Warnschild - Gesetzeslage??

Flummi

Super Knochen
Nachdem wir ja nun schon ständig im Haus sind weil sämtliche Arbeiten erledigt werden müssen haben wir klarerweise auch die Hunde mit die sich im Garten schon pudelwohl fühlen.

Innerhalb kürzester Zeit machen sie schon einen auf "Gartenbewacher".

Jetzt meine Frage:
Was ist alles Pflicht??

Ein Warnschild vor dem Hund?
Ein bestimmter Zaum um etwaiges Durchbeißen zu verhindern?
Muß das Gartentor versperrt sein wenn ich aber da bin?
Ein Bekannter kam gestern ohne anäuten oder sonstiges in den Garten...beide Hunde auf ihn losgestürmt und Enya ist ihn sogar angesprungen. Möchte betonen das sie keinerlei Anstalten gemacht hat ihn zu beißen oder so...aber was nicht ist kann ja noch werden.
Wäre ich da Schuld weil das Tor nicht versperrt war oder hat niemand einfach SO die Tür zu öffnen und reinzukommen??



Kenn mich nicht aus - bitte klärt mich auf.

LG
Nicole
 
also genau kann ich's dir jetzt leider auch nicht sagen, aber ein Schild würd ich hinhängen ... kann ja auch ein lustiges sein.

und was den Besuch betrifft würd ich mal sagen, dass es grundsätzlich unhöflich ist, mit der "Tür ins Haus" zu fallen, ohne wenigstens zu läuten. Da bist sicher nicht du schuld, falls etwas passieren sollte!

kann aber gern nochmal nachfragen am Montag :)
 
Als Grundstücksbesitzer bist Du haftbar wenn Deine Hunde Personen innerhalbs des Grundstückes beschädigen.
Ein Schild ist eigentlich Pflicht wenn Du eine Versicherung hast, das Schild muss ausdrücklich vor dem oder den Hund/en warnen, gut sichtbar angebracht sein und muss sich vor dem eingangsbereich befinden.
Sollte es soweit kommen das Jemand unbefugt Dein Grundstück betritt und dieser wird dann von den Hunden gebissen bist Du dafür haftbar, deshalb ist hier eine Versicherung ratsam.
Schmerzensgeld kann empfindlich hoch sein.
 
Na tolles Gesetz...da muß ich ein Schild hinhängen und wenn dann dennoch jemand unbefugt den Grund betritt bin ich auch noch haftbar wenn er gebissen wird??? typisch österreichisches gesetz :eek:
 
An Haflingerin

Echt ?

Zwei andere Szenarien :

1. Einbrecher klettern in der Nacht über den Zaun und werden von grossen kräftigen Wachfamilienhunden empfindlich verletzt, mir so erzählt worden, zwar Scherereien mit der Polizei, aber keinerlei Konsequenzen für den Hundehalter.

2. Ein Fremder betritt mein Grundstück unaufgefordert und ich habe ein ungesichertes Baustellenloch und er fliegt rein und verletzt sich, bin ich da auch haftbar ?

Noch habe ich keinen Garten aber wird irgendwann wird das für mich hoffentlich auch wichtig !

lg, Eva
 
AW: An Haflingerin

EvaJ schrieb:
zwar Scherereien mit der Polizei, aber keinerlei Konsequenzen für den Hundehalter.

Finde ich auch richtig so....ich meine wo kommen wir denn da hin? Kommt einfach IRGENDWER UNBEFUGT auf´s Grundstück und dann soll der Hundehalter der böse sein? :mad:
 
@1
Glück gehabt, da der Einbrecher anscheined eine schlechten Anwalt hatte oder gar kein Schmerzensgeld forderte.
@2
Ja Du bist dafür haftbar, denn in diesem Fall mußt Du Sorge tragen das sich niemand verletzen kann.
 
