Wenngleich dieser Thread schon reichlich angegraut ist, werde ich hierauf eine Antwort beisteuern mit der - hoffentlich - einige Irrtümer ausgeräumt werden können. Zuerst aber:
Einen schönen Abend in die Runde!
Dies ist mein Einstandspost, weil es der Zufall so wollte, daß ich über eine Suchanfrage darauf gestoßen worden bin. Was den VDHC angeht, so gibt es eine einzige Seite dazu im Netz und die habe ich selbst vor weit über einem Jahr erstellt. Das was ich dort -
http://vdhc-ev.de - in den wenigen Zeilen niederschrieb entsprach meinem Kenntnisstand zum Zeitpunkt da ich dies ausführte. Wie gesagt, das ist längst Vergangenheit und auch ein alter Knochen wie ich ist noch lernfähig.
Nun zu den Tatsachen und die fußen darauf, was im Falle eines Falles als rechtsverbindlich zu gelten hat sprich, was das zuständige Registergericht, in dem Falle Hannover, zu diesem und anderen Vereinen zu sagen hat:
Da wäre als erstes der
GDRV, welcher am
19.07.2007 vom AG Hannover unter der Nummer
VR 200487 als Gesamtdeutscher Rassehunde-Verein e.V. mit den nur gemeinsam vertretenden Vorständen Manfred Schultz, Hameln und Birgit Meyer-König, Schieder eingetragen worden ist. Die Satzung dazu wurde am 03.06.2007 errichtet.
Am 14.10.2008 gibt es eine Satzungsänderung hinsichtlich der Vorstandszusammensetzung und der Vertretungsregel. Jetzt vertreten der 1. Vorsitzende allein und die beiden Stellvertreter gemeinsam. Als stellvertretender Vorsitzender ist Ralf Torsten Rath aus Giesen hinzugekommen, was am 11.02.2009 so im Register eingetragen worden ist.
Am 07.12.2011 erfolgte der Eintrag von Eveline Lemcke, Steinigtwolmsdorf als 1. Vorsitzende. Als 2. Vorsitzende bleibt Birgit Meyer-König, Schieder, im Amt und ein 3. Vorsitzender wird mit Klaus Minning, Kerpen, dazugesellt. Manfred Schultz und Ralf Torsten Rath scheiden aus.
Einzig rechtsgültig ist weiterhin die Satzungin der Fassung vom 19.07.2007 mit der eingetragenen Änderung vom 11.02.2009.
Als zweites Gebilde taucht dann der "
Verband Internationaler Kynologie e.V. mit Sitz in Hameln, eingetragen am
28.08.2007 vom AG Hannover unter der Nr.
VR200510 aus dem Nichts auf. Dessen Satzung datiert vom 23.06.2007 ist ein ebenso unbekanntes Papier, welches nirgendwo abrufbar ist; wer sollte es auch abrufen? Im VIK kann man nicht Mitglied werden, ausgenommen man firmiert als GDRV und VDHC, also quasi in sich selbst und - wen verwundert es - in Personalunion. Als einziger und damit einzelvertretungsberechtigter Vorstand taucht hier wieder Manfred Schultz, Hameln auf, was auch dem aktuell eingetragenen Vereinssitz entspricht.
Am 31.10.2011 wurde als neuer Vorstand Eveline Lemcke, Steinigtwolmsdorf eingetragen und Manfred Schultz scheidet aus.
Aller Guten Dinge seien Drei - so sagt ein Sprichwort, doch damit ist es noch lange nicht getan! Schauen wir aber ruhig mal auf den 3. Verein in diesem unheiligen Konglomerat:
Der
VDHC ist am
17.09.2007 unter der Nr.
VR 200523 als "Verband Deutscher Hundeclubs (VDHC) e.V. mit Sitz in Hameln eingetragen worden. Die beiden alleinvertretungsberechtigten Vorstände waren Manfred Schultz, Hameln und Sonja Koppa, Mügeln. Die Satzung ist am 23.06.2007 errichtet und am 12.08.2007 geändert worden.
Am 01.11.2011 wurden Eveline Lemcke, Steinigtwolmsdorf und Klaus Minning, Kerpen als alleinvertretungsberechtigte Vorstände statt der vorgenannten Personen eingetragen.
Dies ist der aktuelle Sachstand, es gibt keine aktuellere Satzung bzw. hat die Satzung vermutlich kein Mensch außer den beiden Vorständen jemals gesehen. Es wird aber auch niemand je danach gefragt haben - wer sollte das auch schon sein?
Fassen wir zusammen:
Ein "Gesamtdeutscher" Hundeverein, ein "Internationaler Dachverband" und ein "Nationaler Dachverband" deren gemeinsamer Sitz in Hameln angegeben wird, befinden sich in der Hand von zwei Personen, Eveline Lemcke und Klaus Minning, von denen keiner in Hameln wohnt. Die Geschäftsstelle dieser drei Gebilde ist gemeinsam unter einem Dach in Steinigtwolmsdorf ansässig. Dort hat auch das "Zuchtbuchamt" seinen Sitz.
Dort haben auch der FHC und der GDPC mit ihren "Zuchtbuchämtern" ihren Sitz und welche kapriziösen Konstruktionen außerdem noch so herumgeistern, ich glaube daß wir das gar nicht wissen wollen!
