Zitat OÖ Jagdgesetz:
( ..der Jagdausübungsberechtigte hat das Recht....)
"
b) Hunde, die wildernd angetroffen werden, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sich die Tiere in Fallen gefangen haben.
J
Na so ein Schwachsinn, was sind denn 300 m für eine Katze?
Soll ma die jetzt zu Hause anbinden?
Die Jäger glauben wirklich sie sind Alleinherrscher über alle Wälder und Wiesen.
Im NÖ Landesjagdgesetz ist "Wildern" mit Hetzen oder Stöbern genauer definiert, das Wildern ist ein dehnbarer Begriff und so mancher Jäger behauptet einfach, jeder Hund, der im Wald herumschnüffelt ( und weit genug für einen halbwegs sicheren Schuss von seinem HF entfernt ist...

), würde wildern....
Wie ist denn wildern in OÖ definiert? Wenn ein Hase vor meinem Hund aufspringt, dann rennt sie schon mal ein paar Meter nach, dreht dann aber um und die Sache ist erledigt.
Wie weit muss sie vom HF entfernt sein, damit ein sicherer Schuss abgegeben werden kann?
Ich würde mit dem zuständigen Jäger zu reden versuchen, ein gewisses Entgegenkommen zeigen ( sagen, dass Du in der Dämmerung nur mit Leine gehst zB, dass Du Deinen Hund gut erziehst ( "abrichtest" ), und wirklich alles tust, damit er keinesfalls wildert...) und unter Verweis auf das Gesetz, das keine Leinenpflicht im Wald vorsieht, fragen, ob das auch für ihn unter den genannten Umständen OK ist.....[/
wir sind bereits bei den Jägern vorstellig geworden, sie kennen mich und meinen Hund und ich wir lieben uns nicht, aber wir akzeptieren uns und ich gehe nun mal davon aus, dass wir keine Probleme haben.
Nur bin ich des öfteren auch in Revieren unterwegs deren Jägerschaft ich nicht kenne und würde, wenn ich einen antreffe, gerne sattelfest argumentieren.