Hans Mosser
Medium Knochen
Aussendung der Wiener Rathauskorrespondenz von heute
Reisen mit Heimtieren zwischen EU-Staaten: Neue Vorschriften
Utl.: Übergangsfrist läuft noch bis 1. Oktober =
In der Zeit vom 3. Juli bis 1. Oktober 2004 gelten für Tiere als
Übergangsbestimmungen noch die bisherigen Einreisevorschriften der
jeweiligen EU-Staaten. Die neuen Vorschriften sehen u.a. vor, dass
Tiere, die älter als drei Monate sind, durch einen Chip (ISO-Norm
11784 oder 11785) oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein müssen.
Wichtig: Nach acht Jahren Übergangszeit wird nur noch der Chip
akzeptiert werden. Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung und ein
neuer von der EU-Kommission festgelegter Heimtierausweis für die
Reise erforderlich. Letzteren erhält man in Österreich beim
praktischen Tierarzt. Für Tiere unter drei Monaten, die noch nicht
geimpft sind, ist das Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten nur dann
erlaubt, wenn das "Baby" von seiner "Mutter" begleitet wird oder
ebenfalls über einen eindeutigen Identifikationsnachweis verfügt, der
vom jeweiligen EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird.
~
o Infos:
Magistratsabteilung 60 - Veterinäramt
Viehmarktgasse 5-7
1031 Wien
Tierschutz-Helpline: Tel.: 4000/8060
http://www.tierschutzinwien.at/
Kostenlose Bestellung der Wiener Heimtierbroschüre ist sowohl im
Internet als auch unter Tel.: 4000/8060 erhältlich!
Reisen mit Heimtieren zwischen EU-Staaten: Neue Vorschriften
Utl.: Übergangsfrist läuft noch bis 1. Oktober =
In der Zeit vom 3. Juli bis 1. Oktober 2004 gelten für Tiere als
Übergangsbestimmungen noch die bisherigen Einreisevorschriften der
jeweiligen EU-Staaten. Die neuen Vorschriften sehen u.a. vor, dass
Tiere, die älter als drei Monate sind, durch einen Chip (ISO-Norm
11784 oder 11785) oder eine Tätowierung gekennzeichnet sein müssen.
Wichtig: Nach acht Jahren Übergangszeit wird nur noch der Chip
akzeptiert werden. Außerdem ist eine gültige Tollwutimpfung und ein
neuer von der EU-Kommission festgelegter Heimtierausweis für die
Reise erforderlich. Letzteren erhält man in Österreich beim
praktischen Tierarzt. Für Tiere unter drei Monaten, die noch nicht
geimpft sind, ist das Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten nur dann
erlaubt, wenn das "Baby" von seiner "Mutter" begleitet wird oder
ebenfalls über einen eindeutigen Identifikationsnachweis verfügt, der
vom jeweiligen EU-Mitgliedsstaat anerkannt wird.
~
o Infos:
Magistratsabteilung 60 - Veterinäramt
Viehmarktgasse 5-7
1031 Wien
Tierschutz-Helpline: Tel.: 4000/8060
http://www.tierschutzinwien.at/
Kostenlose Bestellung der Wiener Heimtierbroschüre ist sowohl im
Internet als auch unter Tel.: 4000/8060 erhältlich!