Versicherung

Ashley20

Profi Knochen
Hallo,

ich habe eine Pensionsvorsorge 2008 abgeschlossen bei einer Freundin die mich leider nicht informiert hat usw, dumm gelaufen.
Und seit 2010 habe ich es prämienfrei stellen lassen, man kann die Versicherung nicht vor 10-15 Jahren kündigen bzw rückkaufen.

Wisst ihr einen Weg , dass man doch an das Geld kommt ?

Lg
 
Da würde ich mich zuerst mit Deinem Vertrag an den Konsumentenschutz wenden. Ich habe vor einigen Tagen im Fernsehen gesehen, als gerade darüber gesprochen wurde, dass man leider ziemlich viel verliert, weil alles mögliche abgezogen (Prämien, Zinsen usw) wird. Erkundige Dich wirklich genau, sonst steigst Du mit weniger aus als Du eingezahlt hast;)!
 
Habe das gerade im Internet gefunden.

Eine für den Kunden erfreuliche Nachricht wurde in einem Gerichtsurteil kürzlich klargestellt. Die staatliche Pensionsvorsorge kann jährlich gekündigt werden und das obwohl während der Mindestbindefrist je nach Tarif ( 10 oder 15 Jahre ) vertragliche Unkündbarkeit vereinbart wurde.

Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherung nach § 165 VersVG jährlich kündigen und es ist danach der Rückkaufswert auszuzahlen. Diese Bestimmungen seien nach § 178 VersVG zwingend, weshalb sich die Versicherung auf eine von der Kündigungsmöglichkeit abweichende Vereinbarung nicht berufen kann. Das Urteil ist rechtskräftig (HG Wien 27.2.2009, 50 R 95/08i).

Normal besteht die Möglichkeit zu kündigen bzw der Rückkauf erst nach 10 Jahren. Dss wäre bei mir 2018.

Aber ich werde deinen Rat befolgen und schauen was die mir sagen. Danke.
 
Habe das gerade im Internet gefunden.

Eine für den Kunden erfreuliche Nachricht wurde in einem Gerichtsurteil kürzlich klargestellt. Die staatliche Pensionsvorsorge kann jährlich gekündigt werden und das obwohl während der Mindestbindefrist je nach Tarif ( 10 oder 15 Jahre ) vertragliche Unkündbarkeit vereinbart wurde.

Versicherungsnehmer können ihre Lebensversicherung nach § 165 VersVG jährlich kündigen und es ist danach der Rückkaufswert auszuzahlen. Diese Bestimmungen seien nach § 178 VersVG zwingend, weshalb sich die Versicherung auf eine von der Kündigungsmöglichkeit abweichende Vereinbarung nicht berufen kann. Das Urteil ist rechtskräftig (HG Wien 27.2.2009, 50 R 95/08i).

Normal besteht die Möglichkeit zu kündigen bzw der Rückkauf erst nach 10 Jahren. Dss wäre bei mir 2018.

Aber ich werde deinen Rat befolgen und schauen was die mir sagen. Danke.
Ich bin gespannt, was die sagen.
 
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