Und was ist mit dem Zaun? Muß der irgendwie so kleinmaschig umwickelt sein? (ich meine so wie ein hasenstall damit niemand reingreifen kann) ??
 
Ahja, Baustelle, da brauchst Du das Schild das Unbefugten der Zutritt unterlassen ist und das Eltern für ihre Kinder haften, ohne Schild schauts bitter aus, muss aber das "richtige" sein, das ist der Grund warum diese Schilder immer bei Baustellen zu finden sind wegen der Haftbarkeit.
 
Haflingerin schrieb:
@1
Glück gehabt, da der Einbrecher anscheined eine schlechten Anwalt hatte oder gar kein Schmerzensgeld forderte.
@2
Ja Du bist dafür haftbar, denn in diesem Fall mußt Du Sorge tragen das sich niemand verletzen kann.


@1 Ach ja, der arme Herr Einbrecher :mad:
@2 Was haben fremde Leute auf meinem Grundstück zu suchen? Selbst schuld wenn sie in eine Falle tappen :rolleyes:
 
Und wenn dann ein Einbrecher kommt und die Hunde bellen, zeigt mich auch noch der Nachbar wegen Nachtruhestörung an :D
Alles nur weil die Hunde dem Einbrecher nicht die Füße lecken und ihm beim raustragen helfen :rolleyes:
 
Dieses Gesetz gibt es nicht nur in Österreich! ;) Grundsätzlich ist ein Hundehalter für alle Schäden haftbar, die sein Hund anrichtet. Natürlich wird einem Einbrecher u. U. eine Mitschuld angerechnet, wenn was passiert, aber verlassen würde ich mich darauf nicht.
 
Haflingerin schrieb:
Ahja, Baustelle, da brauchst Du das Schild das Unbefugten der Zutritt unterlassen ist und das Eltern für ihre Kinder haften, ohne Schild schauts bitter aus, muss aber das "richtige" sein, das ist der Grund warum diese Schilder immer bei Baustellen zu finden sind wegen der Haftbarkeit.

sorry aber das ist absoluter unsinn. ich arbeite in einer versicherung und habe den beruf auch gelernt, folglich kenne ich mich da aus. zum thema hunde und schild kann ich nicht viel sagen, aber ich denke, es wird genauso wie bei den baustellen gehandelt.

die baufirma haftet immer, auch wenn sie ein schild haben, das dient jedeglich zur abschreckung. spielen kinder auf einer baustelle und verletzen sich, haftet immer die baufirma, eben mit oder ohne schild. leider wissen das eben sehr wenige...

ich habe auch noch nie gehört, dass die versicherung ein warnschild wegen hunden verlangt.

@flummi ich kann mich am montag gerne erkundigen und gebe dir dann bescheid
 
Flummi schrieb:
Na tolles Gesetz...da muß ich ein Schild hinhängen und wenn dann dennoch jemand unbefugt den Grund betritt bin ich auch noch haftbar wenn er gebissen wird??? typisch österreichisches gesetz :eek:


Hallo Flummi,
ist nicht nur östereichisches Gesetz sondern auch in Deutschland :-(

Liebe Grüße von
 
Ja mir ist es egal, meine Kohle ist es eh nicht.
Nur weil man be einer Versicherung arbeitet heißt das noch lange nicht das man allwissend ist :mad:
Also bitte erkundige Dich zuerst und rede dann über meinen Beitrag, ob es Unsinn ist.

Außerdem rede ich von privat Personen und nicht von Firmen.
Das Schild dient nicht nur zu Abschreckung, es muss als Baustelle deklariert sein, das dann tatsächlich der Eigentümer zahlen muss ist selten.
Kenne selber zwei Beispiele, wo auf das Schild hingewiesen wurde und dadurch eine Schmerzensgeldzahlung nicht aushandelbar war.

Ich habe ein Schild an meiner Eingangstüre, da meine Haftplicht, vorraussetzt das man vor den Hunden warnt.
 
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