1. Listenhund! Anschaffung, Ausbildung, Sachkundenachweis

Stafflover4ever

Neuer Knochen
Hallo ihr lieben WUFFLER!

Ich bin neu hier, weil ich mir dachte ich könnte mich hier etwas über Listenhunde erkundigen.

Ich bin seit Jahren Hundehalterin, nicht vorbestraft auf irgendeine Art :D. Ich setze mich "als Hobby" auch im Tierschutz ein. Mit ehrenamtlicher Arbeit etc. also unerfahren bin ich mit Hunden generell nicht ( --> Tierpflegerin)

Jetzt dachte ich mir, mach ich mal ernst, und leg mir einen "Kampfhund" zu. Ich liebe die Rassen Staff und Pit! Sie strahlen so viel Ruhe und Kraft gleichzeitig aus. Sind einfach sehr ästhetische Hunde und die meisten waaaahnsinnig liebe Zeitgenossen die nicht mal einer Fliege was tun! Was diese Panikmache soll versteh ich sowieso nicht.

Ich wohne in NÖ im Bez. GF und würde mir entweder von einer Orga oder aus dem WTV mit Patenschaft mit Übernahme, um den Hund kennenzulernen, einen Staff oder Pit nehmen. Nun, das bürokratische und gesetzliche, dass ich einen Sachkundenachweis und im TSV bei Abholung einen Strafgesetzbuchauszug (oder so gg) brauche, weiss ich. Jetzt meine Fragen;

In welchem Zeitraum (ab dem Zeitpunkt wenn ich den Hund "erstehe") bis wann muss ich den Nachweis erbringen? (HAZD direkt in Drösing, bei mir Daheim, würde einen machen)

Wie viel mehr kostet mich die Hundesteuer in meiner Gemeinde? Oder muss ich mich da direkt bei ihr erkundigen?

Ist es wirklich so kompliziert einem Lebewesen ein neues zu Hause zu schenken?

Und kann mir vielleicht jemand einen Züchter mit Notfellchen, eine Orga oder einen Verein empfehlen? Ich möchte einem in Not geratenen Hund, oder Tierheimhund ein zu Hause schenken!

Würde mich über zahlreiche Infos sehr freuen!

Danke!
GLG
Stafflover
 
Ich kann Dir nur zur Frage der Höhe der Hundesteuer sagen, dass diese von der jeweiligen Gemeinde festgesetzt wird. Also direkt anrufen und nachfragen.

Bei der Anmeldung musst Du auch eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung nachweisen.
 
Danke! Wurde mir schon per PN gesagt! gg

Wo findet man denn eine Versicherung die Hunde, vor allem Listis, versichert? Und wie hoch können da die Prämien sein?
 
Das macht jedes Versicherungsinstitut. Du musst Dich nur vorher erkundigen, welche Haftpflichthöhe erforderlich ist. Die Prämienhöhe richtet sich dann danach und ist sicherlich auch je Versicherungsinstitut unterschiedlich, also Angebote einholen bzw. mit Deinem jetzigen Versicherungsmakler aushandeln.

Bei einer Haushaltsversicherung ist üblicher Weise ein Hund mitversichert. Schau in Deiner Polizze nach und wenn er nicht angeführt ist, dann rein nehmen lassen und natürlich die Versicherungssumme überprüfen/abklären.
 
Eine kurze Frage am Rande .... muss ein Listenhund anders/höher versichert werden als jeder andere Hund ? :eek:
 
@EvaJen; Soweit ich weiss ja! Weil da "mehr" kosten anfallen können als bei jedem anderen Hund. Im Bezug auf Schmerzensgeld zb.

Echt wahr ? Weil als ich meine Hunde in die Haftpflicht mit rein genommen hab, hat kein Mensch nach der Rasse der Hunde gefragt :confused::eek: Und ich find auch im Internet auf die Schnelle keine unterschiedlichen Prämien für Listenhund und Nichtlistenhund !
 
