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angeordnete Zwangssterilisation oder -kastration von Kampfhunden vorerst gestoppt

Ilselore

Gesperrt
Medium Knochen
21.12.2000

Mannheim (dpa) - Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
(VGH) hat die von der Landesregierung angeordnete Zwangssterilisation
oder -kastration von Kampfhunden vorerst gestoppt. Die übrigen
Teile der Kampfhundeverordnung bleiben zunächst in Kraft, bis der VGH
endgültig über den Normenkontrollantrag eines Bullterrierzüchters
gegen die Kampfhundeverordnung entschieden hat. Das teilten die
Mannheimer Richter am Donnerstag mit. Der Mann argumentiert, dass die
Kampfhundeverordnung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes
verstößt, weil bestimmte Hunderassen in der Verordnung von vornherein als gefährlich gelten, andere aber nicht. Nach einer tödlichen Kampfhund-Attacke im Juni auf einen sechsjährigen Jungen in Hamburg hatten die Bundesländer scharfe Vorschriften gegen Kampfhunde erlassen.
 
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