gesetzliche lage bei rauferein

@juka: das ist klar das nicht alle eine anzeige machen... doch würde mich wirklich mal der ernstfall interessieren..

zb hat puma nen 8mon alten schäfer ziemlich stark verletzt .. puma an der leine, der schäfer (auch rüde) ohne leine,HB oder BG (war schon mitten in der nacht)... jedenfalls is der schäfer trotz meines rufens, das sie ihn weg nehmen soll, auf puma zu... erst spielaufforderung, dann knurren, dann hinschnappen... ich konnte leider nicht aus, weil hinter uns noch 2 unangeleinte hunde kamen und vor uns die besitzerin stand von dem hund... schlußendlich war ihrer doch recht stark verletzt und sie drohte mit anzeige..

außerdem interessiert es mich (abgesehen von diesem fall) wie die gesetztliche lage da nun wirklich aussieht... da in Ö der hund ja als "sache" gilt..
 
@juka: das ist klar das nicht alle eine anzeige machen... doch würde mich wirklich mal der ernstfall interessieren..

zb hat puma nen 8mon alten schäfer ziemlich stark verletzt .. puma an der leine, der schäfer (auch rüde) ohne leine,HB oder BG (war schon mitten in der nacht)... jedenfalls is der schäfer trotz meines rufens, das sie ihn weg nehmen soll, auf puma zu... erst spielaufforderung, dann knurren, dann hinschnappen... ich konnte leider nicht aus, weil hinter uns noch 2 unangeleinte hunde kamen und vor uns die besitzerin stand von dem hund... schlußendlich war ihrer doch recht stark verletzt und sie drohte mit anzeige..

außerdem interessiert es mich (abgesehen von diesem fall) wie die gesetztliche lage da nun wirklich aussieht... da in Ö der hund ja als "sache" gilt..

Also in dem Fall ist meine persönliche Meinung:
Der Schäferhundbesitzer ist selber schuld, es herrscht nun mal Leinen oder Beißkorbpflicht und wenn ich meinen Hund nicht abrufen kann, muss er halt an der Leine bleiben.

Hätte ich einen unveträglichen Hund dann würde ich auch nicht einsehen, warum ich ihn mit Leine und Beißkorb ausstatten muss, nur weil die anderen Hundebesitzer nicht fähig sind, ihre Hunde bei sich zu behalten.
 
...Leute, es geht gesetzlich einfach um das Verursacherprinzip: der Halter des Hundes, der einen Schaden an einer Sache (anderer Hund, Auto...) oder Menschen verursacht ist dafür haftbar.
Wenn ein an der Leine geführter Hund einen Schaden anrichtet, dann war er offensichtlichst nicht sicher verwahrt, und ist für den angerichteten Schaden haftbar!!!!
Hunde, die nur an der Leine nicht davon abzuhalten sind, Schaden anzurichten (z.B einen anderen Hund zu verletzen...), sind mit Beißkorb zu sichern! Das sollte eigentlich eine Selbverständlichkeit sein!

...ich hatte vor einiger Zeit mal so eine Sache, wo eine meiner freilaufenden Hündinnen von einem Leinenhund in den Arsch getackert wurde, in dem Moment, wo ich sie abgerufen habe und sie sich umgedreht hat um zu mir zu kommen, hat der Leinenhund nachgefasst (der Besitzer konnte den Hund nicht anständig an der Leine halten) - nein, ich habe den Halter nicht angezeigt obwohl er sich zuerst mal uneinsichtig zeigte (mein Hund war eh an der Leine...), er wurde von anderer Stelle darüber aufgeklärt, wie sich die Sache verhält und sein Leinenhund hatte von da an einen Beißkorb oben (war auch nicht der erste Vorfall dieser Art...)

Grüsse,
Valerie - die froh ist, nicht mehr in Wiennähe zu wohnen, da sind mir etwas zuviele Leinenbeisser unterwegs...
 
