Besuchsrecht

die-mami

Super Knochen
Da wir in letzter zeit immer mehr schwierigkeiten mit der mutter des vaters meines kindes (klingt kompliziert, gell?:D) haben haben wir vor, uns mit dem vater und dessen mutter zusammenzusetzen und klare regeln aufzustellen. wir machen das nicht zum ersten mal, sie stimmt zwar zuerst zu aber ignoriert dann die regeln. sollte es wieder nicht funktionieren werden wir das besuchsrecht einschränken. (jetzt ist sie immer von fr. 13uhr bis sa 18 uhr bei vater/grosseltern)

weis zufällig wer ob es eine gesetzliche regelung gibt? ich habe das alleinige sorgerecht, inwieweit hat der erzeuger da ein mitspracherecht?

lg anna
 
sofern die vaterschaft als festgestellt - sprich anerkannt - gilt hat der kindsvater auch ein gerichtlich durchsetzbares besuchtsrecht, also ich würde da an deiner stelle lieber vorher mit dem JA bzw. pflegschaftsgericht rücksprache halten.

lg
 
weis zufällig wer ob es eine gesetzliche regelung gibt? ich habe das alleinige sorgerecht, inwieweit hat der erzeuger da ein mitspracherecht?

lg anna


Wegen der gesetzlichen regelung weiß ich nicht, da die Mutter meines Kindes GSD in dieser Causa "vernüftig" ist

Rechtlich hat er keins:(
 
gehts jetzt ums mitspracherecht bei entscheidungen oder ums besuchsrecht? *kenn mi grad net aus*

weil - mitspracherecht (also zB bei der wahl der schule, wohnort etc. pp.) hat er keines. aber BESUCHSrecht hat er sehr wohl.

lg
 
also angst dass ich vorm gericht die kürzung nicht durchbring hab ich nicht, ich glaub ich gewähr ihm genug, das sind immerhin 1,5 tage pro woche und auch noch über nacht. wobei man dazusagen muss dass die kleine dabei eher bei seiner mutter ist, sein interesse ist nicht soooo riesig.

ich finds so schade dass ich wirklich schon soweit bin dass ich vor gericht ziehn würde... aber besser gericht als dieser sch**** der zur zeit läuft...

wenn er rechtlich keins hat dann könnte ich ihm das besuchsrecht gänzlich entziehn? das wäre mir nach den ereignissen dre letzten zeit am liebsten aber ich will das der kleinen eigentlich nicht antun.

wenn er rechtlichgesehn kein besuchsrecht hat dann hat er auch kein mitspracherecht, oder?

beim JA hätt ich heute angerufen, ging niemand ran, muss ich morgen nochmal versuchen.
 
gehts jetzt ums mitspracherecht bei entscheidungen oder ums besuchsrecht? *kenn mi grad net aus*

weil - mitspracherecht (also zB bei der wahl der schule, wohnort etc. pp.) hat er keines. aber BESUCHSrecht hat er sehr wohl.

lg
hauptsächlich ums besuchsrecht, mitspracherecht in der nebensache :D
welche regelung gibt es da, weist du das zufällig?
 
nur dass er besuchsrecht hat. bezüglich ort, umfang kenn ich mich nicht aus.

ist sicher kein angenehmer zustand. wünsch dir, dass du bald jemanden sachkundigen auftreibst, der dir rechtlich fundierte auskunft geben kann.

glg
 
nur dass er besuchsrecht hat. bezüglich ort, umfang kenn ich mich nicht aus.

ist sicher kein angenehmer zustand. wünsch dir, dass du bald jemanden sachkundigen auftreibst, der dir rechtlich fundierte auskunft geben kann.

glg
danke. ich muss das jetzt durchziehn, ich hab viele schlaflose nächte hinter mir, mit vielen selbstvorwürfen usw... aber irgendwann reichts, schließlich bin ich für mein kind verantwortlich und wenn ich von erwachsenen personen denen ich mein kind anvertraue nicht mehr grips erwarten kann wie vom kind selbst dann muss ich endlich was unternehmen...
 
