Ab wann Kläffen Ruhestörung?

Baggins24

Junior Knochen
So, nachdem ich heute im Urlaub wieder um sechs Uhr früh von den Nachbarshunden geweckt wurde habe ich eine Frage.

Ab wann ist Kläffen Ruhestörung. Es geht nicht ums kurze Anschlagen wenn jemand vorbeigeht beim Zaun oder sonstiges sondern ums durchgehende Kläffen aus Langeweile. Ohne Pause. Das ist meist täglich von 6 -9 Uhr.
Sonntags passiert das auch öfters aber da mach ich die Nachbarn dann aufmerksam dass es Sonntag ist. *grr*

Wir wohnen in einer kleinen Wohnsiedlung. Die Nachbarshunde sind ein Rotweiler und ein Schäfer die mehrmals täglich vom Garten in den Keller und wieder zurückgesperrt werden. :mad: Natürlich kennen sie nichts anders und waren noch nie draussen spazieren. Erziehung gibts darum natürlich auch nicht.

Was kann man machen?:confused: Ich hab selbst zwei Hunde aber sowas hab ich noch nie erlebt.
 
bei uns darf von 7-19 uhr von mo-fr und samstag von 7-17 uhr "lärm" gemacht werden. an sonn. und feiertag gar nicht. ein hund darf bei uns durchgehend 1/2 stunde bellen (steht alles im "gemeindegesetz"), wobei ich aber auch 1/2 stunde zu viel finden würde. wenn meine keift, bin ich gleich draussen und sorge für ruhe. aber auch bei uns gibt es hunde, die um 3 in der früh fröhich dahin kläffen. wenns niemand stört und sich niemand beschwert, wird es der besitzer halt auch nicht als untragbar finden, daher einmal mit dem HH sprechen und ersuchen, dass die hunde nicht so zeitig am morgen und unter tags nicht durchgehend bellen;)
 
ich lass meinen hund aus rücksicht auf die nachbarn gar nicht bellen, höchstens 2,3 kläffer, dann unterbinde ich es.

an deiner stelle würde ich das gespräch mit diesen nachbarn suchen und sie bitten, zumindest am wochenende in der früh für ruhe zu sorgen.

besonders in einer wohnsiedlung, wo man doch relativ nahe am anderen nachbarn wohnt ist es besonders störend, wenn die nachbarn keine rücksicht aufeinander nehmen :(
 
Meistens steht in der Gemeindeverordnung wie lange und vor allem wann ein Hund bellen darf bzw. wann Lärmbelästigung stattfinden darf. Allerdings liegt die Beweislast bei dir, dass heist du mußt dem Nachbarn nachweisen können, dass sein Hund "dauerhaft" bellt. Selbst wenn du das kannst, dann muß noch das ganze zu Gericht gehen. In die meisten Fälle wird das Verfahren eingestellt :(.

Wenn dein Nachbar in einem Mietshaus wohnt, dann kannst du ev. den Eigentümer bitten dafür sorge zu tragen das Ruhe herscht.
 
Du könntes aufschreiben, wann bis wann der Hund gebellt hat und mit den Nachbarn reden. Sollte das nicht helfen, würde ich mich auf der Gemeinde schlau machen, was das Gesetz vorsieht.
Ich würde nicht sofort zum "Gericht" rennen, oder so, sondern erst mal mit den Nachbarn reden, dass sie die Hunde erst später rauslassen.
Wenn gar nichts mehr geht und es unerträglich wird, dann muss was getan werden! Also jemanden einschalten...

Ich habe selber 2 Hunde und finde es "nervend" wenn sie schon zu bellen beginnen, wenn ein anderer Hund aus der Gasse einen Passanten ankündigt. Nach spätestens 5x Bellen bin ich draußen. Und sie haben schon gelernt nur zu bellen, wenn jemand definitiv zu UNSEREM Gartentor geht...dann merke ich am anderen Bellen, was los ist.
 
dachte immer, daß die "nachtruhe" von 22 uhr bis 6 uhr gültig sei, bzw die "mittagsruhe" von 12 uhr bis 14 uhr.
im schlimmsten fall würd ich den amtstierarzt auf die umstände mit dem keller aufmerksam machen und daß sie nie hinaus kommen.
da gibts ja ein tierschutzgesetz, wo alles geregelt ist, auslauf etc.
 
Da die Bellzeiten ja anscheinend von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind: weiß jemand, wie das in Wien geregelt ist?
 
Laut 2 Bekannten(Polizist, Anwalt) ist Hundegebell und Kinderlärm nicht in der Ruhestörung drinnen ;)

Und was den keller angeht - es gibt auch Leute mit WOHNkeller im Haus :rolleyes:
Nicht automatisch is Keller ein dunkles Loch wo man die Hunde einsperrt..
 
Und was den keller angeht - es gibt auch Leute mit WOHNkeller im Haus :rolleyes:
Nicht automatisch is Keller ein dunkles Loch wo man die Hunde einsperrt..

vermute mal stark, daß das den hunden egal sein wird, ob es ein wohnkeller oder ein anderer ist.
wenn sie nur keller und ab und zu mal garten kennen, sind sie trotzdem arm und weit davon entfernt, ein glückliches hundeleben zu führen.
 
Klar, aber Haltungstechnisch ist es dennoch ein Unterschied ;)
Wohnkeller = WOHNUNG
Keller = Feuchter Raum, meist dunkel - und ohne Menschliche Bezugspersonen.

ich erwähne das immer wieder, denn ICH wohne in einem WOHNkeller und meine Hunde mit mir ;)
Ich habe meine Wohnung im Kellergeschoss und die Hunde ihre Schlafräume und Plätze und mein Bett :D

Und DAS ist in der Hundehaltung sehr wohl ein Unterschied.

Das sie ausser dem Garten nix kennen ist traurig, brauch ma garnicht drüber reden.
 
du hast mich mißverstanden, du wohnst mit deinen hunden in diesem keller, das ist für sie der normale wohnbereich.
diese hunde sind aber, wenn ich es richtig verstanden habe, alleine in einem keller, getrennt vom wohnbereich.
ich hab unseren beheizten keller (ehemaliger schutzraum) der trocken ist, mit fliesen und drüber teppich ausgelegt, mit körbchen, matratzen etc ausgestattet, damit meine hunde bei sauwetter während ich nicht da bin, wo hinein können. der ist, nach unseren maßstäben gemessen, wirklich tadellos und trotzdem wollen sie ihn nicht wirklich. dabei schlafen sie mit mir zu silvester da unten, da die mauern dicker sind und meine älteste die knaller etc nicht so stark hört.
 
Also, weil ich jetzt schon mehrmals angeschrieben wurde, dass ich einfahc mit den Nachbarn reden soll. Wenn das vernünftig möglich wäre müsst ich hier nicht posten. ;)


Bei uns in der Gemeinde gibt es keine Regelung. Das einzige ist der wahrscheinlich nicht vorhandene Hundeführerschein.

lg
 
Oben