...ich hatte vor einiger Zeit mal so eine Sache, wo eine meiner freilaufenden Hündinnen von einem Leinenhund in den Arsch getackert wurde, in dem Moment, wo ich sie abgerufen habe und sie sich umgedreht hat um zu mir zu kommen, hat der Leinenhund nachgefasst (der Besitzer konnte den Hund nicht anständig an der Leine halten) - nein, ich habe den Halter nicht angezeigt obwohl er sich zuerst mal uneinsichtig zeigte (mein Hund war eh an der Leine...), er wurde von anderer Stelle darüber aufgeklärt, wie sich die Sache verhält und sein Leinenhund hatte von da an einen Beißkorb oben (war auch nicht der erste Vorfall dieser Art...)

Also ich verstehe das dann so, dass deine unangeleinte Hündin zu dem angeleinten Hund hingelaufen ist oder täusche ich mich ?
Denn wenn das so ist verstehe ich auch seine Reaktion ehrlich gesagt, denn wenn er eh schon an der Leine geht muss halt der andere HH seinen Hund auch rechtzeitig zurück rufen.
 
...Leute, es geht gesetzlich einfach um das Verursacherprinzip: der Halter des Hundes, der einen Schaden an einer Sache (anderer Hund, Auto...) oder Menschen verursacht ist dafür haftbar.
Wenn ein an der Leine geführter Hund einen Schaden anrichtet, dann war er offensichtlichst nicht sicher verwahrt, und ist für den angerichteten Schaden haftbar!!!!
Hunde, die nur an der Leine nicht davon abzuhalten sind, Schaden anzurichten (z.B einen anderen Hund zu verletzen...), sind mit Beißkorb zu sichern! Das sollte eigentlich eine Selbverständlichkeit sein!

...ich hatte vor einiger Zeit mal so eine Sache, wo eine meiner freilaufenden Hündinnen von einem Leinenhund in den Arsch getackert wurde, in dem Moment, wo ich sie abgerufen habe und sie sich umgedreht hat um zu mir zu kommen, hat der Leinenhund nachgefasst (der Besitzer konnte den Hund nicht anständig an der Leine halten) - nein, ich habe den Halter nicht angezeigt obwohl er sich zuerst mal uneinsichtig zeigte (mein Hund war eh an der Leine...), er wurde von anderer Stelle darüber aufgeklärt, wie sich die Sache verhält und sein Leinenhund hatte von da an einen Beißkorb oben (war auch nicht der erste Vorfall dieser Art...)

Grüsse,
Valerie - die froh ist, nicht mehr in Wiennähe zu wohnen, da sind mir etwas zuviele Leinenbeisser unterwegs...

hmmm, ein hund eines freundes hat mal mein auto innen angenagt.

hundeversicherung hat gezahlt.
 
@juka: das ist klar das nicht alle eine anzeige machen... doch würde mich wirklich mal der ernstfall interessieren..

zb hat puma nen 8mon alten schäfer ziemlich stark verletzt .. puma an der leine, der schäfer (auch rüde) ohne leine,HB oder BG (war schon mitten in der nacht)... jedenfalls is der schäfer trotz meines rufens, das sie ihn weg nehmen soll, auf puma zu... erst spielaufforderung, dann knurren, dann hinschnappen... ich konnte leider nicht aus, weil hinter uns noch 2 unangeleinte hunde kamen und vor uns die besitzerin stand von dem hund... schlußendlich war ihrer doch recht stark verletzt und sie drohte mit anzeige..

außerdem interessiert es mich (abgesehen von diesem fall) wie die gesetztliche lage da nun wirklich aussieht... da in Ö der hund ja als "sache" gilt..

schau, hier ist ein Link, frag vielleicht mal unverbindlich nach! Sie soll sehr nett sein und sich wirklich einsetzen!
http://www.ra-kuttner.at/tierrecht.html
 
...Leute, es geht gesetzlich einfach um das Verursacherprinzip: der Halter des Hundes, der einen Schaden an einer Sache (anderer Hund, Auto...) oder Menschen verursacht ist dafür haftbar.
Wenn ein an der Leine geführter Hund einen Schaden anrichtet, dann war er offensichtlichst nicht sicher verwahrt, und ist für den angerichteten Schaden haftbar!!!!
Hunde, die nur an der Leine nicht davon abzuhalten sind, Schaden anzurichten (z.B einen anderen Hund zu verletzen...), sind mit Beißkorb zu sichern! Das sollte eigentlich eine Selbverständlichkeit sein!