@EvaJen; Soweit ich weiss ja! Weil da "mehr" kosten anfallen können als bei jedem anderen Hund. Im Bezug auf Schmerzensgeld zb.

nein soviel ich weiss nicht-
ich habe pro hund auf 3.000.000 euro
versichern lassen- denn - ob groß oder klein zB über die strasse laufen
und 2 autos zusammen knallen, bleibt der schaden gleich hoch - das liegt weder an der rasse noch größe...

und ich glaube auch nicht - wenn ein staff oder ein RR zubeissen, das da wirkliche unterschiede zu sehen sind -allerdings wurde ich beim anmelden
bei einer versicherung gefragt WELCHE rasse ...
 
@Stafflover4ever

Wenn Du seit Jahren Hunde hältst, mußt Du ja ohnehin eine Haftpflichtversicherung haben. Da kannst Du den neuen Hund ja einfach dazuversichern lassen.

Ich habe unsere Hundehaftpflichtversicherung seit dem ersten Hund durchgehend; hab nur dort angerufen, wenn ein Hund gestorben und später ein neuer ins Haus gekommen ist. Da wurden nie irgendwelche Fragen nach Rasse etc. gestellt.

Ich denke, ein Versicherungsunternehmen wäre ja dumm, wenn es einem langjährigen Kunden Schwierigkeiten machen würde, nur weil ein "neuer" Hund jetzt einer anderen Rasse angehört.

Ich glaube, Du machst Dir da zu viele Sorgen. Wenn Du den Hund, so wie Du geschrieben hast, über eine "Patenschaft mit Übernahme" nimmst, dann kennst Du ihn schon und weißt daß Du mit ihm gut "umgehen" kannst. Dann sollte auch der Sachkundenachweis kein besonderes Problem darstellen. Die höhere Hundesteuer in NÖ ist halt blöd, sollte aber ja auch finanzierbar sein.

Worüber ich mir mehr Gedanken machen würde, ist die Frage ob der Hund in der Nachbarschaft / vom Vermieter etc. akzeptiert werden würde. Das würde ich vorher abklären, zumal man da u.U. auch "böse Überraschungen" erleben kann.

Liebe Grüße, Conny
 
Was mir gerade noch einfällt - soweit ich weiß, gibt es in NÖ (zumindest in manchen Gemeinden) bestimmte Auflagen bezüglich Gartenzaunhöhe etc. bei der Haltung von Listenhunden. Meines Wissens kann die Gemeinde die "Ausbruchssicherheit" des Gartens bei Listenhunden überprüfen und diesbezüglich gewisse "Forderungen" stellen. Ich hab zumindest eine Freundin in NÖ, die wegen ihrer Rotti-Mix-Hündin "auf Geheiß" der Gemeinde den Gartenzaun höher machen mußte (ohne, daß die Hündin jemals irgendwie "auffällig" gewesen wäre).

Liebe Grüße, Conny
 
Als ich neu in diese Gemeinde kam wurde ich total über meine Hunde ausgefragt! Welche Rasse, Grösse, Alter, Gewicht, Herkunft, kastriert oder nicht und noch viel mehr!

Das war bei der alten Gemeinde nicht so! Wegen der Haftpflichtversicherung muss ich meinen Mann fragen, der hat das gemacht. Ich kenne mich damit nicht aus! *Schuldig bekenne :D*

Gehört habe ich allerdings von Freunden dass ihre Versicherungen sowas wie Alter, Größe und Rasse wissen wollten...ich würde mich auch gar nicht um das auf die Strasse laufen sorgen machen...meine Hunden haben alle BGH Prüfungen und sind jedes Wochenende in der Hundeschule mit mir. Die folgen!

Zaun in dem Sinne haben wir keinen, haben einen Innenhof mit einer ca. 2m hohen Mauer (begrünter Innenhof). Das Nachbargrundstück liegt tiefer als unseres. Da sollte eigentlich nichts sein.

