An die Juristen............

Zur Info das Landesjagdgesetz von Wien:

http://www.magwien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/l9200000.pdf

Paragraph 92 beschreibt "Jagende Hunde und streunende Katzen"

Ich würde mich daher eher nach dem Gesetzestext halten, den Jägern sitzt die Flinte meistens eh zu locker...

Und wenn was passiert - vielleicht gewinnst Du den Prozess, aber nicht mehr Deinen Hund !

Nachtrag: Betreten nicht eingezäunter Grundstücke:

3.2 Nicht eingefriedete Flächen
Für das Betreten oder die sonstige Nutzung zu Erholungszwecken anderer nicht eingefriedeter
landwirtschaftlich genutzter Flächen ist zu unterscheiden, ob auf diesen Feldfrüchte angebaut sind
oder nicht.

Auf nicht angebauten Flächen ist zwar das Betreten ohne Zustimmung des
Verfügungsberechtigten nicht gestattet, es wird jedoch im allgemeinen geduldet.

Ich interpretiere das so: Ich darf mich auf einen nicht angebauten Acker frei bewegen, wenn mich der Besitzer auffordert zu gehen bin ich dazu verpflichtet: Frage an die Juristen: Wie erkenne ich ob der jenige Verfügungsberechtigt ist ???

Für das aktuell in Nutzung stehende Gebiet gelten jedoch die Vorschriften der Feldschutzgesetze.
Nach diesen ist lediglich das Betreten der Wege (soweit sie nicht gesperrt sind) gestattet, ein
Aufenthalt in der sonstigen Flur ist nicht erlaubt, wenn auch nur in Einzelfällen Einwände erhoben
werden.

Also weg von bebauten Flächen !

Den Gesetzestext muss ich noch suchen, da gibt es aber ein uraltgesetz von 1848 das das beschreibt...
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Dalhome

Ja, leider, es gibt jedes Gesetz eigentlich immer 2 x:

einmal so, wie es geschrieben steht....
einmal so, wie es sich derjenige, der es ausübt, zurechtlegt.....:(

Deswegen finde ich auch, man sollte wenn möglich immer das Gespräch suchen, und einen Kompromiss finden.
Mit - ich schätze mal so - 2/3 der Jäger kann man reden.
Das restliche Drittel ist im besten Fall stur, oder feindlich gesinnt, oder gar schießwütig, da muss man wohl entweder den Krieg erklären oder klein beigeben, je nach Kraft und Möglichkeit.


Klar ist das Gespräch das beste, aber es ist schon mal gut wenn man auf das Gespräch gut vorbereitet ist und über die Gesetze Bescheid weiß.
Wenn so ein Jäger erkennt, dass man weiß was Sache ist wird er eventuell ein wenig vorsichtiger.
Es kann doch nicht sein, dass die Grünröckler den ganzen Wald beherrschen und jeder HF in Ehrfurcht erzittern muss. Ich bin absolut für eine friedliche Einigung aber alles lass' ich mir nicht aufs Auge drücken.
 
@ftc

Wenn dir jemand sagt, du sollst bitte von seiner Wiese runter, kannst davon ausgehen, dass das seine ist.
Warum sollte dir jemand aus Jux und Tollerei verbieten wo draufzusteigen, wenns ihm nicht gehört?
 
@ftc

Wenn dir jemand sagt, du sollst bitte von seiner Wiese runter, kannst davon ausgehen, dass das seine ist.
Warum sollte dir jemand aus Jux und Tollerei verbieten wo draufzusteigen, wenns ihm nicht gehört?

Naja, so selten ist das nicht. Man sollte nicht unterschätzen, wieviele Leute ( fast immer Männer ) sich zum Privatsheriff berufen fühlen, oder besser gesagt Hilfsförster oder wie auch immer:rolleyes:....
 
Echt?
Wie traurig muss man draufsein, dass man einem wildfremden Menschen einfach so verbieten will auf einer Wiese rumzulaufen?

Im Wald ja, da fühlen sich sicher einige berufen, weil sie vielleicht auch meinen, dass ein HH seinen Hund im Wald anleinen MUSS.
Aber das wissen wir ja inzwischen besser ;)
 
Ist im Prinzip eh fast so wie in NÖ, im Orstgebiet gilt Polizeistrafgesetz ( NÖ ) bzw Hundehaltergesetz ( OÖ ), in Wald und Flur das jeweilige Jagdgesetz.

