Der Besitz von Stachelhalsbändern ist in Österreich, Bundestierschutgesetz, verboten. Anzeige bei Polizei, die beschlagnahmt die Halsbänder (müssen beschlagnahmt werden, weil ja sonst der Besitzer ein Dauerdelikt setzt). Bei der Verwendung eines Stachelhalsbandes ist ja sowieso auch die Anzeige...