...ich hatte vor einiger Zeit mal so eine Sache, wo eine meiner freilaufenden Hündinnen von einem Leinenhund in den Arsch getackert wurde, in dem Moment, wo ich sie abgerufen habe und sie sich umgedreht hat um zu mir zu kommen, hat der Leinenhund nachgefasst (der Besitzer konnte den Hund nicht anständig an der Leine halten) - nein, ich habe den Halter nicht angezeigt obwohl er sich zuerst mal uneinsichtig zeigte (mein Hund war eh an der Leine...), er wurde von anderer Stelle darüber aufgeklärt, wie sich die Sache verhält und sein Leinenhund hatte von da an einen Beißkorb oben (war auch nicht der erste Vorfall dieser Art...)

Grüsse,
Valerie - die froh ist, nicht mehr in Wiennähe zu wohnen, da sind mir etwas zuviele Leinenbeisser unterwegs...
das kanns ja auch nicht sein, das ich mit meinem mit leine und mk gehen muß, das ihn vielleicht ein anderer beißen kann, weil der ohne leine herkommt....
 
Also ich verstehe das dann so, dass deine unangeleinte Hündin zu dem angeleinten Hund hingelaufen ist oder täusche ich mich ?
Denn wenn das so ist verstehe ich auch seine Reaktion ehrlich gesagt, denn wenn er eh schon an der Leine geht muss halt der andere HH seinen Hund auch rechtzeitig zurück rufen.

...tja, die netten Herren auf dem Wachzimmer mit den schicken Uniformen waren nicht seiner Meinung und haben ihm das auch nachdrücklich mitgeteilt:D - mal ganz abgesehen von den netten Befleglereien, die ich mir von dem uneinsichtigen Hundehalter anhören konnte, die eigentlich nichts zur Sache tun, aber wodurch ich mich bemüßigt sah, der Sachlage nachzugehen...

...was haben manche Leute für Hunde? Wenn Beschädigungsbeissen da das Kommunikationsmittel der Wahl ist, muß der Hundehalter verhindern, dass es dazu kommt - Beißkorb, ganz einfach...und dieser Argumentation, dass der Beißkorbhund sich nicht wehren kann finde ich schon ziemlich deftig...worum geht's hier eigentlich? Wer schneller und besser beissen kann?

Ist das eigentlich ein erhebendes Gefühl, durch die Gegend zu marschieren und den ungesicherten Leinenhund andere Hunde, die sich erlauben, in Zahnentfernung zu kommen, zusammenbeissen lassen, weil er ist ja eh an der Leine, selber Schuld wenn wer daherkommt? Braucht man das für den täglichen Nervenkitzel?
Wenn ich so einen Hund hätte, würde ich tunlichst einen Maulkorb verwenden und ihn abseits von Hundeansammlungen ausführen...

Grüsse,
Valerie
 
...tja, die netten Herren auf dem Wachzimmer mit den schicken Uniformen waren nicht seiner Meinung und haben ihm das auch nachdrücklich mitgeteilt:D - mal ganz abgesehen von den netten Befleglereien, die ich mir von dem uneinsichtigen Hundehalter anhören konnte, die eigentlich nichts zur Sache tun, aber wodurch ich mich bemüßigt sah, der Sachlage nachzugehen...

...was haben manche Leute für Hunde? Wenn Beschädigungsbeissen da das Kommunikationsmittel der Wahl ist, muß der Hundehalter verhindern, dass es dazu kommt - Beißkorb, ganz einfach...und dieser Argumentation, dass der Beißkorbhund sich nicht wehren kann finde ich schon ziemlich deftig...worum geht's hier eigentlich? Wer schneller und besser beissen kann?

