kurzer auszug aus den kommenden auflagen in deutschland :
Pflichtlektüre: Lehrbuch Tierfachkraft (Hunde) - Tierschutzsachkunde
Am 1. August 2014 treten für den Auslandstierschutz neue gesetzliche Regelungen in Kraft (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 5 und § 21 Absatz 4a TierSchG).
Auch für Hundeschulen, Hundetrainer und Tierpsychologen wird es ab dem 1. August 2014 neue Regelungen im Tierschutzgesetz geben (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 8 und § 21 Absatz 4b TierSchG).
Zukünftig müssen Tierschutzorganisationen und selbständig / eigenverantwortlich tätige Pflegestellen eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn diese Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringen oder solche Tiere vermitteln.
So genannter Auslandstierschutz wird also erlaubnispflichtig, wie Thomas Grahammer, Vorsitzender des Tierschutzverein Scheuerhof in Bayern in einem aktuellen Infobrief auf der Internetseite www.tierfachkraft.de hinweist.
Grahammer führt in seinem Infobrief u.a. aus, dass Tierschutzorganisationen und selbständig tätige Pflegestellen für die Einfuhr von Hunden aus dem Ausland und für die Vermittlung dieser Hunde an neue Besitzer ab dem 1. August 2014 zahlreiche Voraussetzungen erfüllen müssen.
ist das in österreich auch angedacht?
Pflichtlektüre: Lehrbuch Tierfachkraft (Hunde) - Tierschutzsachkunde
Am 1. August 2014 treten für den Auslandstierschutz neue gesetzliche Regelungen in Kraft (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 5 und § 21 Absatz 4a TierSchG).
Auch für Hundeschulen, Hundetrainer und Tierpsychologen wird es ab dem 1. August 2014 neue Regelungen im Tierschutzgesetz geben (siehe § 11 Absatz 1 Nr. 8 und § 21 Absatz 4b TierSchG).
Zukünftig müssen Tierschutzorganisationen und selbständig / eigenverantwortlich tätige Pflegestellen eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn diese Hunde aus dem Ausland nach Deutschland bringen oder solche Tiere vermitteln.
So genannter Auslandstierschutz wird also erlaubnispflichtig, wie Thomas Grahammer, Vorsitzender des Tierschutzverein Scheuerhof in Bayern in einem aktuellen Infobrief auf der Internetseite www.tierfachkraft.de hinweist.
Grahammer führt in seinem Infobrief u.a. aus, dass Tierschutzorganisationen und selbständig tätige Pflegestellen für die Einfuhr von Hunden aus dem Ausland und für die Vermittlung dieser Hunde an neue Besitzer ab dem 1. August 2014 zahlreiche Voraussetzungen erfüllen müssen.
ist das in österreich auch angedacht?