An die Steurrechts-Experten

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Super Knochen
Hallo!

Bin grad beim Steuerrecht lernen und hätt eine Frage:

Bin grad bei den Steuerbefreiungen beim UStG und les mir die unechten Befreiungen durch (§6 Abs. 1Z7 - 28 UStG).
Dort steht, dass Umsätze der Ärzte, Dentisten, Zahntechniker etc. von der Steuer unecht befreit sind - Tierärzte sind aber davon ausgenommen.
Kann mir jemand den Grund dafür sagen?

Danke im Voraus :)

LG Nina
 
:D :D Das hab ich auch irgendwann mal gelernt, aber den Grund kann ich dir heute leider nimmer sagen! Ist schon ein bisschen her........

Achja, mein Beileid! :D :D

LG Beate
 
Liegt m.W. an der rechtlichen Beurteilung des Tieres als Sache, damit wird die Leistung umsatzsteuerpflichtig.
 
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