Ist das eigentlich ein erhebendes Gefühl, durch die Gegend zu marschieren und den ungesicherten Leinenhund andere Hunde, die sich erlauben, in Zahnentfernung zu kommen, zusammenbeissen lassen, weil er ist ja eh an der Leine, selber Schuld wenn wer daherkommt? Braucht man das für den täglichen Nervenkitzel?
Wenn ich so einen Hund hätte, würde ich tunlichst einen Maulkorb verwenden und ihn abseits von Hundeansammlungen ausführen...

Grüsse,
Valerie


Hm also ich finde das trotzdem eine Frechheit, da hält man sich an das Gesetz und bekommt trotzdem Ärger :rolleyes:
 
Valerie, ich kann Dir nur Recht geben. So wie Du das siehst, das war früher mal für die meisten selbstverständlich, und die paar Idioten, die sich nicht daran hielten, waren allgemein bekannt und wurden eben gemieden.

Besonders prickelnd finde ich es, wenn solche Leute dann noch in einer größeren Hundefreilaufzone unterwegs sind, womöglich selber ohne Leine, und von Weitem schon rufen, man solle doch seinen Hund von ihrem fernhalten......alles schon erlebt.

Mein alter Herr Cato war nämlich auch einer von der neugierigen Sorte, der immer hingelaufen ist, zumindest wenn ich mich nicht eingemischt habe. Allerdings hatte er auch ein Gespür dafür, wo er dann doch besser umdreht, er wurde in den 11 Jahren bei mir nie gebissen, trotz 95% Freilauf mit 90% Hinlaufen, trotzdem er die meiste Zeit im 10. Bezirk gewohnt hat, trotzdem er selber ( weil Müllschlucker ) oft einen Beißkorb trug.
 
Also so finde ich das nicht!

Wenn ich meinen Hund an der Leine ist (egal ob lieb oder nicht) und ein anderer Hund läuft zu meinen und meiner an der Leine beißt, so zahle ich keine TA-Kosten an den anderen Besitzer. Mein Hund war durch die Leine sehr wohl unter Kontrolle, war ja bei mir.

Wenn ich meinen Hund ohne Leine läufen lasse, so muß ich meinen jederzeit unter Kontrolle haben, zB anrufen, daß er zu keinen anderen Hund läuft, der an der Leine ist, habe ich den Hund nicht unter Kontrolle und mein Hund wird gebissen, so gehören meine TA-Kosten mir und ich nehme mir die Zeitung zu Hause und schlage Sie mir auf den Kopf mit, das nächste mal muß ich besser aufpassen zB muß ich mit meinen Hund arbeiten, damit ich ihn besser unter Kontrolle habe.

Ein Hund geht mit Leine, Leine reißt ab und Hund läuft ins Auto, zahlt die Versicherung. Würde der Hund ins Auto laufen, weil er nicht angeleint war, so muß ich den Schaden selbst bezahlen. Meiner Meinung nach ist es so auch bei Hunden.

Danke - genauso sehe ich das auch :)
 
und hast du immer noch nicht begriffen, dass es - wie so oft, nicht um DICH geht, sondern nur um ein Beispiel?

Herrjeh - gibts denn in diesem Forum nicht einen Thread, in dem du nicht vollkommenen dünnschiss loslässt, Sachen verdrehst, Leute nervst und einfach nur rummüllst??


Dat haben Trolle nu ma. Die wollen nicht anders. ;)
Mit einem agressiven Hund besuche ich keine Gegenden die von vielen Hundenhaltern frequentiert wird.
Es gibt Hundehalter die gerne provozieren. Hier als Troll und in der Realität als Provokateur.
 
