An die Juristen............

Gelöscht_26

Gesperrt
Super Knochen
ich habe mir nun das Hundehaltegesetz für OÖ angeschaut und werde trotzdem nicht schlau:

Darf ein Hund in OÖ außerhalb des Ortsgebietes, im Wald oder auf Wiesen ohne Leine laufen? Der Wald interessiert mich am meisten, was sieht das Gesetz da vor oder herrscht im Wald das Gesetz der Jäger.
Ich renne im Wald nicht quer durch die Prärie, sondern auf den Wegen, die auch z.b. von Traktoren befahren werden. Muss da der Hund an die Leine oder nicht?

lg
 
Der Hund muss sich im Wald abrufbar in der Nähe des Besitzers befinden, wenn keine betreffenden Schilder im Wald aufgestellt sind, die darauf hinweisen, daß Hunde an der Leine zu führen sind.
 
Der Hund muss sich im Wald abrufbar in der Nähe des Besitzers befinden, wenn keine betreffenden Schilder im Wald aufgestellt sind, die darauf hinweisen, daß Hunde an der Leine zu führen sind.


Abrufbar heißt er darf 20 m weg sein, denn da hört er ja immer noch.
Ist das so richtig?
Wenn auf den Schildern steht, dass darum gebeten wird, dass der Hund an der Leine geführt wird und ich lasse ihn trotzdem laufen bin ich dann strafbar?
Wann darf ein Jäger meinen Hund abknallen (vor diesen Typen habe ich den meisten Schiß)
 
20 m??? Das ist relativ, keine Ahnung, wie das im jagdgesetzt festgehalten ist. Du kannst aber auf der Bezirkshauptmannschaft anrufen, die können dir alle Fragen beantworten.
 
Zitat OÖ Jagdgesetz:

( ..der Jagdausübungsberechtigte hat das Recht....)

" b) Hunde, die wildernd angetroffen werden, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sich die Tiere in Fallen gefangen haben. Jagd-, Blinden-, Polizei-, Hirten- und sonstige Diensthunde dürfen nicht getötet werden, wenn sie als solche erkennbar sind, in dem ihnen zukommenden Dienst verwendet werden und sich nur vorübergehend der Einwirkung ihres Herrn entzogen haben.
(6) Die im Abs. 5 lit. b genannten Befugnisse kommen auch jedem Jagdausübungsberechtigten zu. "

Im NÖ Landesjagdgesetz ist "Wildern" mit Hetzen oder Stöbern genauer definiert, das Wildern ist ein dehnbarer Begriff und so mancher Jäger behauptet einfach, jeder Hund, der im Wald herumschnüffelt ( und weit genug für einen halbwegs sicheren Schuss von seinem HF entfernt ist...:(), würde wildern....

Mir persönlich ist die Definition der NÖ's lieber, das hier ist ziemlich schwammig.

Ich würde mit dem zuständigen Jäger zu reden versuchen, ein gewisses Entgegenkommen zeigen ( sagen, dass Du in der Dämmerung nur mit Leine gehst zB, dass Du Deinen Hund gut erziehst ( "abrichtest" ), und wirklich alles tust, damit er keinesfalls wildert...) und unter Verweis auf das Gesetz, das keine Leinenpflicht im Wald vorsieht, fragen, ob das auch für ihn unter den genannten Umständen OK ist.....
 
Zitat OÖ Jagdgesetz:

( ..der Jagdausübungsberechtigte hat das Recht....)

"
b) Hunde, die wildernd angetroffen werden, und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus angetroffen werden, zu töten, und zwar auch dann, wenn sich die Tiere in Fallen gefangen haben.
J

Na so ein Schwachsinn, was sind denn 300 m für eine Katze?
Soll ma die jetzt zu Hause anbinden?
Die Jäger glauben wirklich sie sind Alleinherrscher über alle Wälder und Wiesen.
Im NÖ Landesjagdgesetz ist "Wildern" mit Hetzen oder Stöbern genauer definiert, das Wildern ist ein dehnbarer Begriff und so mancher Jäger behauptet einfach, jeder Hund, der im Wald herumschnüffelt ( und weit genug für einen halbwegs sicheren Schuss von seinem HF entfernt ist...:(), würde wildern....


