Das denke ich nicht.
Erstens, weil kein Züchter genannt wird, und zweitens weil Aussagen an Dritte mit einem Vetrag nichts zu tun haben.
Schriftlich gabs nichts, mündlich angeblich auch nicht, wenn aber doch, hält das vor Gericht nur dann, wenn es Zeugen gibt. D.h. der Herr "Geschäftsmann"...