Zuletzt bearbeitet:
also is ja gut und nett mit beisskorb drauftun wenn der hund aggressiv reagiert.
ich seh das auch durchaus ein wenn ich (wieso auch immer) ein von hunden frequentiertes gebiet durchqueren muss, aber wieso bitte im bebautesten wohngebiet wo ein hund zum einen gar ni9cht ohne leine laufen zu hat und zum anderen auch tut-nixe keinen platz zum begrüssen hätten.
nett zu piero ist bisher kaum einer von denen hingestürmt :rolleyes:
und die leute die ihre hunde ohne leine dafür mit mk führen und sich dafür gar nix mehr um sie scheren sind mir sowieso die liebsten :cool:
 
Fallbeispiel:
Besitzer mit Hund A (relativ groß, unverträglich mit vielen Artgenossen, hat schon mehrmals andere Hunde teils schwer verletzt)
Besitzer mit Hund B (relativ klein, läuft viel frei, sehr friedlich, hört auch meist recht gut, ist aber nicht speziell mittels allerlei Methoden, wie SL Training etc. erzogen worden)
Diese treffen aufeinander an einer typischen Spaziergehroute, wo zwar eigentlich Leinenpflicht herrscht, aber wo sich praktisch niemand dran hält (solche Orte gibts überall, mir fällt spontan der Wienerwald im Bereich Neuwaldegg-Schafberg-Pötzleinsdorf ein).
Hund A ist an der Leine, aber ohne Beißkorb, Hund B läuft, wie viele andere frei und macht dann den Fehler, dass er zu A hinläuft um zu schnuppern oder was auch immer. Die Ereignisse überschlagen sich, A stürzt sich auf B und auf Grund des Größenunterschieds verletzt er B tödlich.

Und dann?! Auf den dummen Besitzer von B schimpfen, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat? Selber schuld, wenn er seinen Hund zu einem angeleinten hinlässt? Das finde ich sehr hart!

Es geht mir hier nicht um Gesetz (obwohl das auch der Meinung ist, dass bissige Hund mit Leine und MK geführt werden müssen) sondern um sowas wie Moral.

Es gibt sehr viele "Otto-Normalhundebesitzer", die ihren Hund lieben, aber nicht regelmäßig im Wuff sind, keine Hundezeitschriften kaufen und keine Seminare besuchen. Diese Hundehalter haben dann vielleicht einen tatsächlich völlig harmlosen Hund (mal ehrlich, nicht jeder "der-tut-nix" ist in Wirklichkeit eine Bestie und viele wollen wirklich nur spielen!) und denken - ein wenig naiv - auch nicht daran, dass etwas passieren könnte.

Wenn ich jetzt einen Hund habe, von dem ich weiß, dass er mit einer gewissen Sicherheit andere Hunde, die in seine Nähe kommen, ernsthaft verletzt, dann MUSS - meiner Meinung - dieser Hund mit Beißkorb geführt werden. Ich bin nicht der Meinung, dass jeder Hund, der einem angeleinten Artgenossen zu nahe kommt, es "verdient" schwer verletzt zu werden.
Auch bei einem sehr gut erzogenen Hund kann es mal passieren, dass er zu einem angeleinten Hund hinläuft. Das kann doch nicht sein, dass es in diesem Fall völlig okay ist, wenn er schwer verletzt wird, obwohl der Besitzer des angeleinten Hundes genau weiß, dass seiner so reagiert.
 
Fallbeispiel:
Besitzer mit Hund A (relativ groß, unverträglich mit vielen Artgenossen, hat schon mehrmals andere Hunde teils schwer verletzt)
Besitzer mit Hund B (relativ klein, läuft viel frei, sehr friedlich, hört auch meist recht gut, ist aber nicht speziell mittels allerlei Methoden, wie SL Training etc. erzogen worden)
Diese treffen aufeinander an einer typischen Spaziergehroute, wo zwar eigentlich Leinenpflicht herrscht, aber wo sich praktisch niemand dran hält (solche Orte gibts überall, mir fällt spontan der Wienerwald im Bereich Neuwaldegg-Schafberg-Pötzleinsdorf ein).
Hund A ist an der Leine, aber ohne Beißkorb, Hund B läuft, wie viele andere frei und macht dann den Fehler, dass er zu A hinläuft um zu schnuppern oder was auch immer. Die Ereignisse überschlagen sich, A stürzt sich auf B und auf Grund des Größenunterschieds verletzt er B tödlich.