Wie ist denn wildern in OÖ definiert? Wenn ein Hase vor meinem Hund aufspringt, dann rennt sie schon mal ein paar Meter nach, dreht dann aber um und die Sache ist erledigt.
Wie weit muss sie vom HF entfernt sein, damit ein sicherer Schuss abgegeben werden kann?


Ich würde mit dem zuständigen Jäger zu reden versuchen, ein gewisses Entgegenkommen zeigen ( sagen, dass Du in der Dämmerung nur mit Leine gehst zB, dass Du Deinen Hund gut erziehst ( "abrichtest" ), und wirklich alles tust, damit er keinesfalls wildert...) und unter Verweis auf das Gesetz, das keine Leinenpflicht im Wald vorsieht, fragen, ob das auch für ihn unter den genannten Umständen OK ist.....[/

wir sind bereits bei den Jägern vorstellig geworden, sie kennen mich und meinen Hund und ich wir lieben uns nicht, aber wir akzeptieren uns und ich gehe nun mal davon aus, dass wir keine Probleme haben.
Nur bin ich des öfteren auch in Revieren unterwegs deren Jägerschaft ich nicht kenne und würde, wenn ich einen antreffe, gerne sattelfest argumentieren.
 
Wie ist denn wildern in OÖ definiert? ........
Wie weit muss sie vom HF entfernt sein, damit ein sicherer Schuss abgegeben werden kann?
.............

Ersteres ist eben leider nicht wirklich definiert, deswegen : schwammig:(
Letzteres musst Du einen Jäger fragen, ich fürchte, nicht recht weit ( soll ja schon vorgekommen sein, dass Hunde an der 10m Flexi erschossen worden sind, zumindest kursieren diese Geschichten, ob sie stimmen weiß ich nicht. Mir persönlich ist es mal passiert, dass mein Hund ca. 10 m neben mir in der Wiese saß, und zwischen uns durch -zisch- flog ein Geschoß von einem Luftdruckgewehr, das war allerdings von einem Wohnhaus aus geschossen, nicht von einem Jäger. Wenn ich mir denke, ich habe damals gar NICHTS unternommen....:mad:)
 
Ersteres ist eben leider nicht wirklich definiert, deswegen : schwammig:(
Letzteres musst Du einen Jäger fragen, ich fürchte, nicht recht weit ( soll ja schon vorgekommen sein, dass Hunde an der 10m Flexi erschossen worden sind, zumindest kursieren diese Geschichten, ob sie stimmen weiß ich nicht. Mir persönlich ist es mal passiert, dass mein Hund ca. 10 m neben mir in der Wiese saß, und zwischen uns durch -zisch- flog ein Geschoß von einem Luftdruckgewehr, das war allerdings von einem Wohnhaus aus geschossen, nicht von einem Jäger. Wenn ich mir denke, ich habe damals gar NICHTS unternommen....:mad:)

wenn knallen wollen, dann knallens sowieso ohne Rücksicht auf Verluste:mad:
 
Sooooooooooooo

Ich hab jetzt mal nachgefragt bei der OÖ- Landesregierung (Name des Juristen gerne per PN)

1) Leine ODER Maulkorb im Ortsgebiet.
2) Leine UND Maulkorb im Freibad, im Öffi, im EKZ
3) Leine soll 1,5 m nicht länger sein.

