Wir, meine Freundin und Ich, ziehen in unsere erste eigene Wohnung. Sie hat einen Hund, den wir in der Wohnung halten wollten.
Jetzt wo wir auf ehrliche Art und Weise die Unterschriften sammeln wollten, weigert sich eine Familie (Wohnblock, 8 Familien gesamt), mit denen man vorher keine Probleme hatte (Ich persönliche gehe seid 10 Jahren in diesen Aufgang ein und aus, da meine Oma dort schon so lange wohnt.), ihr Einverständnis zu geben. Es führt auch kein Weg mehr ran. Auch ein klärendes Gespräch mit der Ihnen bei der Genossenschaft haben sie abgelehnt.
Angeblich, laut Aussage von der Familie selbst, mögen sie keine Hunde. Ist ja kein Verbrechen, denn es sind nicht alle gleich.Was uns aber daran zweifeln lässt, ist eher die Tatsache, das diese Familie selbst den Hund der Mutter der Frau (hoffe ihr könnt mir folgen) als Besucherhund hält (z.B. letzten Sommer 2006 für eine Woche).
Wohl eher glauben wir, das die Leute ein persönliches Problem mit meiner Freundin und mir haben und uns deshalb aus Gemeinheit die Unterschrift verweigern. Vielleicht aus "Rache" für den Umzugslärm, der ja wiederrum nicht zu vermeiden ist. Umzug bleibt Umzug.
Der für uns letzte Strohhalm der jetzt noch steht, ist die Tatsache den Hund trotzdem zu halten und als Besucherhund durchgehen zu lassen.
Durch die Suche bei Google bin ich auf folgende Seite gestoßen http://www.deqna.com/tiere/612-1-tiere.html wo steht (fast ganz unten), Zitat: Aber es gibt ein Gesetz für die vorübergehende Unterbringung von Tieren. und da steht drin, dass Du einen Hund oder eine Katze auch ohne Erlaubnis Deines Vermieters vorübergehend in Deiner Wohnung halten darfst. Vorübergehend heißt, nicht länger als 6 Wochen.
Jetzt wollte ich wissen, (speziell auf "Besucherhund")
... ob mir jemand das bestätigen, und / oder
... mir eventuell einer Gesetzestexte geben / zeigen kann wo ich mich belesen kann.
Ich hoffe ihr könnt mir HELFEN

MfG Robert