Und dann?! Auf den dummen Besitzer von B schimpfen, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat? Selber schuld, wenn er seinen Hund zu einem angeleinten hinlässt? Das finde ich sehr hart!

Es geht mir hier nicht um Gesetz (obwohl das auch der Meinung ist, dass bissige Hund mit Leine und MK geführt werden müssen) sondern um sowas wie Moral.

Es gibt sehr viele "Otto-Normalhundebesitzer", die ihren Hund lieben, aber nicht regelmäßig im Wuff sind, keine Hundezeitschriften kaufen und keine Seminare besuchen. Diese Hundehalter haben dann vielleicht einen tatsächlich völlig harmlosen Hund (mal ehrlich, nicht jeder "der-tut-nix" ist in Wirklichkeit eine Bestie und viele wollen wirklich nur spielen!) und denken - ein wenig naiv - auch nicht daran, dass etwas passieren könnte.

Wenn ich jetzt einen Hund habe, von dem ich weiß, dass er mit einer gewissen Sicherheit andere Hunde, die in seine Nähe kommen, ernsthaft verletzt, dann MUSS - meiner Meinung - dieser Hund mit Beißkorb geführt werden. Ich bin nicht der Meinung, dass jeder Hund, der einem angeleinten Artgenossen zu nahe kommt, es "verdient" schwer verletzt zu werden.
Auch bei einem sehr gut erzogenen Hund kann es mal passieren, dass er zu einem angeleinten Hund hinläuft. Das kann doch nicht sein, dass es in diesem Fall völlig okay ist, wenn er schwer verletzt wird, obwohl der Besitzer des angeleinten Hundes genau weiß, dass seiner so reagiert.


Danke - ich seh das ganz genauso :)
 
@janieB: du meinst jetzt also, das der unangeleinte hund mehr "rechte" hat als der, der an der leine geführt wird???.... sorry... aber wenn ich einen hund an der leine habe, wird das wohl oder übel schon einen grund haben.... und ich verwahre meinen hund ja, indem ich ihn an der leine unter kontrolle habe, und ihn eben nicht frei laufen lass, damit er jeden beißt... und jetzt muß ich dann auch noch die verantwortung übernehmen weil ich meinen hund an der leine hab, und ein unangeleinter auf meinen zukommt... was ich ja offensichtlich vermeiden will, sonst wär er auch von der leine.... und es gibt wahnsinnig viele hunde, die an der leine beißen und ohne leine aber total friedlich sind... sollen die dann auch alle nur mehr mit leine und mk herum laufen???....

und weil du die moral ansprichst.... ich denke mir, das es moralisch an erster stelle steht, auf seinen eigenen hund aufzupassen... und dazu gehört eben auch, das ein freilaufender hund nicht zu einem angeleinten hinlaufen soll...
 
Fallbeispiel:
Besitzer mit Hund A (relativ groß, unverträglich mit vielen Artgenossen, hat schon mehrmals andere Hunde teils schwer verletzt)
Besitzer mit Hund B (relativ klein, läuft viel frei, sehr friedlich, hört auch meist recht gut, ist aber nicht speziell mittels allerlei Methoden, wie SL Training etc. erzogen worden)
Diese treffen aufeinander an einer typischen Spaziergehroute, wo zwar eigentlich Leinenpflicht herrscht, aber wo sich praktisch niemand dran hält (solche Orte gibts überall, mir fällt spontan der Wienerwald im Bereich Neuwaldegg-Schafberg-Pötzleinsdorf ein).
Hund A ist an der Leine, aber ohne Beißkorb, Hund B läuft, wie viele andere frei und macht dann den Fehler, dass er zu A hinläuft um zu schnuppern oder was auch immer. Die Ereignisse überschlagen sich, A stürzt sich auf B und auf Grund des Größenunterschieds verletzt er B tödlich.

Und dann?! Auf den dummen Besitzer von B schimpfen, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat? Selber schuld, wenn er seinen Hund zu einem angeleinten hinlässt? Das finde ich sehr hart!