Und ein Hund ist im Tierheim immer anders als im Alltag! Das Tierheim stresst unheimlich. Der Alltag kann dann was ganz was neues sein. Da weiss man nie ob der Hund jetzt noch gestresster is, oder das ganze gelassen sieht.
 
Wir haben unsere Hunde auch in der "normalen" Haushaltsversicherung mitversichert, ich habe damals die Rasse angegeben, ich weiß allerdings nicht mehr ob die das wollten oder nicht.
Ansonsten kannst Du ja alles bei der Gemeinde erfragen, ist ja überall anders.

Soweit ich weiß muss man den Hundeführschein 3 Monate nach Übernahme machen, ist aber vielleicht in NÖ auch anders als in Wien.
Wenn Du Dir so eine arme Socke aus Vösendorf vom TSH nimmst, dann beraten die Dich sicher sehr gut, da gibt es ja auch immer Infotage über Listenhunde, man kann dann dort auch den Hundeführschein machen, ich glaube das habe ich in der Vereinszeitschrift gelesen.

Ich finde auch, dass das ganz tolle Hunde sind, mit wenigen Chancen ein Zuhause zu finden, allerdings sollte man sich drauf einstellen, dass man im Alltag schon Probleme haben könnte.
Ich gebe es ehrlich zu, das ist der Grund dass ich mir keinen Listenhund nehmen würde, denn dauernd angefeindet zu werden und wie ein Aussätziger behandelt zu werden, darauf kann ich verzichten.
Bei uns in Wien kann das schon zum Problem werden, leider.
Aber vielleicht verliebe ich mich doch einmal unsterblich in so einen tollen Hund und dann ist einem das eh egal.
LG Ingrid
 
Ich wurde bei den Versicherungen nie nach der Rasse gefragt. Einmal habe ich mein weißmannichtgenau-Aufzählung von gewissen Rassen inkl. Pit Bull begonnen. Antwort: Na dann schreiben ma Mischling :D

Bis auf der neuen Gesetze ( Hundeführschein, eventuell höhere Steuer ) sehe ich jetzt aber nicht genau, wo die Mehrprobleme einen Listenhund zu halten liegen sollen.
Ja ab und an kommen blöde Kommentare. In Wien mehr als anderswo in Österreich, aber es hält sich eigentlich in Grenzen. Vor allem wenn der Hund gut erzogen ist.
Nachdem du schreibst, sie tun keiner Fliege was zu leide, schreib ich: Es sind nicht alle begnadeten Hundewiesenpazifisten und darauf solltest du durchaus auch achtgeben, wenn du keine Scherereien willst.

Ansonsten kommt meines erachtens viel auf das Wesen des Hundes an. Du kannst einen unproblematischen Hund adoptieren, oder einen mit Rucksack. Aber das hängt ja weniger an Listenhund oder nicht, sondern an deiner Entscheidung.
 
Auszug aus dem NÖ Hundehaltegesetz:

§ 4 Abs. 1 des NÖ Hundehaltegesetzes besagt, dass das Halten von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) vom Hundehalter bzw. von der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich unter Anschluss der in Ziffer 1 bis 6 genannten Nachweise anzuzeigen ist, somit:

• Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin

• Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes sowie der Nachweis der Kennzeichnung gemäß § 24 a Tierschutzgesetz, BGBl. I Nr. 118/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 35/2008; (§ 24 a Tierschutzgesetz betrifft die Kennzeichnung von Hunden mittels Mikrochips und Registrierung von Hunden)

• Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde

• Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll [darunter ist die dem Hund zur Verfügung stehende Auslauffläche nach m² (Größe) und Beschaffenheit (lagemäßige Beschreibung) der Liegenschaft samt Art und Höhe der Einfriedung und Beschreibung des Gebäudes, ebenfalls nach Größe und Beschaffenheit, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, samt Nachweis (z.B. Plan) zu verstehen]

• Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung dieses Hundes

• Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Gemäß § 4 Abs. 5 des NÖ Hundehaltegesetzes ist der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung dann gegeben, wenn der Hundehalter oder die Hundehalterin eine auf seinen oder ihren Namen lautende Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von € 500.000,-- für Personenschäden und € 250.000,-- für Sachschäden abgeschlossen hat, aufrechterhält und der Nachweis des Bestandes der Gemeinde ab dem Zeitpunkt der Anzeige jährlich vorgelegt wird.)
 
