Hans Mosser
Medium Knochen
APA-Meldung vom 17.Aug 04, 9:56 Uhr
WUFF hat seinerzeit über diesen Vorfall berichtet.
Drei Jahre nach "Hundemord" im Maurer Wald: 6.900 Euro Schmerzensgeld
Utl.: Für erlittenen Trennungsschmerz der Besitzerin =
Wien (APA) - Mehr als drei Jahren ist es her, dass ein Jäger im
Maurer Wald die Schäferhündin "Mona" erstochen hat. Der Weidmann, der
seinen bayrischen Gebirgsschweißhund "Asta" äußerln führte,
vermeinte, "Mona" würde sich auf seinen vierbeinigen Liebling stürzen
und stach zu. "Mona" überlebte nicht. Der Jäger wurde von einem
Wiener Bezirksgericht wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung zu zehn
Wochen bedingter Haft verurteilt. Die Hundebesitzerin hat daraufhin
eine Schadenersatzklage eingebracht. Jetzt wurden der Frau 6.900 Euro
Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.
Die Begründung des Gerichts laut einer Aussendung des Vereins
gegen Tierfabriken (VgT) vom Dienstag: Weil die Frau ihren Hund so
geliebt hatte und durch den Verlust psychisch schwer beeinträchtigt
worden war. "Die Klägerin hatte zu Mona ein besonderes Nahverhältnis
und betrachtete diese auf Grund ihrer allgemeinen Einstellung Tieren
gegenüber als gleichwertiges Familienmitglied", hieß es in der
Urteilsbegründung. "Die Maßnahmen, die sie darauf ergriff, indem sie
ärztliche Hilfe in Anspruch nahm, waren adäquat."
(Schluss) lor/wh
APA0133 2004-08-17/09:56
WUFF hat seinerzeit über diesen Vorfall berichtet.
Drei Jahre nach "Hundemord" im Maurer Wald: 6.900 Euro Schmerzensgeld
Utl.: Für erlittenen Trennungsschmerz der Besitzerin =
Wien (APA) - Mehr als drei Jahren ist es her, dass ein Jäger im
Maurer Wald die Schäferhündin "Mona" erstochen hat. Der Weidmann, der
seinen bayrischen Gebirgsschweißhund "Asta" äußerln führte,
vermeinte, "Mona" würde sich auf seinen vierbeinigen Liebling stürzen
und stach zu. "Mona" überlebte nicht. Der Jäger wurde von einem
Wiener Bezirksgericht wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung zu zehn
Wochen bedingter Haft verurteilt. Die Hundebesitzerin hat daraufhin
eine Schadenersatzklage eingebracht. Jetzt wurden der Frau 6.900 Euro
Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.
Die Begründung des Gerichts laut einer Aussendung des Vereins
gegen Tierfabriken (VgT) vom Dienstag: Weil die Frau ihren Hund so
geliebt hatte und durch den Verlust psychisch schwer beeinträchtigt
worden war. "Die Klägerin hatte zu Mona ein besonderes Nahverhältnis
und betrachtete diese auf Grund ihrer allgemeinen Einstellung Tieren
gegenüber als gleichwertiges Familienmitglied", hieß es in der
Urteilsbegründung. "Die Maßnahmen, die sie darauf ergriff, indem sie
ärztliche Hilfe in Anspruch nahm, waren adäquat."
(Schluss) lor/wh
APA0133 2004-08-17/09:56