Aber was ist wenn der Hund A ohne Leine aber dafür mit Beißkorb läuft?

Es ist immer eine blöde Situation wenn ein Hund verletzt wird, egal wer Schuld ist. Wir wissen das viele Situationen zum vermeiden gewesen wäre und ich bin der Meinung wenn ein Hund von mir einen anderen Hund verletzt, sollte man in erster Linie Menschlich sein und Hilfe anbieten und dann regelt sich eh alles von selbst (TA).

Wenn ich mit meinen Hunden unterwegs bin, schaue ich das meine Hunde keinen Belästigen (Radfahrer, Hunde, Jogger usw.) und möchte aber auch von keinen Belästigt werden. Bin mit dem immer gut gefahren.
 
Für mich wären beide schuld. Auch wenn das Gesetz auf der Seite des Hundehalter wäre der seinen Hund an der Leine führte.
Selbst wenn der an der Leine geführte Hund bereits aktenkundig wäre.
Er war an der Leine ohne MK. Es würden wahrscheinlich beide Hundehalter eine Strafe kassieren.

Wie gesagt für mich wären beide Hundehalter schuld.
Mit agressiven Hund ohne MK geht man nicht an Orte die bei Hundehaltern beliebt sind. Tsja und der tut nix Hundehalter muss seinen Hund unter Kontrolle haben. Ihn abrufen bevor dieser zu einen angeleinten Hund läuft.
Aufpassen heisst die Devise. Für mich ist das Pflicht wenn ich mit meinen Hunden durch Neuwaldegg maschiere.

Was ich aber gar net mag ist wenn ein Hundehalter kommt mit einen Hund an der Leine und einer läuft frei.
Meistens weiche ich aus. Wenn es nicht geht ist es blöd.
Bernie an der Leine zuckt aus wenn ein Rüde kommt. Lass ich ihn laufen rennt, er mir vielleicht zu den angeleinten Hund.
Da Asti von Hunden eh nicht wirklich etwas wissen will, geht sie vorbei.
Bernie hebe ich hoch und geh vorbei. Was mir natürlich blöde Blick einbringt.
Aber was soll ich sonst tun? Ich weiss ja nicht warum ein Hund an der Leine ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verstehe nicht ganz, warum sich hier die Besitzer von unverträglichen Hunden so vehement gegen einen Beißkorb wehren? Richtig daran gewöhnt stört es den HH wahrscheinlich mehr als den Hund. Sollte dann tatsächlich mal ein "Tut-nix-Hund" der wirklich nix tut, ankommen, reagiert der Halter möglicherweise gelassener, was sich wieder auf den Hund übertragen kann.

In meine Überlegungen ist übrigens nicht involviert, dass der freilaufende Hund auch unverträglich ist. Aber auch hier finde ich die Mentalität von wegen "dann kann sich meiner gar nicht wehren" etwas seltsam. Sind zwei verletzte Hund tatsächlich so viel besser als einer? Wenn meiner schon verletzt wird, dann soll der andere gefälligst auch was abbekommen?!

Zusammenfassung meiner Meinung, wie sich Hundebesitzer verhalten sollten:

verträglicher Hund:
-> "KOMM" so gut wie möglich festigen
-> vorrausschauend spazieren gehen
-> nicht zu angeleinten Hunden hinlaufen lassen
-> sollte es doch passieren, den Hund so schnell wie möglich abholen

Allerdings finde ich nicht, dass ein "Fehler" oder eine Unaufmerksamkeit gleich zu Verletzungen führen sollte!

unverträglicher Hund:
-> sollte es möglich sein, nicht unbedingt typische Freilaufbereiche zur
Gassi-Rush-Hour besuchen
-> wenn man es dem eigenen Hund zutraut, dass er Artgenossen
tatsächlich verletzen würde (nicht nur keifen an der Leine) - Beißkorb!

Wenn euch noch andere "Regeln" einfallen, bitte ergänzen!
 
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