Ich denke die Definition ist eindeutig:
Quelle OÖ Hundehaltegesetz
"Im Ortsgebiet besteht Leinen- oder Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten...