Auch wenns wieder das Ausland ist: Tierheim Istanbul braucht dringend Hilfe!

JessieKR

Super Knochen
Unser Tierheim in Istanbul steht vor einer rießengroßen Katastrophe...
Vor fünf Jahren haben unsere vier Engel das Tierheim in einem schlimmen
Zustand übernommen und daraus eine Herberge für bis zu 300 Hunden
geschaffen.
In den letzten Jahren ist es uns gelungen den Bestand von fast 800 Hunden
auf nunmehr 180 Hunde zu verringern.
Diese 180 Hunde sind nun in Gefahr..... Es gibt eine neue Verordnung, nach
der die staatlichen Tierheime die Hunde nur noch 2 Wochen in Gewahrsam
halten dürfen und diese dann von den Beamten abgeholt werden. Jeder kann
sich ausmalen, was dann mit den Lieben passiert.
Es sind Hunde die stellenweise bis zu fünf Jahren dort sind und nun von uns
getestet wurden, damit sie nach Deutschland einreisen können.
Bitte helft uns diese 180 Hunde vor dem sicheren Tod zu retten!!!!
Wir brauchen dringend Pflege- und Endstellen und sind natürlich auch für
jeden Verein dankbar, der einige Hunde übernehmen könnte.
BITTE HELFEN SIE UNS!!!!!

Die ersten 100 Hunde sind auf www.hunde-in-not-istanbul.de zusehen unter -->Hilferuf

wenn irgendwer noch irgendwo ein Pflegeplätzchen kennt oder es einfach nur durch den Verteiler jagen kann! :(
 
Äh, mal 'ne ganz doofe Anmerkung... Hunde aus der Türkei dürfen meines Wissens nach ohne die erforderlichen Auflagen NICHT mehr in die EU einreisen.

Als EU Drittland müssen die Hunde mindestens ein viertel Jahr vorher eine Tollwuttiteruntersuchung bekommen haben (anerkannte Labore sind nur in Gießen und eines in Holland?), etc.

Wie bitte sollen die Hunde da so zügig rauskommen?! :confused:

Fragende Grüße


Gesa & Borderbande

Zitat:

Bei der Einreise von Heimtieren aus Drittländern Andora, Island, Lichtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikan in einen EU-Mitgliedsstaat gelten die Bestimmungen zum Tollwutschutz entsprechend der Ausfuhr aus einem EU-Mitgliedsstaat. Bei der Einfuhr aus einem anderen als den aufgeführten Drittländern in einen EU-Mitgliedsstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm) sowie einen Tollwuttiter von 0,5 IU/ml aufweisen (Abstand zur letzten Tollwutimpfung mindestens 30 Tage, Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens 3 Monate vor Einreise). Diese Antikörperbestimmung braucht nicht wiederholt weder, wenn das Tier gemäß den Empfehlungen des Impfstoffherstellers in den dafür vorgesehene Zeitabständen wiederholt geimpft wurde. Die Frist von 3 Monaten gilt nicht im Fall der Wiedereinführung eines Heimtieres, aus dessen Ausweis hervorgeht, dass das Ergebnis der Tollwutantikörpermessung ausreichend war, bevor dieses Tier das Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat. Der amtliche Tierarzt muss hierbei die Einhaltung der gesetzlichen Erfordernisse bescheinigen.

quelle: http://www.tierarzt-uhl.de/Einreise.htm
 
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