Eigentlich hatten die Zeugen, und das waren einige, ja keinen Grund die Unwahrheit zu sagen, sie haben ja nichts davon. Dem Pächter, sprich Wirt, ist gesetzlich sicher keine Schuld zuzuweisen.
Ich bin da irgendwie im Zwiespalt. Auf der einen Seite: gehe ich über eine bestückte Alm, trage ich...