So und jetzt kommts (Zitat):
"Darüber hinaus besteht dieses Gesetz NICHT. Ein Hundehalter ist NICHT verpflichtet seinen Hund außerhalb des Ortsgebietes an die Leine zu nehmen oder ihm einen Maulkorb drauf zu geben.
Natürlich ist der Hundehalter selbstverantwortlich dafür, dass der Hund keinen Schaden anrichtet. Also Wild aufstöbert oder ähnliches. Das muss eh jeder selber wissen.
Was es noch geben kann, ist, wenn ein Bauer sagt, er will nicht, dass auf seinem Feld ein Hund frei rumläuft. Das kann er dann dem HH sagen und das ist maximal eine Besitzstörung. Aber wie schon gesagt, es gibt hierbei sonst keine Verpflichtung. Es steht nicht im Gesetz, also gibt es das nicht."
Er hat auch gemeint, dass da schon so viele Anfragen gekommen sind, weil offensichtlich die Jäger das den HHs so sagen, dass der Hund im Wald an der Leine sein muss.
"Das ist zumindest laut Hundehaltergesetz nicht so."
Was noch sein kann, ist, dass die Gemeinde bestimmte Plätze extra kennzeichnet als Hundezone oder das der Hund da nicht rein darf, dafür brauchts aber eine Verordnung und die kann man am zuständigen Gemeindeamt nachfragen.

So, das wars mal von meiner Seite und jetzt erkundige ich mich noch, wie es lt. Jagdgesetz aussieht.
 
Ist im Prinzip eh fast so wie in NÖ, im Orstgebiet gilt Polizeistrafgesetz ( NÖ ) bzw Hundehaltergesetz ( OÖ ), in Wald und Flur das jeweilige Jagdgesetz.

Wobei interessant zu wissen wäre ( würde ich, wenn ich noch in OÖ leben würde, unbedingt herausfinden wollen) - wie genau definiert sich "Wildernder Hund" im OÖ Jagdgesetz?
 
mir will partout nicht einfallen wo ich das gelesen habe, aber vor ein paar tagen bin ich über diese thematik gestolpert. und da stand, dass der hund am (wald/forst)weg gehen soll. sobald er ins gebüsch hüpft ist die situation schon problematisch.:(

vielleicht wars im kurier oder einer bezirkszeitung.:rolleyes:

lg
nina
 
@ Miss Merlin: SUPER DANKE :)

Jetzt würde ich noch gerne wissen, wie definiert sich Wald:
Ich spreche jetzt von der Waldgegend die ich betrete, die ist mindestens 15 km lang und da geht ein Forstweg mit zig ebenso breiten Verzweigungen durch. Auf diesen Wegen sind Jogger, Radfahrer, Reiter usw. unterwegs.
Mein Hund läuft nur auf diesem Weg, fällt dieser Weg unter das Jagdgesetz und wird dieser dem jeweiligen Revier zugeordnet.
Puh, habe ich mich halbwegs verständlich ausgedrückt?:rolleyes:
 
Soooooooooooo.
Nächste Auskunft:

Ein Jäger darf einen Hund erschießen, wenn er wildert.
Ich: Was heißt genau wildern?
Antwort: Wildern heißt, wenn er das Wild hetzt oder reißt. Bzw. angetroffen wird, wenn er es frisst.

Ich: Darf ein Jäger mir sagen, dass ich meinen Hund an die Leine nehmen muss?

Antwort: Natürlich ist es besser, wenn Sie der Jäger oder ein Waldaufsichtsorgan bittet, weil dann kanns nix geben. Um halt Schaden abzuwenden wenn grad Jungwild da ist, kommt halt auch auf die Jahreszeit drauf an. Und wenn der Hund an der Leine ist, dann kann nichts passieren, weil etwas Jagdtrieb hat ja jeder Hund

Ich: Aber er hat nicht das Recht, mir zu sagen, dass ich es tun muss.
Antwort: Zwingen kann er Sie nicht. Da hat er kein Recht dazu.

ich: Außer es ist sein Wald?
Antwort: Genau, dann wärs Besitzstörung.

@Nora: Das mit der Definition Wald ist vollkommen wurscht ;)
 
Das Jagdgesetz gilt mehr oder weniger überall ausserhalb des Ortsgebietes - also Wald, Feld, Wiese, Weg,.....

Und gerade der Wald ist in Ö frei begehbar, also man muss nicht am Weg bleiben, sondern darf auch quer durch, Ausnahmen davon sind streng geregelt und eher selten!
Auch wenn der Wald Privatbesitz ist, darf der Besitzer nicht einfach so den Zugang verbieten!
 
