Ab welchem Alter darf laut TsG ein Hund das erste Mal werfen?

S

Sheera

Guest
Weiß das vielleicht wer?

Gibt es da Richtlinien? Ich hab nichts aussagekräftiges gefunden.....

Es geht um eine Hündin die selber erst am 31. 07. 2006 geboren wurde und jetzt Welpen hat, die 5 Wochen alt sind.......
 
Weiß das vielleicht wer?

Gibt es da Richtlinien? Ich hab nichts aussagekräftiges gefunden.....

Es geht um eine Hündin die selber erst am 31. 07. 2006 geboren wurde und jetzt Welpen hat, die 5 Wochen alt sind.......

sorry,aber, wen willst du da zur verantwortung ziehen ? da gibt es vielleicht zuchtregeln (wie beim ökv) ,aber sonst ?:confused:
bin gespannt auf antworten.

lg
 
Meist du jetzt als Zuchthund?

Denn naja, ich glaub kaum, dass sich die Natur da irgendwas lt. TsG verbieten lassen wird. Wenns geht, gehts halt.

Der Hund ist etwas über ein Jahr. Da gehts bei den meisten ja schon durchaus.
 
Nix ÖKV, da besteht ein Zucht- und Ausstellungsverbot!!

Sheeras Tochter Kara ist gemeint!!!

Erste Läufigkeit und drüber!! Und die ATÄ schaut weg, denn der meldet sich immer um, damit er den Ämtern entgeht!!!!
Hundehalte- und Umgangsverbot sei 1999 vom obersten Verwaltungsgerichtshof beschlossen und die jetzige ATÄ tut genausoviel wie der vorige - nämlich nix!!!
Jetzt wird sie wieder die Ausrede haben daß sie nix machen kann, denn da wo er die Hunde hält, ist er net gemeldet......
 
Da gibts kein Gesetz....

Bei Zuchthunden isses übrigens auch bei manchen Rassen schon ab 13 Monaten erlaubt.
 
Hundehalte- und Umgangsverbot sei 1999 vom obersten Verwaltungsgerichtshof beschlossen und die jetzige ATÄ tut genausoviel wie der vorige - nämlich nix!!!
Jetzt wird sie wieder die Ausrede haben daß sie nix machen kann, denn da wo er die Hunde hält, ist er net gemeldet......

Österreich? Dann ists der Verwaltungsgerichtshof - wenn schon denn schon ;) Und auch da muss es zumindest 2 Instanzenzüge vorher gegeben haben! Und auch dann spricht der VwGH das Halteverbot nicht direkt aus, sondern weist die Beschwerde ab oder gibt ihr statt! Dann ist der Spruch der Berufungsinstanz (Zweitinstanz) der entscheidende, nämlich wenn die letztinstanzliche vor dem VwGH in Rechtskraft erwächst!

Da müsstets was in den Händen haben - und zwar zumindest die zweitinstanzliche Entscheidung und das VwGH-Erkenntnis!
 
Österreich? Dann ists der Verwaltungsgerichtshof - wenn schon denn schon ;) Und auch da muss es zumindest 2 Instanzenzüge vorher gegeben haben! Und auch dann spricht der VwGH das Halteverbot nicht direkt aus, sondern weist die Beschwerde ab oder gibt ihr statt! Dann ist der Spruch der Berufungsinstanz (Zweitinstanz) der entscheidende, nämlich wenn die letztinstanzliche vor dem VwGH in Rechtskraft erwächst!

Da müsstets was in den Händen haben - und zwar zumindest die zweitinstanzliche Entscheidung und das VwGH-Erkenntnis!

http://209.85.129.104/search?q=cach...ein&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=at&client=firefox-a
 


Ja und das RIS-Volltext druckst dir aus, rufst bei der NÖ Landesregierung an und teilst denen den neuen Sachverhalt zu der alten Aktenzahl (befindet sich unter Betreff im RIS-Volltext) mit!

Durch den Spruch "Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen." wurde die Entscheidung der NÖ Landesregierung bestätigt und ist diese die rechtskräftige vollstreckbare Entscheidung ;)
 
Ja und das RIS-Volltext druckst dir aus, rufst bei der NÖ Landesregierung an und teilst denen den neuen Sachverhalt zu der alten Aktenzahl (befindet sich unter Betreff im RIS-Volltext) mit!

Durch den Spruch "Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen." wurde die Entscheidung der NÖ Landesregierung bestätigt und ist diese die rechtskräftige vollstreckbare Entscheidung ;)
Die ATÄ war vor einiger Zeit schon da und hat unverständlicherweise die Hunde dagelassen, mit der Begründung daß sich seit 99 das TSG 2x geändert hat und sie keinen falschen Paragraphen hinschreiben will sonst hat der in 3 Wochen die Hunde wieder zurück.....
Absoluter Topfen für mich!!! Dieser Bescheid gilt heute noch!!

Nur - jetzt kommen sie dem net an, denn welcher ATA soll denn wohin schauen??
In Wien hat er HH-Verbot, da ist er gemeldet, in Gutenstein hat er die Hunde, da ist er nimmer gemeldet......
 
Die ATÄ war vor einiger Zeit schon da und hat unverständlicherweise die Hunde dagelassen, mit der Begründung daß sich seit 99 das TSG 2x geändert hat und sie keinen falschen Paragraphen hinschreiben will sonst hat der in 3 Wochen die Hunde wieder zurück.....
Absoluter Topfen für mich!!! Dieser Bescheid gilt heute noch!!

Nur - jetzt kommen sie dem net an, denn welcher ATA soll denn wohin schauen??
In Wien hat er HH-Verbot, da ist er gemeldet, in Gutenstein hat er die Hunde, da ist er nimmer gemeldet......

Naja wie wohl, das müssts eigentlich selbst wissen die ATÄ - wenns jetzt was ausstellt dann mit den neuen §§, sie kann aber sehr wohl auf das aus dem Jahr 1999 bestehende Halterverbot hinweisen mit den alten Gesetzen... Manchmal frag ich mich wirklich - auch den ATÄrzten müsste das RIS bekannt sein und das dauert vielleicht 30 Minuten bis das alles zusammen hat!

Ich würd zuerst mal die NÖ Landesregierung informieren, dann die Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, laut VwGH-Erkenntnis dürfte das Magistrat der Stadt Wien auch etwas haben und dann die ATAs die für Wohnsitz und Gutenstein zuständig sind - in der Reihenfolge!
 
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