...ich würde mich auch gar nicht um das auf die Strasse laufen sorgen machen...meine Hunden haben alle BGH Prüfungen und sind jedes Wochenende in der Hundeschule mit mir. Die folgen!

lol -

hund bleibt hund, auch meine werden gearbeitet :cool:
was nicht heisst, das es mal zu einem zwischenfall kommen KANN! kein
HH ist gefreit von einem zwischenfall -
und BGH heißt absolut garnichts - ausser das du am HUNDEPLATZ ne prüfung abgelegt hast ...
viele hunde " funktionieren " am platz und im altag nicht ...!!
..
 
Zaun in dem Sinne haben wir keinen, haben einen Innenhof mit einer ca. 2m hohen Mauer (begrünter Innenhof). Das Nachbargrundstück liegt tiefer als unseres. Da sollte eigentlich nichts sein. .

Das sollte mMn - unter der Voraussetzung, daß das Eingangstor stabil ist - reichen. Ich würde trotzdem zur Sicherheit vor Übernahme eines Hundes abklären ob die Gemeinde /die Nachbarn etc. keine Schwierigkeiten machen werden. Sicher ist sicher.

Und ein Hund ist im Tierheim immer anders als im Alltag! Das Tierheim stresst unheimlich. Der Alltag kann dann was ganz was neues sein. Da weiss man nie ob der Hund jetzt noch gestresster is, oder das ganze gelassen sieht.

Stimmt natürlich, nur wirst Du mit einem Patenhund ja auch aus dem TH rauskommen und daher einen ersten Eindruck davon gewinnen, wie der Hund z.B. auf lärmende Kinder, Radfahrer etc. etc. reagiert und wie Du ihm Ruhe und Sicherheit vermitteln kannst. Und das, denke ich, ist bereits ein großer Vorteil für den Sachkundenachweis.

Bis auf der neuen Gesetze ( Hundeführschein, eventuell höhere Steuer ) sehe ich jetzt aber nicht genau, wo die Mehrprobleme einen Listenhund zu halten liegen sollen.

Grundsätzlich schon richtig. Nur nachdem die Hunde, die wir vor dem Simba hatten Nicht-Listen-Hunde waren, hab ich schon gemerkt, daß es TEILWEISE Unterschiede gibt. Es kann nun einmal auch unter Nachbarn, Hausverwaltern etc. etc. Menschen geben, für die ein Listenhund leider kein "ganz normaler Hund" ist. Was ich z.B. definitiv weiß ist, daß es Wohnbaugenossenschaften gibt, wo Du mit jeder Art von "Getier" einziehen kannst, aber NICHT mit einem Listenhund. Auch hier im Forum gab's doch einmal einen Fall, wo ein Bürgermeister den Zuzug einer Userin mit Listenhund in eine Gemeindewohnung verweigert hat, obwohl dort grundsätzlich Hundehaltung erlaubt war.

Oder: Ich hab ja schon erwähnt, daß ich oft am Land bin, weil meine Mutter dort ein kleines Häuschen hat. Der Zaun dort ist seit "Ewigkeiten" etwas "löchrig". Hat nie jemanden gestört obwohl ich immer meine Hunde mithatte (und die Hündin, die wir vor dem Simba hatten "scharf" auf Nachbars Kaninchen gewesen wäre). Aber der Simba war noch ein Welpe, als die Nachbarn plötzlich ganz dringend das "Thema Zaunreperatur" zur Sprache brachten.

Ich bereue es trotzdem in keinster Weise einen "Listi" zu haben, aber die TE will wissen, was auf sie "zukommen" kann - das halte ich für sehr vernünftig - und ich denke, da sollten wir nichts "schönreden".

Liebe Grüße, Conny
 
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