Miss Merlin Du bist die Beste!!!!!!!!!!!!!!!!!
Also habe ich mich gar nicht illegal bewegt und der nette Jäger hat mich gar nicht anplärren dürfen.
Werfe mich jetzt in wetterfeste Kleidung und werde hocherhobenen Hauptes mit meiner Schnuffeline durch die Welt spazieren.
 
So schauts aus.

Ich seh das halt so: Wenn einer nett fragt, und möglicherweise auch noch ne Begründung hat, hab ich kein Problem damit. (plärren geht mal gar nicht, der Ton macht die Musik)

Ich kann mit meinem sowieso ned wirklich ohne Leine durch den Wald, denn wenn er ein Reh sieht, das läuft oder einen Hasen, ist er weg. Ist mir einfach zu gefährlich bei unseren schießwütigen Jägern.
Aber gut zu wissen, wie das Gesetz lautet, ist es allemal.
 
So schauts aus.

Ich seh das halt so: Wenn einer nett fragt, und möglicherweise auch noch ne Begründung hat, hab ich kein Problem damit. (plärren geht mal gar nicht, der Ton macht die Musik)

genau so sehe ich das auch und drum ist es gut zu wissen was wirklich Gesetz ist, denn dann kann ich mit dem Plärrer diskutieren, sofern er sich zeigt der Feigling.

Ich kann mit meinem sowieso ned wirklich ohne Leine durch den Wald, denn wenn er ein Reh sieht, das läuft oder einen Hasen, ist er weg. Ist mir einfach zu gefährlich bei unseren schießwütigen Jägern.

Da ist meine GottseiDank zu bremsen, hoffentlich kommt sie nicht auf dem Geschmack :D
 
...nachdem ich so im Durchschnitt 2-3 mal pro Monat etwas heftigere Diskussionen mit den hier ortsansässigen Jägern führe, kann ich da auch einiges beitragen:
Stöbern und wildern liegt im Ermessen des Jägers. Stöbern ist für manche Jäger bereits pinkeln 1 m neben dem Weg. Ein Abschuss bei "wildern" muß nicht bewiesen werden...der Jäger gibt bei der BH an, dass der Hund gehetzt hat, ich kann als Hundebesitzer in Sichtweite daneben gestanden haben und gesehen haben, dass da nicht mal Wild war...egal...
Meine Hunde erlauben sich, beim Rad fahren mal am Weg 50-100 m Vollgas vorauszulaufen, wenn ich pfeife drehen sie um und kommen Vollgas zurück - das ist für unseren Jäger wildern und stöbern:mad:
Die Moral der Geschichte: Das NÖ (OÖ) Jagdgesetz kann man sich getrost auf's Klo hängen - es ist wage und schwammig und gibt dem Hundebesitzer im Endeffekt null Rechte. Wenn man in einer Gegend wohnt mit beschissenen Jägern, hat man das Nachsehen, entweder man ist irgendwann soweit, das eigene Grundstück nicht mehr ohne Leine zu verlassen, oder man riskiert irgendwann einen Abschuss oder bestenfalls eine Anzeige mit saftiger Gedlstrafe.

By the way: Wenn jemand ein größeres Objekt im Umkreis Wien kennt (großes Haus, großer Grund), das zum Verkauf steht - bitte melden...ich habe hier im Mostviertel die Schnauze gestrichen voll...

Grüsse,
Valerie
 
@ Dalhome

Ja, leider, es gibt jedes Gesetz eigentlich immer 2 x:

einmal so, wie es geschrieben steht....
einmal so, wie es sich derjenige, der es ausübt, zurechtlegt.....:(

Deswegen finde ich auch, man sollte wenn möglich immer das Gespräch suchen, und einen Kompromiss finden.
Mit - ich schätze mal so - 2/3 der Jäger kann man reden.
Das restliche Drittel ist im besten Fall stur, oder feindlich gesinnt, oder gar schießwütig, da muss man wohl entweder den Krieg erklären oder klein beigeben, je nach Kraft und Möglichkeit.
 
Oben