Hallo!
Bin grad beim Steuerrecht lernen und hätt eine Frage:
Bin grad bei den Steuerbefreiungen beim UStG und les mir die unechten Befreiungen durch (§6 Abs. 1Z7 - 28 UStG).
Dort steht, dass Umsätze der Ärzte, Dentisten, Zahntechniker etc. von der Steuer unecht befreit sind - Tierärzte sind aber davon ausgenommen.
Kann mir jemand den Grund dafür sagen?
Danke im Voraus
LG Nina
Bin grad beim Steuerrecht lernen und hätt eine Frage:
Bin grad bei den Steuerbefreiungen beim UStG und les mir die unechten Befreiungen durch (§6 Abs. 1Z7 - 28 UStG).
Dort steht, dass Umsätze der Ärzte, Dentisten, Zahntechniker etc. von der Steuer unecht befreit sind - Tierärzte sind aber davon ausgenommen.
Kann mir jemand den Grund dafür sagen?
Danke im Voraus

LG Nina