berufsunfähigkeitspension gleich der angekündigten alterspension?

Irene Gerle

Super Knochen
hi,
kann mir bitte jemand helfen und sagen,ob eine berufsunfähigkeitspension gleich ist mit der,die man erst kürzlich mit dieser" kontogutschrift" erhalten hat?
also den betrag meine ich natürlich!!
danke,irene
 
Berufsunfähigkeitspension ist betragsmäßig höher als die Frühpension, jedoch niedriger als die "richtige" Pension (nach Erreichung des entsprechenden Alters).

Bei der Berufsunfähigkeitspension werden die Einkünfte der letzten 4 Jahre als Berechnungsbasis heran gezogen (war zumindest vor 10 Jahren so).
 
Berufsunfähigkeitspension ist betragsmäßig höher als die Frühpension, jedoch niedriger als die "richtige" Pension (nach Erreichung des entsprechenden Alters).

Bei der Berufsunfähigkeitspension werden die Einkünfte der letzten 4 Jahre als Berechnungsbasis heran gezogen (war zumindest vor 10 Jahren so).

dh,mit erreichen des regelpensionsalters kriegt man seine " normale" pension,
bis dahin weniger?

sry fürs nerven,aber die pva kann nix genaues sagen!!lg,irene
 
So meinte ich das nicht. Wenn Du in Berufsunfähigkeitspension gehst, dann bekommst Du eben eine entsprechend geringere Pension. Diese erhöht sich aber nicht, wenn Du Dein "richtiges" Pensionsalter erreicht hast. Die Versicherungsmonate nimmt Dir aber natürlich niemand weg.
 
Entweder Du gehst in die Berufsunfähigkeitspension, dann gehst Du früher, als gesetzlich vorgeschrieben und hast weder das entsprechende Alter, noch die Versicherungsjahre erreicht. Wenn Du sowieso schon Dein Pensionsalter erreicht hast, dann gehst Du in die normale Alterspension und nicht in die Berufsunfähigkeit.
 
So meinte ich das nicht. Wenn Du in Berufsunfähigkeitspension gehst, dann bekommst Du eben eine entsprechend geringere Pension. Diese erhöht sich aber nicht, wenn Du Dein "richtiges" Pensionsalter erreicht hast. Die Versicherungsmonate nimmt Dir aber natürlich niemand weg.

ich bin 53j,werde in die berufsunf.geschickt,
in dem schreiben von der pva vom diesen sommer steht in etwa: ohne erwerb zusätzlicher vers.monate würden sie zum jetzigen zeitpunkt z.b.1800€ erhalten,
das es weniger ist,weil eben das alter noch nicht stimmt,ist mir klar,
aber wieviel in etwa?
ich werde es ja bald merken,leider!!!
danke,irene
 
Code:
 [B]"ohne erwerb zusätzlicher vers.monate würden sie zum jetzigen zeitpunkt z.b.1800€ erhalten,"[/B]

Irene, ... das stimmt so nicht ganz .... ich habe gelesen, ohne erwerb zusätzlicher Versicherungsmonate erhalten sie bei Erreichen des Regelpensionsalters XXX Euro
d. h. würdest du jetzt nichts mehr auf dieses Pensionskonto einzahlen und auch keine Pension erhalten, warum auch immer, dann würdest du mit 65 diesen Betrag erhalten.

Gehst du aber nun in Pension (Nichterreichen des Regelpensionsalters), ist die Pension geringer.
 
hi,
kann mir bitte jemand helfen und sagen,ob eine berufsunfähigkeitspension gleich ist mit der,die man erst kürzlich mit dieser" kontogutschrift" erhalten hat?
also den betrag meine ich natürlich!!
danke,irene

Ich habe einen Tipp für dich. Frage bei der PVA mittels E-Mail, mit den Worten: - "Falls ich zum jetzigen Zeitpunkt eine Berufsunfähigkeitspension einreichen und diese genehmigt würde - wie hoch wäre die aktuelle fiktive Nettopension" - einfach einmal an. Mache ich jedes Jahr, um zu wissen mit wieviel Pension ich im Falle des Falles rechnen kann;).
 
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