äh... könnte sich irgendjemand als streitpartner anbieten? ich würde gern mit einem mir nicht nahestehenden meine forderungen durchgehen. dazu bräuchte ich wen der mir dagegenredet. und da alle in meinem freundeskreis (und auch meine mutter:eek:) meiner meinung sind brauch ich wen der objektiv dagegenspricht. also per pn. hat jemand zeit/lust sich zu streiten?

lg anna
 
Besuchsrecht kann nur vom Gericht entzogen werden..........Auf jeden Fall toll für die Kinder:mad: So was versteh ich nicht, einigt euch doch anders. Zb: Nur alle 2 Wochen Besuch oder ähnlich, auf seine Mutter mußt du nicht Rücksicht nehmen
 
Besuchsrecht hat er alle 2 Wochen, die Stunden sind gestaffelt nach Alter.
Allerdings muß er sich um sein Kind kümmern und nicht seine Mama. Ist er dazu nicht in der Lage/im Stande, kann das Besuchsrecht unter Beobachtung des Jugendamts erfolgen, oder im Beisein der Mutter.(Was meist nicht so ratsam ist)
Die "Schwiegermutter" hat kein Recht.
 
Besuchsrecht kann nur vom Gericht entzogen werden..........Auf jeden Fall toll für die Kinder:mad: So was versteh ich nicht, einigt euch doch anders. Zb: Nur alle 2 Wochen Besuch oder ähnlich, auf seine Mutter mußt du nicht Rücksicht nehmen
ich will es ihm ja gar nicht ganz entziehen, von mir aus kanns sogar so bleiben wie jetzt aber mit meinen regeln. und glaub mir ich gehöre nicht zu den müttern die dem vater das kind vorenthalten möchten, ich hab dafür gekämpft dass die kleine ihn sehen kann, er ist da nicht so einfach... aber dann hat seine mutter das übernommen und seither hat meine kleine kontakt zum vater.
ich verlang sogar nur die mindestalimente und bei der letzten erhöhung hab ich ihn 1jahr immer wieder erinnert dass er sie doch bitte erhöhn sollte. irgendwann hat mein freund was zu der mutter vom papa gesagt und dann kam die mutter zu mir ich kann das doch auch zum papa sagen. dann hat es noch zwei monate gedauert bis der werte herr seinen dauerauftrag geändert hat. das geld, das der kleinen eigentlich zu stehen würde habe ich nicht eingefordert. und die differenz zwischen den beträgen auf 14monate aufgerechnet ergeben doch in summe einiges...
und die oben angeschriebenen schuldgefühle sind genau die, ich will ja dass die kleine den papa kennt, ihn auch als papa anerkennt und eine beziehung mit ihm aufbaut. es ist nur nicht so leicht wenn er das nicht so sieht:eek: und meine grosse angst ist ja wenn ich auf seine mama nicht rücksicht nehme... dann sieht sie ihn gar nicht mehr.

lg anna
 
Besuchsrecht hat er alle 2 Wochen, die Stunden sind gestaffelt nach Alter.
Allerdings muß er sich um sein Kind kümmern und nicht seine Mama. Ist er dazu nicht in der Lage/im Stande, kann das Besuchsrecht unter Beobachtung des Jugendamts erfolgen, oder im Beisein der Mutter.(Was meist nicht so ratsam ist)
Die "Schwiegermutter" hat kein Recht.
danke! die staffelung wirst aber auch nicht wissen oder? :eek:
 
Ich erleb da grad die Gegenseite (also nicht deine, aber eben dass der Vater Schwierigkeiten hat sein Kind sehen zu dürfen...):(
Ist einfach immer schwierig.

Man kann auch einen Mediator dazwischenschalten, bevor man wirklich vor Gericht geht. Der ist unparteiisch und kann vielleicht Konflikte lösen.
 
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