Wobei interessant zu wissen wäre ( würde ich, wenn ich noch in OÖ leben würde, unbedingt herausfinden wollen) - wie genau definiert sich "Wildernder Hund" im OÖ Jagdgesetz?


sobald ein hund sichtbar einer fährte nachgeht, im unterholz stöbert, etc. legen manche jäger daß schon als wilderei aus....

es kommt IMMER auf die toleranz des jägers an, wie eng er daß sieht.
passiert was und gehen solche sachen vor gericht, steht fast immer aussage gegen aussage, sprich keine konsequenzen für den jäger...

jäger die in ordnung sind, verwarnen ein bis zwei mal, bevor sie schießen, es gibt (vereinzelt) sogar welche, die suchen den hb zu hause auf, und reden sich auch noch den mund fusslig, den hund besser zu beaufsichtigen.

das gegenstück dazu sind die, die auch schießen, wenn ein hund nur wegen einer läufigen hündin streunt.

frag deine jäger genau, wo ihre toleranzgrenze liegt, bzw. ab wnn für sie ein hund als wildernder hund gilt..

lg brigitte
 
Als Hundehalter ist man sowieso immer der dumme.
Ich war vor langer Zeit ca. 2 Jahre mit meiner Hündin irgendwo auf so nem Feldweg in NÖ, weit und breit kein Haus, es hat in strömen geregnet. Damals war eine Bekannte ebenfalls mit Hund mit. Es kam ein Jogger, für mich aus dem nichts, Mensch hat sich erschreckt, meine Hündin auch, hat den Jogger gezwickt, da er eine Hose anhatte, hatte er keine sichtbaren schrammen, für mich wasr ein in Richtung des Joggers Luftschnappen. Er ist sogar noch nach Hause gejoggt, auf seinen Wunsch bekam er ein Tollwutattest vom Tierarzt. Da stand ich als Besitzerin drauf.
3 Wochen später wurde ich zur Polizei geladen, der nette Mann hat Anzeige erstattet - Fahrlässige Körperverletzung (durch einen Hundebiss).
Ich war doch etwas überrascht - da der Mann meinte wenn er das Attest bekommt, wird er keine Anzeige erstattet.
Obwohl bei der polizeilichen Vernehmung, die Zeugin mit Daten bekannt gemacht wurde, wurde diese NIE zu diesem Vorfall vernommen.
Über ein Jahr später kam es zu einer Gerichtsverhandlung - dabei stellte sich heraus das der nette Mann (Jogger) mit seiner nicht vorhandenen Verletzung über eine Woche in Krankenstand war. Auch eine Amtstierärztliche Kontrolle hatte ich kurz nach der Polizeivernahme.
Die Gerichtsverhandlung war in NÖ und obwohl mein Hund davor nie auffällig war wurde ich zu Schmerzensgeld und einer Strafe verurteilt.

Der Hund ist aufgrund seiner Rasse (American Staff.) grundsätzlich als gefährlich einzustufen.
Als Hundehalter wäre ich verpflichtet gewesen den Hund mit einer Leine ODER einem Maulkorb zu versehen.
Ausserdem wurde ich als grundsätzlich unglaubwürdig dargestellt

Obwohl mehrmals auf die Zeugin hingewiesen wurde, wurde diese nie geladen.
Meiner Meinung nach kommt es auf den Richter an, die drehen und wenden sichs doch wie sie wollen.
Das Schmerzensgeld in Höhe von 107 wurde damals von meiner Haftpflicht übernommen.
Die Strafe in Höhe von 110 habe ich aus eigener Tasche zahlen müssen.

Schmerzensgeld war eh lächerlich, aber für das,das er nichts hatte, viel.
Weitere Schadensersatzansprüche wurden allerdings abgelehnt.
 
mit meiner Hündin irgendwo auf so nem Feldweg in NÖ, weit und breit kein Haus.......als Hundehalter wäre ich verpflichtet gewesen den Hund mit einer Leine ODER einem Maulkorb zu versehen.

Also ich weiß ja nicht, wie das jetzt in NÖ wirklich ist, aber in Oberösterreich wärst du aufgrund des Aufenthaltsortes zu gar nichts verpflichtet gewesen.
 
Da ging es wohl nicht um den Ort, sondern um "Rassendiskriminierung" - freie Auslgeung der Gesetze, wenn schon die Behörden keine allgemeine Beißkorb- oder Leinenpflicht für "gefährliche" Hunderassen einführen, einzelne Richter scheinen es doch eigenmächtig zu tun.

Sollte der Hund allerdings irgendwann früher schon mal in einen ähnlichen Zwischenfall verwickelt gewesen sein, dann ist es korrekt, dass er gesichert hätte werden sollen.
 
Gleich mal vorweg: ich bin kein Jurist:o

bzgl. der 300m rund ums Haus bei Katzen .....

Das beruht darauf, daß eine Katze rund ums Haus, 300 im Umkreis das Mauserecht hat. Dieses Gesetz ist meines Wissen aus längst vergangenen Tagen, da wurden die verwilderten Hauskatzen als wahre Niederwildmörder angesehen und es gab einen Aufruf, alle abzuschießen.
 
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