In der Satzung des GDRV steht unter § 2.6 "Der Verein muß ein Zuchtbuch führen"
Nun mag man der landläufigen Meinung anhängen, daß ein zuchtbuchführender Verein auch für die Erstellung von Abstammungsnachweisen den Hut aufhat. Hinsichtlich des GDRV trifft das aber nicht zu. Auf dessen "Ahnenpass" prangen Logo und Schriftzug nebst Adresse des VDHC. Auf der völlig wertlosen, mittig eingehefteten "Ahnentafel" knallt einem das Riesenlogo als Wasserzeichen entgegen. Aber nicht das des VDHC, der als ausstellendes ZBA unten genannt wird sondern jenes Bild des VIK - was ganz einwandfrei lesbar ist.
Wertlos ist die AT alleine deswegen, weil auf ihr nicht der kleinste Hinweis zu finden ist, für welches Tier sie eigentlich ausgestellt wurde! Ist wohl eh nicht so von Bedeutung ;-) es sind nur 14 Ahnen angegeben. Na ja, ob die immer zutreffend sind sei dahingestellt - wobei ich damit NICHTS unterstellen will!
Etwas anders verhält es sich mit dem FHC - dem "Freien Hundezüchter Club" mit Sitz in Nirgendwo auch sonst nichts was einen Verein ausmacht. Außer eben ein Zuchtbuchamt in Steinigtwolmsdorf!
Ja, und das ist der absolute Brüller!
Da werden Hunde ohne nachweisbare Ahnen einfach mit einem Zwingernamen "geadelt" und fertig. Es ist ALLES immer nur eine Frage des Preises!
Alles was in diesen hier genannten 5 Gebilden abläuft, konzentriert sich auf eine Person namens Eveline Lemcke, die liebend gern unter falschem Namen agiert. Als Eve, auch als Lemcke-Schulz, wobei sie mit ihrem Mitbewohner zu keiner Zeit je verheiratet gewesen ist noch gar dessen Namen und schon gar keinen Doppelnamen zu führen das Recht hat.
Alles was ich hier ausgeführt habe unterliegt weder der Geheimhaltung noch verstößt es gegen den Datenschutz denn alle diese Daten sind öffentlich abrufbar - zwar gegen Gebühren aberohne jede weitere Einschränkung.
Wer es ganz genau wissen möchte - ja, ich besitze ein paar Ahnentafeln des sonderbaren Gebildes und mir war es diese Lebenserfahrung wert, das Geld dafür ausgegeben zu haben. Einem Welpenkäufer habe ich diese zusammengeschusterten Blätter aber nicht zugemutet sondern für nochmal ordentliches Geld auch ordentliche Papiere ausstellen = umschreiben lassen.
Zu der Anmerkung von Clau04 möchte ich einwenden, daß es nicht so ist, daß die Papiere des VDHC-GDRV-VIK soviuel wert sind wie leeres Papier - nein! Sie sind leider viel weniger wert weil sie wirklich zu nichts vernünftigem mehr zu gebrauchen sind. Leeres Papier kann man immerhin für Notizen verwenden!
Mir liegen auch die Satzung des GDRV und die Zucht- und Eintragsordnung des VDHC und GDRV vor.
Dazu muß ich anmerken, daß hier auch mindestens ein unsachlicher Einwand bzgl. der laschen ZO gekommen ist, der einfach nicht den Tatsachen entspricht sondern eine reine Mutmaßung darstellt. Sowas ist einfach nur gehässig! Mein Fazit: Die ZO des Vereinsgebildes ist durchaus nicht so schlecht wie man nach den voranlaufenden Erklärungen annehmen mag. Das schlimme ist nur, daß sie lediglich auf dem Papier steht, aber in der Praxis - wie ich es erleben durfte - nach belieben ausgehebelt, umgangen, negiert wird. Sie ist datiert vom 9.02.2009 und alleine von dieser Warte her als minimalistisch anzusehen. Das berechtigt aber längst nicht diese als schlecht oder gar wertlos einzustufen.
Ich will jetzt gar nicht daran denken, welche Scheußlichkeiten unter dem Deckmantel des so gern sich selbst glorifizierenden VDH ablaufen. Das was dort als ZO verbindlich vorgegeben wird ist in meinen Augen ein Witz - immer darauf reflektierend, daß man ja so beispielhaft voranzugehen suggeriert.
Nein, es sind nicht die Vereine und Verbände - es ist das gesamte Vereinsunwesen, welches solcherart Exzesse überhaupt erst möglich macht. Leidtragende sind in jedem Falle die Hunde - Absahner sind jene Vereine, die die "Größte Fahne" zu schwingen verstehen und keine Skrupel, keine Moral kennen. Daß man in diesen Vereinigungen auch auf Vorstände trifft, welche selbst weder über Anstand noch Moral verfügen, bei denen Betrug an der Tagesordnung ist, muß nun wirklich niemanden verwundern. Es geht um ein Milliardengeschäft - von diesem Kuchen will eben auch Lieschen Müller ein möglichst großes Stück abhaben. DAS ist alleine nicht verwerflich - nur die Art und Weise, wie dies angegangen wird, hat weder mit Tierliebe noch Tierschutz und mit kynologischem Sachverstand gleich gar nichts zu tun.
Mit warmen Pfotendruck und besten Wünschen zum Advent!
v. Kranichfeld
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Um an die Quelle zu kommen, muß man gegen den Strom schwimmen!
(Stanislaw Jerzy Lec)